Die Gaspreisbremse soll Entlastung bringen. Womit können Verbraucher rechnen?
Gas-Kunden sollen entlastet werden. Mit der Gaspreisbremse, die als Alternative zur Gasumlage vorgesehen ist, soll den Menschen und Unternehmen geholfen werden, die Energiekrise zu bewältigen. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat nun einen Vorschlag erarbeitet, der ein zweistufiges Entlastungsverfahren für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen vorsieht und damit die hohen Energiepreise abfedern soll. Einzelheiten der von der Expertenkommission vorgeschlagenen Entlastungen sind Anfang dieser Woche veröffentlicht worden. Wie diese lauten und womit Verbraucher rechnen können, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Was sieht das 2-Stufen-Modell des Entlastungsverfahrens vor?
Das von der „Expertenkommission Gas und Wärme“ vorgeschlagene 2-Stufen-Modell sieht für die erste Stufe eine Einmalzahlung für kommenden Dezember vor. Die Höhe dieser Zahlung orientiert sich an der Abschlagszahlung vom September. Da dieser Betrag schon fest steht, kann an der Höhe nicht mehr „gedreht“ werden. Diese Einmalzahlung soll als Überbrückung bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse dienen. Bei zentral beheizten Mietshäusern soll die Gutschrift mit der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Die Gasversorger sollen im Dezember auf die Erhebung des Abschlags verzichten und dies vom Staat erstattet bekommen.
In dem vorgeschlagenen 2. Schritt soll ab März oder April 2023 dann eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen und bis mindestens Ende April 2024 gelten. Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen ist vorgesehen, dass diese eine Grundmenge an Gas zu einem staatlich garantierten Bruttopreis von höchstens 12 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Allerdings ist die Menge begrenzt: Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen, der der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde lag. Oberhalb dieses Kontingents müssen die Marktpreise bezahlt werden – also voraussichtlich deutlich mehr.
Auch Fernwärmekunden sollen entlastet werden
Auch für Fernwärmekunden beinhaltet der Vorschlag eine Einmalzahlung im Dezember sowie eine Wärmepreisbremse. Analog zum Gaspreis soll es hier einen garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme geben. Dies gilt wiederum nur für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.
Was gilt für die Industrie?
Für die Industrie ist aufgrund des geringeren Verwaltungsaufwands ein früherer Start der Gaspreisbremse möglich, so dass sie bereits ab 1. Januar 2023 in Kraft treten könnte. Das subventionierte Kontingent soll hier für 16 Monate 70 Prozent des Verbrauches des Vorjahres betragen - und zwar zu einem Beschaffungspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde. Hier kommen unter anderem noch Abgaben, Umlagen und Steuern hinzu, so dass am Ende wie bei den privaten Haushalten ein Endkundenpreis von 12 Cent erreicht werden soll.
Eine Mengen-Obergrenze ist nicht vorgesehen. Ein Unternehmen soll die geförderte Gasmenge für seine Zwecke nutzen oder am Markt verwerten können.
Wann wird über die Vorschläge entschieden?
Die Gaspreisbremse ist noch nicht beschlossen, aber die Bundesregierung will die Entwürfe der Expertenkommission zügig prüfen und über die Umsetzung beraten. Ob alle Vorschläge eins zu eins übernommen werden, ist noch offen. Auch die europarechtliche Prüfung steht noch aus, so dürfte die EU-Kommission aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ein wichtiges Wort mitreden. Daneben arbeitet die Experten-Kommission selbst weiter an einem Abschlussbericht, unter anderem sollen noch offene Fragen geklärt werden.
Des Weiteren geht es auch darum, Optionen zur Abfederung der Preisentwicklung auf europäischer Ebene zu prüfen. Die endgültigen Arbeitsergebnisse sollen bis Ende des Monats vorliegen.
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