Barrierefreies Wohnen – Was genau steckt hinter dem Begriff?

Barrierefreies Wohnen – Was genau steckt hinter dem Begriff?

Häufig taucht der Begriff „barrierefreies Wohnen“ auf, wenn es um altersgerechte Wohnungen oder Wohnungen für Menschen mit Behinderungen geht. Doch was genau bedeutet barrierefreies Wohnen eigentlich? Und was steckt hinter anderen Begriffen wie „rollstuhlgerecht“, „seniorengerecht“ und „behindertengerecht“? Diese Fragen klären wir im folgenden Beitrag.

Selbstbestimmtheit

Was steckt eigentlich hinter dem Konzept der Barrierefreiheit? In allererster Linie geht es bei dem barrierefreien Wohnen darum, Menschen mit Einschränkungen in ihrer Mobilität ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Durch bestimmte Anpassungen und Umbauten in Wohnungen und Häusern wird Senioren oder Menschen mit Behinderungen so ein Stück Autonomie zurückgegeben, um im alltäglichen Leben nicht ständig auf die Hilfe anderer Personen angewiesen zu sein. Die Immobilie wird so angepasst, dass sie und die einzelnen Wohnräume leicht zugänglich sind.

Definition „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“

Anders, als man zunächst vielleicht denken würde, bedeutet „barrierefrei“ nicht zwingend, dass eine Wohnung auch rollstuhlgerecht ist. Beim Kauf oder Mieten einer Wohnung sollte darauf geachtet werden. Die Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ sind sogar gesetzlich definiert. So muss eine barrierefreie Wohnung bestimmten, in DIN 18040-2 festgelegten Normen entsprechen. Zu der Ausstattung einer barrierefreien Immobilie gehören unter anderem Treppenlifts, breite Bewegungsflächen in der ganzen Wohnung sowie breite Türen, Haltegriffe, die richtige Höhe für WC und Lichtschalter, schwellenlose Übergänge zwischen den Räumen etc. Vor allem geht es also um ausreichende Bewegungsfreiheit sowie leichte Erreichbarkeit der Ausstattung. Eine rollstuhlgerechte Wohnung muss neben den Kriterien für eine barrierefreie Wohnung zusätzliche Anforderungen erfüllen.

Es ist außerdem immer von Vorteil zu prüfen, ob die Immobilie im Nachhinein angepasst werden und so genauer auf die Bedürfnisse der Bewohner und Bewohnerinnen abgestimmt werden kann.

„Seniorengerecht“

Im Gegensatz zu diesen beiden Begriffen ist der Begriff „seniorengerecht“ nicht gesetzlich definiert und kann daher verschieden ausgelegt werden. Was genau zu der Einstufung als „seniorengerecht“ geführt hat, muss im einzelnen Fall nachgefragt werden.

„Behindertengerecht“

Der Begriff „behindertengerecht“ ist ebenfalls nicht genau definiert, da eine Wohnung mit diesem Merkmal sehr unterschiedlich aussehen kann. Es kommt dabei vor allem auf die Art der Behinderung an, mit der der Bewohner oder die Bewohnerin lebt. Eine allgemeine Definition ist durch die individuellen Bedürfnisse, die Menschen mit verschiedenen Behinderungen haben, also nicht möglich. Bei Immobilienangeboten, die den Begriff „behindertengerecht“ verwenden, sollte immer genau nachgehakt werden, woran konkret dies festgemacht wird. Der Unterschied zur barrierefreien Immobilie besteht darin, dass eine barrierefreie Wohnung auch bedeuten kann, dass die Immobilie altersgerecht ist, während eine behindertengerechte Wohnung meist vor allem auf die Bedürfnisse von Personen mit Gehbehinderungen angepasst ist.

Finanzierung des Umbaus

Sollten weitere Umbauten nötig sein, um das barrierefreie Wohnen zu ermöglichen, können diese für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad unter bestimmten Bedingungen finanziell bezuschusst werden. Um finanzielle Unterstützung zu bekommen, müssen die Umbaumaßnahmen dafür sorgen, dass sich die Lebenssituation des Bewohners oder der Bewohnerin durch die Anpassungen verbessert und die Pflege dieser Person dadurch erleichtert wird. Es kann mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 4000€ gerechnet werden.

Beim Umbau zu einer seniorengerechten Wohnung ist es ebenfalls möglich, sich um eine Finanzierung des KfW-Förderprogramms zu bemühen. Die Voraussetzung für die Förderung ist hier, dass die Wohnumgebung die DIN-Normen erfüllen kann.