CO2-Steuer Erhöhung – was ändert sich 2022?

CO2-Steuer Erhöhung – was ändert sich 2022?

Mit dem Klimapaket der Großen Koalition wurde 2021 auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz erlassen. Seit Januar 2021 gilt in Deutschland die CO2-Steuer, die dazu beitragen soll, CO2 einzusparen. Seitdem werden höhere Preise für das Heizen mit Öl oder Erdgas festgelegt, auch die Nutzung von fossilen Kraftstoffen wird besteuert. Ziel ist es, damit der globalen Erwärmung entgegenzuwirken und die Umwelt zu schonen. 

Wie wirkt sich die CO2-Steuer auf den Immobilienmarkt aus?

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz besagt, dass Unternehmen, die folgende Stoffe auf den Markt bringen, Emissionsrechte in Form von Zertifikaten erwerben müssen:

  • Benzin
  • Diesel
  • Heizöl
  • Erdgas
  • Flüssiggas
  • Flugbenzin
  • Kohle (ab 2023)
  • Fernwärme (wenn zur Erzeugung Gas oder Öl verbrannt werden)


Wie 2021 sind auch 2022 noch Biobrennstoffe wie Biodiesel, Biogas oder pflanzliche Öle, die zum Heizen oder als Treibstoff verwendet werden, von der CO2-Steuer ausgeschlossen. Aber zukünftig sollen auch hier höhere Kosten anfallen. Nicht von der CO2-Steuer betroffen sind hingegen Brennstoffe wie Torf, Holzkohle, Hackschnitzel oder Pellets.

Der Begriff „CO2-Steuer“ trifft es im eigentlichen Sinne nicht, denn es handelt sich hierbei vielmehr um Abgaben und höhere Preise für den Ausstoß von CO2. Der Stufenplan zu dieser CO2-Bepreisung sieht vor, die Abgabe ab Januar 2022 von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2 zu erhöhen. Dieser Preis steigt auch in den Folgejahren kräftig an und wird dann jährlich um fünf bis zehn Euro erhöht. So wird diese Abgabe 2025 schon mehr als doppelt so hoch sein. 

Die CO2-Abgabe hatte ab Anfang 2021 den Heizölpreis um knapp 8 Cent je Liter verteuert. Ab 2022 kommen durch die Erhöhung der CO2-Abgabe von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne weitere knapp 1,6 Cent je Liter hinzu.

Nachdem die Union im Juni 2021 die Aufteilung der Kosten zu je 50% auf Vermieter und Mieter „auf den letzten Metern“ abgelehnt hat, konnten die Kosten bisher voll an die Mieter weitergegeben werden. 

Aufteilung der CO2-Mehrkosten an Mieter und Vermieter

Die Regierungsparteien haben sich darauf geeinigt, dass zukünftig die Mieter nicht mehr alleine die Mehrkosten für den höheren CO2-Preis beim Heizen tragen sollen. Im Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung wird eine „faire Teilung“ mit den Vermietern angestrebt. Dafür will die Koalition bis Mitte 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen erarbeiten. Für den Fall, dass dieser nicht rechtzeitig fertig wird, sollen die CO2-Kosten zu je 50% von Vermietern und Mietern getragen werden. 

Geht man nach dem „Verursacher-Prinzip“, stellt es sich so dar: Mieterinnen und Mieter können nur über das individuelle Heizverhalten die CO2-Emissionen und damit die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung beeinflussen. Die Vermieter hingegen bestimmen, mit welchen Energiequellen geheizt wird und wie effizient Wände, Fenster und Dächer das Entweichen von Wärme verhindern. Die Beteiligung an der CO2-Abgabe soll einen Anreiz geben, etwa veraltete Heizsysteme durch emissionsarme Energiequellen zu ersetzen.

Was tun, um die steigenden Kosten zu kompensieren?

Für neue Ölheizungen gilt ab dem Jahr 2026 ein Einbauverbot, Verbaute Ölheizungen können weiterhin betrieben werden. Aktuell gibt es keine Förderung mehr für Öl-Brennwert-Heizungen und die CO2-Steuer fällt beim Heizen mit Öl noch stärker ins Gewicht. Daher sind Ölheizungen aus heutiger Sicht nicht mehr sinnvoll.
Falls ein Umstieg auf emissionsarme oder komplett regenerative Energien aus baulicher Sicht nicht machbar ist, sollte zumindest – falls noch nicht geschehen - auf eine moderne Ölbrennwertheizung umgestellt werden. Eine Kombination mit Solarenergie oder Wärmepumpe könnte zukünftige Mehrkosten kompensieren und einen Beitrag zur Schonung der Umwelt leisten.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, durch das Heizverhalten, sinnvolle Lüftungssteuerung und Wärmedämmung zu einem geringeren Brennstoffverbrauch beizutragen.