
Durch Eigenleistung beim Hausbau sparen – Was ist möglich?
Bauland, Finanzierung, Material, Handwerkerarbeiten – alles wird deutlich teurer. Um trotzdem den Traum vom Eigenheim realisieren zu können, ist ausreichend Eigenkapital erforderlich. Bauwillige können hier gegebenenfalls auch Eigenleistungen geltend machen. Wo liegen die Vorteile und welcher Betrag kann als Eigenkapital angerechnet werden? Welche Arbeiten sind überhaupt für die sogenannte Muskelhypothek geeignet? Erfahren Sie dies und mehr zu diesem Thema im folgenden Beitrag.
Was versteht man unter einer „Muskelhypothek“?
Dieser Begriff bezeichnet alle Arbeiten beim Hausbau, die in Eigenleistung selbst ausgeführt werden. Dies ist der Fall, wenn für bestimmte Tätigkeiten keine Handwerker beauftragt, sondern diese selbst erbracht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Bauherr persönlich diese Arbeiten übernehmen oder ob Freunde oder Familienmitglieder Sie diesbezüglich unterstützen. Wenn handwerkliche Arbeiten wie zum Beispiel Fliesenlegen, Malen oder Fußböden verlegen aus eigener Kraft bzw. mit Hilfe von Freunden oder Familienmitgliedern erbracht werden, können diese nicht nur günstiger ausgeführt werden, sondern auch zum Teil auf das Eigenkapital angerechnet werden. Dies ist besonders dann hilfreich, wenn ohne diese Anrechnung nicht genügend Eigenkapital zur Verfügung steht, um ein Darlehen zu erhalten. Damit erhöht sich ebenfalls die Chance auf einen günstigeren Zinssatz.
Wie wird die Eigenleistung auf das Eigenkapital angerechnet?
Baufinanzierer akzeptieren in der Regel 10 bis 15 Prozent des Darlehensbetrages als Eigenleistung – aber auch die Gesamtsumme ist oft gedeckelt, z.B. bei 30.000 Euro.
Um eine realistische Summe zu ermitteln, sollten Sie vorab die geplanten Eigenleistungen einschätzen, indem Sie entsprechende Angebote von Handwerksfirmen aus Ihrer Region einholen. Zudem müssen die Eigenleistungen nachvollziehbar aufgelistet und der Wert vom Bauunternehmer oder Architekten bestätigt werden. Bei der Kalkulation der Muskelhypothek zählen nur die Arbeitskosten. Denn auch, wenn Material eventuell günstiger beschafft werden kann, erkennen die Banken diese Ersparnis in der Regel nicht an. Handwerker und Baufirmen profitieren außerdem häufig von Mengenrabatten, hierdurch kann der vermeintliche Vorteil einer günstigeren Eigenbeschaffung wieder wegfallen.
Häufig wird von den Banken auch ein Qualifikationsnachweis verlangt, denn oft trauen sich Hobby-Handwerker mehr zu, als tatsächlich machbar ist. Das erhöht dann das Risiko für Verzögerungen am Bau oder Nachbesserungen, die ihrerseits durch Mehrkosten die Finanzierung in Gefahr bringen können.
Und natürlich gilt auch dies zu beachten: Falls später Baumängel oder Schäden auftreten, haben Hauseigentümer auf in Eigenleistung erbrachte Arbeiten natürlich keine Gewährleistungsansprüche. Eigenleistungen sind zudem nicht steuerlich absetzbar.
Welche Eigenleistungen können Bauherren übernehmen, welche nicht?
Welche Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden können, hängt hauptsächlich vom handwerklichen Geschick und der Erfahrung des Bauherrn ab. Dabei gibt es einfache Tätigkeiten, die von fast jedem mit handwerklichem Geschick übernommen werden können. Andere sollte oder darf man nur den Profis überlassen. Aber auch relativ einfache Arbeiten können von Fachleuten üblicherweise schneller und akkurater ausgeführt werden.
Weniger geübte Heimwerker können sich zum Beispiel Mal- und Tapezierarbeiten zutrauen, oder auch das Verlegen von Laminat, Parkett oder Teppichboden. Auch beim Trockenbau kann der Laie Hand anlegen: Zuschneiden, montieren und verspachteln. Wer schon Erfahrungen beim Fliesen legen sammeln konnte, kann auch dies übernehmen – ggf. in Räumen, die kleine Schönheitsfehler verzeihen, wie beispielsweise im Hauswirtschaftsraum. Auch im Außenbereich lässt sich Eigenleistung beim Anlegen des Gartens oder der Terrasse gut einbringen.
Geübte Heimwerker können (ggf. unter Anleitung von Profis) auch bei Rohbauarbeiten mit Anpacken oder Putz- und Spachtelarbeiten übernehmen.
Für bestimmte Arbeiten sind allerdings Spezialisten erforderlich. So dürfen beispielsweise Elektroinstallationen oder Arbeiten am Schaltkasten nur von zertifizierten Elektrikern ausgeführt werden. Auch für die Montage von Heizungs-, Wasser- und Sanitäranlagen ist die Kompetenz von Fachhandwerkern unentbehrlich.
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