Grunderwerbsteuer – Wie Käufer beim Immobilienkauf an Steuern sparen können

Grunderwerbsteuer – Wie Käufer beim Immobilienkauf an Steuern sparen können

Wer in Deutschland eine Immobilie erwirbt, muss zu den Kaufnebenkosten die Grunderwerbsteuer hinzurechnen. Neben der eigentlichen Kaufsumme muss der Käufer beim Immobilienkauf mit der Zahlung der Grunderwerbsteuer daher noch einen weiteren finanziellen Einschnitt verkraften. Informationen zu der Grunderwerbsteuer und einige Beispiele, bei denen Käufer bei der Zahlung der Grunderwerbsteuer sparen können, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Warum muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?

Nachdem der Kaufvertrag abgeschlossen worden und notariell beglaubigt worden ist, informiert der Notar das Finanzamt über den Vertragsschluss. Nach Erhalt der Information über den abgeschlossenen Kaufvertrag versendet das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer.

Ebenso wie die Notargebühren, die Grundbuchgebühren und eventuelle Maklerkosten, zählt die Zahlung der Grunderwerbsteuer zu den Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf und sind daher meist vom Käufer zu zahlen. Die Grunderwerbsteuer muss vom Käufer beim Kauf einer Immobilie an das Finanzamt entrichtet werden. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar gesendet, mit der bestätigt wird, dass der Käufer seinen steuerlichen Pflichten nachgekommen ist. Daraufhin kann der Käufer schließlich als neuer Eigentümer der Immobilie in das Grundbuch eingetragen werden. 

Wie setzt sich die Höhe der Grunderwerbsteuer zusammen?

Die Höhe der zu entrichtenden Grunderwerbsteuer wird anhand eines festgelegten Satzes berechnet und variiert von Bundesland zu Bundesland. Der Grunderwerbsteuersatz variiert innerhalb Deutschlands daher zwischen 3,5 % und 6,5 %. Auf Grundlage des Kaufpreises der Immobilie wird die anfallende Grundsteuer prozentuell berechnet und ist einmalig zu zahlen. 

Wie können Käufer bei der Grunderwerbsteuer sparen?

Unter Umständen kann es möglich sein, bei der Zahlung der Grunderwerbsteuer zu sparen oder sogar gänzlich um die Entrichtung der Steuer herumzukommen.

  • Entfall der Grunderwerbsteuer: 

Bei Erbschaften, Schenkungen, Verkäufen an Verwandte ersten Grades und bei Immobilien, die einen Kaufpreis von weniger als 2.500€ haben, wird die Grunderwerbsteuer nicht fällig.

  • Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen:

Bei privater Nutzung der Immobilie kann die Grunderwerbsteuer nicht von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Bei einer Vermietung der erworbenen Immobilie kann die Steuer jedoch abgesetzt werden.

  • Rausrechnung beweglichen Inventars:

Beim Kauf von Bestandsimmobilien ist es möglich an der Grunderwerbsteuer zu sparen, indem im Kaufvertrag bewegliche und unbewegliche Bestandteile der Immobilie getrennt werden. Die Immobilie selbst und fest angebrachte Gegenstände sind Steuergegenstand. Bewegliche Objekte hingegen können von der Berechnung der Grundsteuer ausgeschlossen werden und sollten daher im Kaufvertrag gesondert aufgelistet werden.

  • Instandhaltungsrücklage separat aufführen:

Wird eine Eigentumswohnung erworben, wird der Käufer zum Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Dadurch wird mit dem Kauf der Wohnung auch ein Anteil an der Instandhaltungsrücklage für eventuelle Renovierungsarbeiten etc. am Gebäude erworben. Dieser Betrag sollte im Kaufvertrag gesondert aufgelistet werden, damit er kein Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer wird.

  • Beim Neubau das Grundstück separat erwerben:

Werden für den Kauf eines Grundstücks und den Kauf eines Hauses getrennte Kaufverträge mit verschiedenen Verkäufern geschlossen und weisen diese Verträge eine zeitliche und inhaltliche Trennung auf, fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis für das Grundstück an.

  • Steuersatz reduzieren durch Eigenleistungen beim Neubau:

Innerhalb des Bauvertrags kann vereinbart werden, dass der Käufer Eigenleistungen, wie Tapezieren, Streichen und Bodenbeläge verlegen, zu leisten hat. Dadurch werden nicht nur Kosten für die Handwerker gespart, auch der Kaufpreis sinkt, was Einfluss auf die anfallenden Steuern hat, da sich diese prozentual aus dem Kaufpreis berechnen.