Grundsteuer: Wie kann man Einspruch gegen den Bescheid einlegen?

Grundsteuer: Wie kann man Einspruch gegen den Bescheid einlegen?

Bund und Länder haben sich einvernehmlich darauf geeinigt, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen zu verlängern. So können diese nun bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden. Hintergrund für die Verlängerung ist, dass eine zusätzliche Belastung der Immobilien- und Grundstückseigentümer in dieser ohnehin schon krisenreichen Zeit vermieden werden soll. Außerdem soll sie dazu beitragen, die Finanzämter zu entlasten und vor einer Vielzahl von Fristverlängerungsanträgen zu bewahren. Sobald die Grundsteuererklärung dann abgegeben ist, beginnt das Warten auf die Bescheide. Sollten darin Fehler entdeckt werden, ist schnelles Handeln wichtig. Lesen Sie nachfolgend mehr dazu, was bei einem Einspruch gegen den Bescheid zu beachten ist.

Wann kommen welche Bescheide?

Nach Abgabe der Grundsteuererklärung sind insgesamt drei Bescheide zu erwarten. Zunächst verschickt das Finanzamt die Bescheide über die Festsetzung des Grundsteuerwertes und den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Diese beiden Mitteilungen kommen oft gemeinsam in einem Brief. An Eigentümer, die schon früh ihre Erklärung abgegeben haben, wurden diese Bescheide bereits verschickt. Andere erhalten diese entsprechend der neuen Abgabefrist bis in das Jahr 2023 hinein.

Allein an den ersten beiden Bescheiden kann man noch nicht erkennen, wie viel Grundsteuer zukünftig zu zahlen ist. Erst im endgültigen Grundsteuerbescheid wird dann bekanntgegeben, wie hoch die Grundsteuer sein wird, die ab 2025 zu zahlen ist. Für die Höhe der Grundsteuer ist der Hebesatz entscheidend, den die jeweilige Kommune festlegen muss. Der Grundsteuermessbetrag muss dann mit diesem Hebesatz multipliziert werden, um den Grundsteuerbetrag zu ermitteln. Zu erwarten ist der Grundsteuerbescheid samt Zahlungsaufforderung in der zweiten Hälfte des Jahres 2024.

Wie kann man Einspruch gegen einen Bescheid einlegen?

Scheint es bei den Bescheiden zur Grundsteuer Fehler zu geben, kann das Besteuerungsverfahren kurzfristig unterbrochen werden. Der Bescheid wird dann zunächst nicht rechtskräftig. Falls also bereits bei der Prüfung der ersten beiden Bescheide Fehler entdeckt werden, gilt wie bei anderen Steuerbescheiden eine Einspruchsfrist von einem Monat - daher sollte schnell gehandelt werden.  Diese Frist beginnt drei Tage nach dem Datum des Bescheids. Falls der Beginn dieser Frist auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, verschiebt sich dieser auf den nächsten Werktag. Entsprechend gilt diese Regelung auch für das Ende der Frist.

Für den Einspruch genügt ein formloses Schreiben, in dem neben Namen, Adresse, Aktenzeichen und Steuernummer auch der konkrete Grund für den Einspruch genannt werden sollte. Auch sollte klar formuliert sein, gegen welche Behörde sich der Einspruch richtet, also das Finanzamt oder die Kommune.

Wenn beispielsweise aus Zeitgründen eine genaue Prüfung der Bescheide nicht möglich ist, kann der Einspruch auch zunächst ohne Begründung innerhalb der Frist eingereicht werden. In der Regel wird dann eine Aufforderung vom Finanzamt kommen, den Einspruch innerhalb einer vorgegebenen Frist zu begründen. So lässt sich Zeit für eine ausführliche Prüfung gewinnen. Stellt sich dann heraus, dass doch alles korrekt ist, kann der Einspruch auch wieder zurückgenommen werden.

Die Möglichkeiten, den endgültigen Grundsteuerbescheid anzufechten, sind gering, denn der Widerspruch darf sich ausdrücklich nicht gegen die so genannte Bemessungsgrundlage richten. Hat die Kommune den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag korrekt vom Finanzamt übernommen, gibt es keine Chance, diese Zahlen anzufechten. Die Gelegenheit zum Einspruch wäre nur beim ersten bzw. zweiten Bescheid gewesen.

Hebesätze stehen noch nicht überall fest

Die Hebesätze der Kommunen stehen noch nicht überall fest. Dies kann dazu führen, dass den Immobilienbesitzern Fehler im Bescheid des Finanzamtes erst später auffallen. Auch aus diesem Grund sind legen einige Steuerberater grundsätzlich in jedem Fall vorsorglich Einspruch gegenüber den Finanzämtern ein.

Entstehen Kosten durch Einspruch oder Widerspruch?

Ein Einspruch ist kostenlos. Er hat zur Folge, dass das Finanzamt den Bescheid korrigiert oder den Einspruch zurückweist. Wenn bei Zurückweisung eine Klage vor einem Finanzgericht angestrebt wird, sollte auf jeden Fall professionelle Hilfe hinzugezogen werden.

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ist nicht generell kostenlos. Nur wenn man Recht bekommt, ist nichts zu zahlen, anderenfalls wird eine Gebühr fällig.

 

Haftungsausschluss: Die Blogartikel von Jensen & Doering besitzen lediglich einen informativen Charakter und stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar.