
Erstwohnsitz vs. Zweitwohnsitz – Wo liegt der Unterschied?
Ob bedingt durch Arbeit oder Studium zwei Wohnungen haben oder die Ferien in einem eigenen Haus an der Küste verbringen – viele Menschen lassen sich aus verschiedensten Gründen an mehr als nur einem Ort nieder. Wann man von einem Zweitwohnsitz spricht und wie sich dieser vom Erstwohnsitz unterscheidet, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.
Was ist ein Wohnsitz?
Um Erst- und Zweitwohnsitz voneinander unterscheiden zu können, sollte zunächst die Definition des Begriffs „Wohnsitz“ geklärt werden. Der Wortlaut des §7 Abs. 1 BGB zum Wohnsitz lautet: „Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.“ Ein Wohnsitz ist also die ständige Niederlassung einer Person. Wer keinen Wohnsitz hat, gilt als obdachlos. Der Wohnsitz bestimmt den allgemeinen Gerichtsstand der Person und das örtliche Standesamt führt das Personenstandsbuch. Weiter im §7 BGB Abs. 2 heißt es aber auch: „Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.“ Doch worin liegt dann der Unterschied zwischen den verschiedenen Wohnsitzen?
Was versteht man unter Erstwohnsitz?
Da sich Personen generell an mehr als nur einem Ort niederlassen können, gilt es den Erst- von dem Zweitwohnsitz zu unterscheiden. Der Erstwohnsitz ist derjenige Wohnsitz, an dem die Person ihren Lebensmittelpunkt begründet. Daher wird er auch oft als „Hauptwohnsitz“ bezeichnet.
Die Bestimmung der Hauptwohnung richtet sich laut §21 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) zunächst danach, welche die vorwiegend genutzte Wohnung der Person ist. Handelt es sich jedoch um eine verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Person, die nicht dauerhaft getrennt von ihrer Familie lebt, so ist deren Hauptwohnsitz der Ort, an dem sich die Familie oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin überwiegend aufhalten. Bei minderjährigen ist der Erstwohnsitz der Ort, an dem sich die Sorgeberechtigten vorwiegend aufhalten. Neben dem vorwiegenden Aufenthalt der Person, die an mehr als einem Ort niedergelassen ist, bestimmen also auch deren Lebensbeziehungen, welche Wohnung als ihr Erstwohnsitz gilt.
Was versteht man unter Zweitwohnsitz?
Die Definition des Zweitwohnsitzes ist nicht gesetzlich verankert, sondern lässt sich vielmehr aus dem Umkehrschluss der Definition des Erstwohnsitzes bestimmen. Der Zweiwohnsitz, häufig auch „Nebenwohnsitz“ genannt, ist der Ort, an dem die Person nicht ihren Lebensmittelpunkt hat, sondern sich vor allem zu Zwecken der Arbeit und Ausbildung aufhält. Es können jedoch auch Feriendomizile als Zweitwohnsitz eingetragen werden.
Die Zweitwohnung wird zwar ebenfalls privat genutzt, dient aber nicht als Hauptniederlassung. Wer eine Immobilie an einem anderen Ort kauft und diese vermietet, begründet dadurch noch keinen zweiten Wohnsitz.
Muss man den zweiten Wohnsitz anmelden?
In Deutschland gilt die gesetzliche Pflicht, jeden seiner Haupt- und Nebenwohnsitze zu melden. Das gilt nicht nur für Fälle, in denen Personen in eine andere Stadt ziehen. Auch wer innerhalb der gleichen Gemeinde in eine andere Wohnung oder ein anderes Haus umzieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt auf die neue Adresse ummelden.
Es hängt von der jeweiligen Gemeinde ab, ob für das Anmelden des Zweitwohnsitzes Steuern anfallen. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt, ob für Ihren Zweitwohnsitz Steuern anfallen und wie hoch diese ausfallen. Eine einheitliche Regelung für die Besteuerung des zweiten Wohnsitzes existiert dabei aber nicht.
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