Garage, Keller und Co. vermieten und zusätzliches Einkommen sichern

Garage, Keller und Co. vermieten und zusätzliches Einkommen sichern

Sie sind Immobilienbesitzer und verfügen über Räumlichkeiten, die Sie selbst nicht beanspruchen? Egal ob Garage, Keller, Dachboden oder Zimmer – nutzen Sie die Möglichkeit, den zusätzlichen Raum zu vermieten und durch die Einnahmen Ihr Einkommen aufzustocken. Was bei der Vermietung von Garage, Keller etc. zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Garage vermieten

Gerade in Städten sind Garagen und Stellplätze für Fahrzeuge sehr begehrt, da Parkplätze hier Mangelware sind. Die meisten Leute wollen Ihr Fahrzeug in Sicherheit wissen und vor Witterungsverhältnissen schützen und schauen sich daher nach Mietgaragen in ihrer Umgebung um.

Der Mietvertrag für eine Garage ist zwar auch formlos gültig, es empfiehlt sich jedoch, auch hier einen schriftlichen Mietvertrag aufsetzen, um auf der sicheren Seite zu stehen. In dem Mietvertrag sollte neben den üblichen Eckdaten vermerkt sein, dass die Nutzung der Garage für die Lagerung sonstiger Gegenstände aus Gründen des Brandschutzes nicht gestattet ist. In einer Garage dürfen lediglich Fahrzeuge und Gegenstände, die zu den Fahrzeugen gehören, abgestellt werden, wie zum Beispiel Autoreifen. Was in Ihrem Bundesland erlaubt ist und was nicht, können Sie der jeweiligen Garagenverordnung entnehmen.

Die Miethöhe und die Kündigungsfrist können frei von Ihnen bestimmt beziehungsweise mit dem Mieter verhandelt werden. Die Höhe der Miete hängt meist von der Lage des Stellplatzes und der damit verbundenen Nachfrage ab und ist demnach in Städten höher als in Randbezirken.

Keller & Dachboden vermieten

Auch Lagerräume sind ein beliebtes Mietobjekt für Leute, die in ihren eigenen vier Wänden nicht über genügend Stauraum verfügen. Ähnlich wie mit den Garagen sieht es mit der Vermietung von Kellerräumen und Dachböden aus. Generell sollte ein Mietvertrag aufgesetzt werden, wobei Sie hier ebenfalls frei über die Miethöhe bestimmen und sich an Angebot und Nachfrage in Ihrer Umgebung orientieren können.

Die Nutzung des Kellers ist insofern beschränkt, als dass dieser vom Mieter nicht als Wohnraum genutzt werden darf. Anders als die Garage gilt der Keller jedoch als Stauraum und der Mieter darf somit verschiedene Gegenstände in ihm verstauen. Allerdings sollte auch hier der Brandschutz beachtet werden.

Umsatzsteuer beachten

Vermieten Sie zum Beispiel eine Garage separat, ohne dass diese an einen Wohnungsmietvertrag gekoppelt ist, müssen Sie die anfallende Umsatzsteuer beachten, die auf Ihre Mieteinnahmen anfällt. Laut Gesetz sind nämlich nur Wohnungsmietverträge nicht umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie 19% der Einnahmen aus der Vermietung Ihrer Garage an das Finanzamt abgeben müssen.

Auch die Mieteinnahmen aus der Vermietung eines Kellers oder eines Dachbodens sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Vermieten Sie die Fläche aber als nicht gewerblicher Vermieter, wird Ihnen ein Freibetrag von 520€ jährlich zugesprochen, der nicht versteuert wird.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Umsatzsteuer vom Mieter zahlen zu lassen, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag vorhanden ist. Eine Ausnahme gilt außerdem für Kleinunternehmer, die sich in einer bestimmten Einkommensspanne befinden, welche dem Umsatzsteuergesetz entnommen werden kann. Solche Kleinunternehmer sind von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit.