Welche KfW-Fördermittel können wieder beantragt werden?

Welche KfW-Fördermittel können wieder beantragt werden?

Die Töpfe waren leer, das zweite Nachtragshaushaltsgesetz und die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt wurden für nichtig erklärt – das führte im vergangenen Dezember zum Stopp einiger Fördermittel. Nun gehen drei KfW-Förderprogramme in eine neue Runde: Seit 20.02.2024 können wieder Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen beantragt werden. Am Start sind die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen. Damit will die Bundesregierung Menschen das Bauen oder Umbauen erleichtern und die derzeit schwächelnde Baukonjunktur stärken. Im nachfolgenden Beitrag erfahren Sie mehr zu den betreffenden Förderprogrammen.

Welche Förderungen können wieder beantragt werden?

Für klimafreundliche Neubauten und altersgerechtes Umbauen können wieder Zuschüsse und zinsgünstige Kredite vom Bund beantragt werden. Auch die Förderung für genossenschaftliches Wohnen wird neu aufgelegt.

Seit Dienstag, dem 20. Februar 2024, nimmt die KfW für folgende Förderprogramme wieder Anträge entgegen:

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude - private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299) 
  • Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498/499) 
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B)

Die Programme enthalten Mittel aus dem Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Zu den einzelnen Förderprogrammen hier einige Details:

  • Klimafreundliche Neubauten

Ein Programm für besonders klimafreundliche Neubauten steht im Mittelpunkt der Förderung. Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude. Diese müssen die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen, gibt es eine größere Unterstützung.

Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Der Zinssatz liegt beim KFN neuerdings bei 2,1 Prozent – und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierung. Möglich sind hierbei Kreditsummen von bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG). Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

  • Altersgerechter Umbau - Barrierereduzierung

Dieses Programm soll dabei helfen, dass Menschen so lange wie möglich in ihrem Zuhause bleiben können und nicht in eine Pflegeeinrichtung müssen. Hauseigentümer und  -eigentümerinnen können vom Bund Zuschüsse erhalten, um ihr Haus oder ihre Wohnung altersgerecht umzubauen. In diesem Jahr stehen laut Ministerim dafür 150 Millionen Euro zur Verfügung und damit doppelt so viel wie im vergangenen Jahr. Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen gehören das Entfernen von Türschwellen, der Umbau von Bädern mit Einrichtung einer bodengleichen Dusche oder der Einbau von Aufzügen.

Die Mittel erhält man in Form von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt sogar 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben bei der KfW stellen.

  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Auch die Förderung für genossenschaftliches Wohnen wird neu aufgelegt. Unterstützt werden Personen, die eine Wohnungsgenossenschaft neu gründen, um anschließend zu bauen oder die sich Anteile an einer Genossenschaft kaufen. Die Fördersumme für das Programm „Genossenschaftliches Wochen“ ist von 9 Millionen Euro im vergangenen Jahr auf 15 Millionen Euro für 2024 erhöht worden, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt wird. Künftig können hierfür Kredite bis zu 100.000 Euro zu einem Zinssatz zwischen 2 und 2,5 Prozent (je nach Laufzeit) in Anspruch genommen werden, der zusätzliche Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 Prozent.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.

Mögliche Förderprogramme in den Bundesländern.

Wer Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, sollte sich grundsätzlich auch über die Möglichkeiten auf Landes- oder kommunaler Ebene informieren. Hier stehen häufig noch weitere Mittel zur Verfügung, die sich aber in Bezug auf Konditionen und gewährte Fördersummen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.

 

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