CO2-Abgabe für Heizöl und Erdgas – Wer kommt für die Kosten auf?

CO2-Abgabe für Heizöl und Erdgas – Wer kommt für die Kosten auf?

Im letzten Jahr hatte der Bundestag eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossen und für eine höhere CO2-Abgabe gestimmt, die im Januar 2021 in Kraft getreten ist. Dadurch haben sich vor allem Mieter mit einer höheren finanziellen Belastung konfrontiert gesehen. Um die durch die erhöhten Abgaben gestiegene Belastung gerechter zu verteilen, hat sich die Bundesregierung nun auf einen neuen Beschluss einigen können.

Warum wurden die CO2-Abgaben erhöht?

Um den Umstieg auf und die Nutzung von klimafreundlichen Alternativen zu fossilen Brennstoffen und Kraftstoffen für Verbraucher attraktiver zu machen, wurden die CO2-Abgaben sowohl auf Sprit als auch auf Heizöl und Erdgas erhöht. Je mehr CO2 bei der Verbrennung der jeweiligen Brennstoffe freigesetzt wird, desto teurer werden diese. Die Bundesregierung möchte damit zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 beitragen. Seit Januar 2021 liegt der Preis für eine Tonne CO2 nun bei 25€. Der Betrag soll in den kommenden Jahren noch erhöht werden.

Wie werden Immobilienbewohner davon beeinflusst?

Während bislang vor allem Konzerne wie zum Beispiel Fluglinien oder Energieanbieter CO2-Abgaben leisten mussten, sind nun alle, die eine Dienstleistung anbieten, bei der CO2 ausgestoßen wird, zur Zahlung der CO2-Abgabe verpflichtet. Um mit einem fossilen Brennstoff handeln zu dürfen, müssen Händler nämlich sogenannte Emissionszertifikate erwerben. Die Kosten dafür werden vom Großhändler an den Betrieb weitergereicht, der den Brennstoff schließlich an die Kunden liefert und die Kosten für die Zertifikate ebenfalls an die Kunden abwälzen kann. Dies tun Händler, indem sie die Preise für Waren und Dienstleistungen erhöhen und Verbraucher im Umkehrschluss mehr dafür zahlen müssen. Immobilienbewohner müssen somit zum Beispiel mit höheren Preisen für Gas und Heizöl rechnen. So werden schließlich auch die Verbraucher zu einem klimafreundlicheren Verhalten gezwungen, um hohe Extrakosten zu vermeiden, indem sie ihren Verbrauch von fossilen Brennstoffen regulieren oder auf nachhaltige Energie umsteigen.

Wer muss nun für die Kosten aufkommen?

Während seit Januar lediglich Mieter und Mieterinnen für die Mehrkosten aufkommen mussten, hat die Bundesregierung nun für eine Umverteilung der Kosten gestimmt. Ursprünglich galten die CO2-Abgaben nämlich als rechtlicher Bestandteil der Heizkosten, weshalb Vermieter die Kosten gänzlich an ihre Mieter und Mieterinnen abschieben konnten. Mit dem neuen Beschluss sollen Mieter und Vermieter sich in Zukunft zu gleichem Teil an den Kosten für die CO2-Abgaben beteiligen.

Zwar wurde gegen diese Entscheidung das Argument aufgeführt, dass Vermieter keinen Einfluss auf den Verbrauch ihrer Mieter hätten, jedoch seien es die Vermieter, die entscheiden würden, welche Heizungsart in dem Mietobjekt installiert wird. Somit hätten am Ende vor allem die Vermieter und Vermieterinnen einen Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Immobilie. Dadurch sollen Vermieter motiviert werden, ihre Immobilien energetisch zu sanieren und so zum Umweltschutz beizutragen. Wer in nachhaltige Energie investiert, bleibt in Zukunft also vor steigenden CO2-Abgaben verschont und kann zusätzlich vom Staat gefördert werden.