
Die richtige Außenbeleuchtung für den Hauseingang.
Herbst und Winter stehen vor der Tür – da ist die richtige Beleuchtung zum und am Hauseingang unentbehrlich, denn die Anzahl der dunklen Stunden steigt. Hinzu kommt, dass Wege und Treppen durch nasses Laub oder Glätte rutschig sein können, was gute Sicht noch wichtiger macht. Im Rahmen der Verkehrssicherung tragen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dafür Sorge, dass weder Besucher noch Briefträger oder Lieferanten zu Schaden kommen. Wenn die Ausleuchtung unzureichend ist oder nicht funktioniert, besteht die Gefahr, dass jemand stürzt und sich verletzt. Daneben sorgt die richtige Beleuchtung für eine ansprechende Atmosphäre und kann den Eingang optisch aufwerten. Nicht zuletzt wirkt eine gute Beleuchtung auch abschreckend auf Einbrecher. Lesen Sie im nachfolgenden Beitrag, worauf bei der Außenbeleuchtung und bei Bewegungsmeldern zu achten ist.
Licht dient der Sicherheit.
Eine gute Ausleuchtung dient der Orientierung und Sicherheit. Egal, ob Sie selbst in der Immobilie wohnen oder sie vermieten – als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer haben Sie die Verpflichtung, für eine funktionierende Außenbeleuchtung zu sorgen. Dies betrifft nicht ausschließlich den Hauseingang, sondern beispielsweise auch den Zugang zum Briefkasten sowie Treppenstufen. Laut Verkehrssicherungspflicht muss die Außenbeleuchtung eines Hauses funktionstüchtig sein und ein gefahrloses Betreten des Grundstücks ermöglichen. Es ist daher in der Zeit des „allgemeinen Verkehrs“ für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Konkret heißt das, die Zugänge müssen bis 22.00 Uhr und ab 7.00 Uhr beleuchtet sein. Die Pflicht bedeutet aber nicht, dass während dieser Zeiten eine durchgängige Beleuchtung erforderlich ist. Bewegungsmelder oder auch Lampen mit Zeitschaltuhren ermöglichen eine bedarfsgerechte Ausleuchtung.
Auch Wege, zum Beispiel zur Garage bzw. zum Carport, sollten blendfrei und nach unten gerichtet ausgeleuchtet werden. Mit einer Anbringung der Leuchten bis maximal einen Meter über dem Boden können mögliche Gefahrenstellen gut erkannt werden.
Ein weiterer Sicherheitsaspekt einer guten Außenbeleuchtung ist der Schutz vor Einbrechern. Bei einem Bewegungsmelder wird das Licht allerdings häufig durch Tiere oder sich bewegende Zweige ausgelöst. So besteht hier eine gewisse Gefahr der Gewöhnung und man nimmt das Licht irgendwann nicht mehr „ernst“. Eine sanfte Dauerbeleuchtung mit Energiesparlampen kann - wo nötig - eine Alternative sein.
Worauf ist bei der Installation von Außenleuchten zu achten?
Es gibt im Handel eine große Auswahl an Außenleuchten mit und ohne Bewegungsmelder. Natürlich wird die Wahl auf Leuchten fallen, die von Größe und Stilrichtung her zum Haus passen. Aber es gibt weitere Aspekte, die beim Kauf beachtet werden sollten:
- Die Leuchten müssen ausdrücklich für den Außenbereich geeignet sein.
- Eine fachgerechte Montage – am besten durch einen Profi – ist unerlässlich.
- Die Ausrichtung von Bewegungsmeldern sollte so sein, dass das Licht Gefahrenzonen erhellt, aber keine Besucher oder Passanten blendet.
- Sollen Außenwandleuchten an einer gedämmten Fassade angebracht werden, ist Vorsicht geboten, denn die Dämmung darf nicht durch das Bohren beschädigt werden.
Was bedeutet die „IP-Schutzart“?
Ob ein Leuchtmittel für den Außenbereich geeignet ist, darüber gibt die sogenannte IP-Schutzart Auskunft. Die IP-Schutzarten definieren den Schutzgrad eines Gehäuses gegen Berührungen, Fremdkörper und Wasser. Die Abkürzung IP steht dabei laut DIN für „International Protection“. Sie wird im Englischen aber als „Ingress Protection“ verwendet, das bedeutet im Deutschen so viel wie „Eindringschutz“. Außenwandleuchten am Haus müssen vor Spritzwasser geschützt sein und mindestens IP44 aufweisen. Außenlampen, die vollständig im Freien stehen, müssen wasserdicht sein und über IP67 verfügen.
Was ist, wenn die Beleuchtung den Nachbarn stört?
Blendende Außenleuchten können das Wohlbefinden der Nachbarn stören und gelten im Sinne des § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als Immission. Das Licht muss grundsätzlich nur geduldet werden, wenn es ortsüblich ist und das Leben anderer nicht wesentlich beeinträchtigt. Eine besondere Beeinträchtigung ist beispielsweise gegeben, wenn Lichtimmissionen die Nachtruhe stören, weil helles Licht ins Schlafzimmer scheint. Daher müssen Lampen und Strahler so positioniert und ausgerichtet werden, dass weder Bewohner noch Passanten geblendet werden. Auch der bei Dunkelheit dauerhafte Betrieb einer Außenbeleuchtung kann so störend sein, dass er nicht geduldet werden muss.
Sind Solarleuchten für den Garten sinnvoll?
Solarleuchten für den Garten gibt es mittlerweile in vielen Größen und Formen. Sie sind energiesparend und dienen oft zur Ausleuchtung von Wegen oder um ein wohliges Ambiente im Garten zu schaffen. Trotzdem sollte man sie nur dort einsetzen, wo man sie unbedingt benötigt, zum Beispiel als Orientierung an Wegen, die man im Dunkeln häufig nutzt. Aus rein dekorativen Zwecken sollte man auf Solarleuchten im Garten verzichten, denn sie tragen zur Lichtverschmutzung bei. Damit stören sie nachtaktive Tiere wie beispielsweise Insekten und Igel und können sogar Pflanzen beeinträchtigen.
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