
Die Baugenehmigung – zwingend erforderlich
Ein Hausbau kann nur von statten gehen, wenn eine behördliche Baugenehmigung vorliegt. Falls die Baumaßnahmen beginnen, ohne, dass die zwingend erforderliche Genehmigung vorliegt, begeht der Bauherr einen Verstoß, welcher Maßnahmen mit sich bringt. Diese Verstöße können nicht nur mit Strafgeldern belangt sein, sondern im schlimmsten Fall auch einen Baustopp verursachen.
Eine Baugenehmigung ist notwendig
Wenn eine Errichtung, Änderung oder der Abbruch von baulichen Anlagen geplant ist, in eine behördliche Genehmigung erforderlich. Je nachdem, welches Vorhaben ein Bauherr hat, variiert die Pflicht einer Genehmigung. Jedes Bundesland entscheidet für sich selbst, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind – und welche nicht. Diese Entscheidungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. So kann im Zweifelsfall ein Anwalt für Baurecht klären, ob für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung vorliegen muss.
Vollständigkeit der Bauvorlagen
Neben dem ausgefüllten Bauantrag müssen beim zuständigen Bauamt noch weitere Unterlagen, die sogenannten Bauvorlagen, eingereicht werden, um eine Baugenehmigung zu erlangen. Zu diesen gehören neben der Baubeschreibung auch eine zeichnerische Darstellung des Bauvorhabens, ein katasteramtlicher Lageplan, sowie technische Angaben zu Baumaterialien und der Ausstattung. Außerdem sind die Berechnungen von Wohn- und Nutzfläche nötig. Darüber hinaus ist ein Standsicherheitsnachweis unabdingbar. Falls Unterlagen fehlen sollten, sollte man beim zuständigen Bauamt nachhaken, damit die fehlenden Unterlagen schnellstmöglich nachgereicht werden können.
Hilfe von Spezialisten
In der Regel setzen Bauherren beim Hausbau auf die Hilfe von Architekten oder Planern. Diese sind, neben ihren anderen Aufgabengebieten, auch für die bereits angesprochenen Rechnung und die Erstellung der Bauvorlagen zuständig. Wenn ein Bauherr die Bauvorlagen doch selbst zusammenstellen möchte, sollte er sich in jedem Fall von seinem Architekten oder Planer beraten lassen. Denn auf den Unterlagen ist nicht nur die Unterschrift des Bauherren von Nöten, sondern auch Die eines baulageberechtigten Entwurfsverfassers. Außerdem muss der Bauantrag immer schriftlich bei der zuständigen Behörde eingehen, welche von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann. In Frage kommen nicht nur die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, sondern auch die Landeskreisverwaltung oder das Bezirksamt.
Das Prüfverfahren
Sobald alle Bauvorlagen vollständig eingereicht worden sind, kann das Prüfverfahren beginnen. Das Prüfverfahren zur Baugenehmigung ist in drei Stufen unterteilt. Zuerst wird die planungsrechtliche Zulässigkeit des Baus von der Behörde geprüft. Hierfür ist ein Vergleich notwendig, der sich mit den Aussagen des Bebauungsplans für das betreffende Gebiet und dem Bauvorhaben befasst. Darauf folgt die Prüfung, ob das Bauvorhaben die entsprechenden Anforderungen des Bauordnungsrechts einhält. Darunter zählen beispielsweise die Einhaltung der Abstandflächen, sowie des Wärmeschutzes. Wenn alle örtlich-schriftlichen Vorschriften eingehalten werden, ist die Prüfung abgeschlossen und eine schriftliche Erteilung der Baugenehmigung kann ausgestellt werden.
Dauer und Kosten des Verfahrens
Die Bearbeitung eines Bauantrages kann mehrere Monate dauern. Es besteht in jedem Fall eine Gebührenpflicht, welche von Bundesland zu Bundesland variiert. In der Regel belaufen sich die Kosten auf 0,5 Prozent der Baukosten. Für die Bauherren ist es daher wichtig zu wissen, dass eine Baugenehmigung zeitlich befristet ist. Sollte innerhalb der Frist nicht mit dem Bau begonnen werden, erlischt die Genehmigung – Zeit und Geld müssen wieder neu investiert werden. Wie auch die Kosten, variiert die Geltungsdauer mit den verschiedenen Bundesländern. In der Regel liegt sie zwischen ein und vier Jahren und kann, auf Antrag, verlängert werden. Es ist jedoch in jedem Fall sinnvoll, alsbald mit den Baumaßnahmen zu beginnen, sobald die Baugenehmigung vorliegt.
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