Nach Auswahl eines Interessenten mit ernsthaftem Kaufinteresse und Einigung über den Kaufpreis, steht parallel eine Identitäts- und Bonitätsprüfung an. Diese führen wir im Rahmen unseres Vermarktungsauftrages kostenlos und gewissenhaft durch.
Ist die Bonitätsprüfung, zum Beispiel durch eine Finanzierungsbestätigung der Bank, abgeschlossen, wird der Kaufvertrag bei einem Notariat bestellt. Die Vereinbarungen der beiden Parteien werden im Kaufvertrag für die Immobilie festgehalten. Um das geschäftlich rechtlich bindend zu machen, wird der Kaufvertrag beim Notartermin notariell beurkundet. Der Verkäufer und Käufer, sowie der Makler, nehmen an diesem Termin teil. Der Kaufvertrag wird durch den Notar vollständig vorgelesen, um Unstimmigkeiten auszuschließen.
Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt erst nach Kaufpreiszahlung und Zahlung der Grunderwerbssteuer. Hierfür wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorausgesetzt. Ebenfalls wird ein etwaiges Vorkaufrecht der Stadt oder der Gemeinde durch den Notar geprüft.
Im letzten Schritt erhält der Käufer, im Rahmen der offiziellen Übergabe der Immobilie, den Schlüssel zum Objekt. Das Team von Jensen & Doering begleitet Sie auch bei diesem Termin. Auf Wunsch fertigen wir im Beisein beider Parteien ein Übergabeprotokoll an.