Das neue KfW-Förderprogramm startet im März 2023

Das neue KfW-Förderprogramm startet im März 2023

Die Rahmenbedingungen für Immobilienkäufer sind derzeit schwierig. Mit neuen Maßnahmen will die Regierung nun Impulse für die Eigentumsförderung und den Klimaschutz geben. Zwei neue Förderprogramme laufen in diesem Jahr an.  So startet zum 1. März die Neubau-Förderung im KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" und löst damit die bisherige Förderung im Rahmen der BEG ab. Voraussetzung für die Neubauförderung ist ein hoher ökologischer Standard. Ein weiteres neues Förderprogramm für Wohneigentum von Familien soll im Juni 2023 starten. Statt Baukindergeld wird es dann zielgerichtete KfW-Kredite geben. Informationen zur Neubauförderung 2023 und zum neuen Baukindergeld haben wir im nachfolgenden Beitrag für Sie zusammengestellt.

Wer kann die neue KfW-Förderung beantragen?

Das neue KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ ist für alle Antragsteller offen. So sind folgende Personengruppen bzw. Unternehmen antragsberechtigt:

  • Privatpersonen
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Kommunen
  • Genossenschaften
  • Unternehmen

Gefördert werden können sowohl Wohngebäude (WG) als auch Nichtwohngebäude (NWG).

Was genau wird ab 1. März 2023 gefördert?

Grundsätzlich erfolgt die neue Förderung in Form von zinsgünstigen Krediten, wobei je nach Programm unterschiedliche Kredithöhen gefördert werden. Ein Kreditantrag ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen. Zuschüsse sind nicht vorgesehen (Ausnahme: Kommunen).

Für die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ gibt es folgende zwei Varianten:

Das Programm „Klimafreundliches Wohngebäude“ (KFWG)

Ab März fördert die KfW den Bau und Erwerb energieeffizienter Neubauten, die mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 (EH 40) erfüllen. Zusätzlich müssen die Anforderungen der "Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau" des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht werden.
Ein KfW 40-Haus benötigt lediglich 40 Prozent des Primärenergiebedarfs eines KfW 100-Hauses. Bis 2025 soll das KfW-Effizienzhaus 40 den gesetzlichen Energiestandard für Neubauten in Deutschland darstellen.

Das Programm „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ (KFWG-Q)

Bei einem klimafreundlichen Wohngebäude mit dem Zusatz „Q“ handelt es sich um ein Effizienzhaus 40, das zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat tragen muss. Dies kann entweder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ sein. Ein QNG-Siegel ist ein Nachhaltigkeitszertifikat, das bestimmte Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden erhebt.

Wie hoch ist die neue KfW-Förderung?

Bei klimafreundlichen Wohnbauten mit einem EH40-Standard werden bis zu 100.000 Euro der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit mit einem zinsverbilligten Kredit gefördert. Für ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel gibt es eine höhere Förderung, und zwar für Kredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Ein Energieeffizienz-Experte muss hinzugezogen werden

Voraussetzung für die Förderung ist es, einen Energieeffizienzberater bei der Beantragung und Baubegleitung mit einzubinden. Entsprechende Fachleute sind in der Expertenliste für Förderprogramme bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden. Für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG muss darüber hinaus eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einbezogen werden.

Was gilt für die neue Familienförderung bei Neubauprojekten?

Das „Baukindergeld“, das noch bis zum 31. Dezember 2022 beantragt werden konnte, hat viele Familien auf dem Weg zum Eigenheim unterstützt. Hier erfolgte die Förderung durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Der Nachfolger des Baukindergeldes ist nun eine Zinsverbilligung. Das neue Förderprogramm "Wohneigentum für Familien (WEF)" ist eine Neubauförderung für Familien und soll im Juni 2023 starten. Dann können Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 60.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind ein zinsverbilligtes Darlehen von 140.000 bis 240.000 Euro über die staatliche Förderbank KfW beantragen. Für dieses Programm stehen zunächst 350 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

 

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