Die Fertigstellungsbürgschaft – eine wichtige Absicherung für den Bauherrn

Die Fertigstellungsbürgschaft – eine wichtige Absicherung für den Bauherrn

Auch in der Baubranche verschärft sich die Lage. Von Insolvenzen betroffen sind sowohl Kleinbetriebe als auch Firmen, die ganze Häuser bauen. Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im Juli dieses Jahres mit 245 Fällen die meisten Unternehmens-Insolvenzen im Baugewerbe. Eine Baufirma hat aber die Verpflichtung, die mit dem Bauherrn schriftlich vereinbarten Vertragsinhalte zu erfüllen, das heißt, das Projekt zum vereinbarten Termin ordnungsgemäß fertigzustellen. Wenn das Unternehmen allerdings Insolvenz anmeldet oder das Bauprojekt aus anderen Gründen nicht vertragsgemäß übergeben werden kann, entstehen dem Bauherrn nicht nur Kosten, sondern auch erhebliche Unannehmlichkeiten.

Eine Fertigstellungsbürgschaft kann den Auftraggeber während der gesamten Vertragsphase vor dem Insolvenzrisiko des Auftragnehmers schützen. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Was ist eine Fertigstellungbürgschaft?

Besonders in der Baubranche kann es während der gesamten Vertragserfüllung zu Problemen kommen. Daher sind in dieser Branche Fertigstellungsbürgschaften die Regel und eine wichtige Absicherung für den Bauherrn. Unter einer Fertigstellungsbürgschaft versteht man eine dritte Partei, die sich dafür verbürgt, alle Kosten eines Bauvorhabens bis zur Fertigstellung zu übernehmen, sollte die Baufirma aus irgendwelchen Gründen nicht fähig sein, ein begonnenes Projekt fertigzustellen. Kommt es beispielsweise während der Bauarbeiten zur Insolvenz der Baufirma, stehen die Bürgen mit finanziellen Mitteln zum Einspringen bereit, um den bereits begonnenen Bau einer Immobilie tatsächlich auch abzuschließen.

Diese Bürgschaft, die man auch als Vertragserfüllungsbürgschaft bezeichnet, wird nicht vom Bauherrn, sondern vom jeweiligen Bauunternehmer mit dem Bürgen vereinbart. In der Regel übernehmen Banken oder Versicherungen, mit denen das Bauunternehmen geschäftlich zu tun hat, eine solche Bürgschaft.

Welche Kosten beinhaltet die Fertigstellungsbürgschaft?

Der Bürge übernimmt die Garantie für die Bauausführung und sichert folgende Kosten in einer vertraglich festgelegten Höhe ab:

  • Bauausführung
  • Überzahlungen
  • Schadenersatz
  • Gewährleistung

Es werden also alle Verpflichtungen, die das Bauunternehmen laut Vertrag mit dem Bauherrn ausführen sollte, durch die Bürgen abgesichert. Damit ist die Fertigstellungsbürgschaft die sicherste Form, sein Bauvorhaben – das meistens durch teure Finanzierung ohnehin hohe Belastungen mit sich bringt – abzusichern.

Für den Fall, dass das Bauunternehmen sich nicht auf eine Bürgschaft einlassen will, ist Vorsicht geboten. Denn dies kann ein Indiz für mangelnde Bonität sein.

Wie hoch ist die Kostenübernahme durch den Bürgen?

Die Bürgschaft ist in Bezug auf Laufzeit und Kostenübernahme begrenzt. Die Laufzeit ist frei definierbar und wird zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt. Hier hat sich aber ein zeitlicher Rahmen von bis zu einem Jahr etabliert. Je nach Vereinbarung im Bürgschaftsvertrag bekommt der Bauherr seinen entstandenen finanziellen Schaden in Höhe von 10-20% der Vertragssumme vom Bürgen erstattet. Dieser Betrag erscheint im ersten Moment niedrig. Doch dabei ist zu berücksichtigen, dass das Bauunternehmen nach Fortschritt bezahlt wird und diese Summe erfahrungsgemäß den anfallenden finanziellen Mehraufwand deckt, der sich zum Beispiel durch den Wechsel des Bauunternehmens oder eine höhere Zinsbelastung durch die verlängerte Laufzeit des Darlehens ergibt.

Lohnt sich eine Fertigstellungbürgschaft?

Die Fertigstellungsbürgschaft ist eine der bedeutendsten Sicherheiten für den Bauherrn, die Ausführung des Projektes mängelfrei und in der vertraglich vorgegebenen Zeitspanne zu gewährleisten. Neben der Fertigstellungsbürgschaft gibt es auch einfache Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherungen, die aber nicht alle Sicherheiten für den Bauherrn beinhalten. So zahlen viele dieser Versicherungen ausschließlich bei Insolvenz der Baufirma. Um dann überhaupt Leistungen zu erhalten, muss die Insolvenz bei der Versicherung anhand des Originalzertifikates und des Vertrages nachgewiesen werden. Bei der Fertigstellungsbürgschaft gibt es außerdem die Möglichkeit, einen Sicherheitseinbehalt zu vereinbaren, der einer weiteren Absicherung der Ansprüche dient, und zwar in Bezug auf vertragsgemäße Ausführung der Leistung und Mängelansprüche.

Für den Bauherrn ist ein weiterer Vorteil der Fertigstellungsbürgschaft, dass er sich nicht darum kümmern muss, diese in die Wege zu leiten. Denn das Bauunternehmen ist grundsätzlich verpflichtet, für das betreffende Bauvorhaben einen Bürgen zu besorgen und diesen dem Bauherrn vorzuschlagen.

 

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