Grunderwerbsteuer 2023: Sind flexible Lösungen in Sicht?
In Deutschland können sich immer weniger Menschen Wohneigentum leisten. Bei nach wie vor hohen Immobilienpreisen fehlt bei der Finanzierung oft das nötige Eigenkapital. Daneben fällt die Grunderwerbsteuer an, die für viele eine hohe finanzielle Hürde darstellt und das oft geringe Eigenkapital nochmals reduziert. Die Steuer könnte also ein wichtiger Ansatzpunkt sein, um Kaufinteressierten den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Daher wird derzeit eine Reformierung dieser Steuerart und die Einführung von Freibeträgen diskutiert, um die in Deutschland relativ niedrige Wohneigentumsquote zu erhöhen. In welchen Bundesländern die Steuersätze erhöht werden und welche Entlastungen im Gespräch sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung an und gehört zu den wesentlichen Kaufnebenkosten. Auch beim Erbbaurecht und bei der Erbpacht wird Grunderwerbsteuer fällig, obwohl man hier nur das Nutzungsrecht und nicht das Grundstück selbst erwirbt. Im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) findet sich die rechtliche Grundlage für diese Steuerart. Die Grunderwerbsteuer berechnet sich anhand der Höhe des aktuellen Steuersatzes für Grunderwerb im entsprechenden Bundesland und des notariell beglaubigten Kaufpreises im Kaufvertrag.
Ein Notar regelt die Formalitäten und meldet den Kauf an das Finanzamt. Spätestens vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Die Grunderwerbsteuer ist für Selbstnutzer und auch Vermieter von der Steuer absetzbar.
Der Steuersatz variiert je nach Bundesland
Da es sich um eine Ländersteuerart handelt, fällt die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus. Ein Steuersatz in Höhe von 3,5 Prozent galt von 1997 bis 2006 noch für alle Bundesländer. Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform am 01.09.2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Nachdem es nun auch in Sachsen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer gibt, gilt dieser niedrige Steuersatz inzwischen nur noch für Bayern. In den übrigen Bundesländern liegen die Steuersätze aktuell zwischen 5 und 6,5 Prozent.
So beträgt die Grunderwerbsteuer beispielsweise beim Kauf einer Immobilie in Schleswig-Holstein 6,5 Prozent – das heißt, bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro fallen dann 16.250 Euro an.
In welchen Bundesländern gibt es eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer?
In Hamburg stieg mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Grunderwerbsteuer von 4,5% auf 5,5%. Dies soll Entlastung für die durch Corona bedingt angespannte Haushaltslage bringen. Im Gegenzug war hier ursprünglich geplant, Ermäßigungen für junge Familien umzusetzen, die eine Wohnimmobilie zur Selbstnutzung kaufen möchten. So wollte der Hamburger Senat Familien bis zum Alter von 45 Jahren mit mindestens einem Kind entlasten – diese sollten statt 5,5 Prozent nur 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen. Doch diese geplante Entlastung für Familien kann mangels bundesgesetzlicher Grundlage (noch) nicht umgesetzt werden.
Zusammen mit Bayern war Sachsen lange Zeit mit 3,5 Prozent das günstigste Bundesland in Bezug auf die Grunderwerbsteuer. Doch um das Haushaltsloch zu stopfen, wurde eine Erhöhung der Steuer beschlossen. So beträgt der Grunderwerbsteuersatz in Sachsen zukünftig 5,5 Prozent. Die geplante Erhöhung greift im Jahr 2023, das genaue Datum ist noch nicht bekannt.
Was gilt für die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?
Mit 6,5 Prozent des Kaufpreises gehört Nordrhein-Westfalen zu den Bundesländern mit der höchsten Grunderwerbsteuer. Im vergangenen Jahr förderte die Regierung in NRW den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohnraum mit bis zu 10.000 Euro. Diese Unterstützung in Höhe von zwei Prozent des Kaufpreises galt zunächst nur für das Jahr 2022, nun wurde das Zuschussprogramm aber verlängert. Damit können auch über den Jahreswechsel hinaus Käufe finanziell unterstützt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist.
Was plant die Regierung zur Grunderwerbsteuer?
Da die Wohneigentumsquote in Deutschland im internationalen Vergleich eher niedrig ist, gibt es Bestrebungen, die Grunderwerbsteuer zu reformieren. So haben mehrere Parteien in ihren Wahlprogrammen Veränderungen bekundet. Hier könnte es um variable Grunderwerbsteuersätze oder Freibeträge gehen. Flexiblere Modelle sind in anderen europäischen Ländern zu finden. Die Konzepte können laut Bundesfinanzministerium aufgrund des Steuersystems nicht eins zu eins übernommen werden.
In Kürze soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammentreten, die klären soll, wie sich der „Gestaltungsspielraum“ bei der Grunderwerbsteuer realisieren und gegenfinanzieren lässt. Bis Ende des Jahres 2023 soll diese Gruppe ihre Arbeit abgeschlossen haben.
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