Hauskauf durch Finanzierung – Was Paare beachten sollten
Der Wunsch nach einem Eigenheim nimmt bei vielen Paaren einen großen Stellenwert ein. Da die Finanzierung dieses Projektes das Paar allerdings langzeitig einnimmt, sollten einige Fragen im Vorfeld geklärt werden. Die Fragen sind ganz verschieden; dazu gehört beispielsweise wer den Kreditvertrag unterschreibt oder wie viel Geld für die monatliche Finanzierung übrig ist. Die wirtschaftliche und rechtliche Sicherung sollte für beide Partner die oberste Priorität sein.
Flexibilität ist wichtig
Um ihr Traumhaus finanzieren zu können, müssen die meisten Menschen auf einen Kredit zurückgreifen. Der Vertrag sollte dabei aber so gestaltet werden, dass eine lange Zinsbindung geboten und eine hohe Flexibilität beim Zinssatz gewährleistet wird.
Natürlich sollte die Zinshöhe annehmbar sein. Doch viel wichtiger ist es, dass das Darlehen flexibel an die Lebenssituation angepasst werden kann. Man sollte im Sinn behalten, dass die Finanzierung sich dem Leben anpasst – und nicht umgekehrt.
Kreditvertrag: Müssen beide Parteien unterschreiben?
Meistens bestehen die Banken auf einen gemeinsamen Vertrag. Sofern beide Partner kreditwürdig sind, spricht nichts dagegen, dass beide Parteien den Vertrag unterschreiben. So können auch beide Partner in Haftung genommen werden, wenn die Finanzierung nicht mehr gewährleistet werden kann. Daraus entsteht vor allem für die Banken ein großer Vorteil.
Außerdem können die beiden Partner auch getrennte Kredite beantragen. So können zwei verschiedene Verträge entstehen. In der Praxis wird diese Option allerdings eher selten angeboten.
Wer ist Eigentümer?
Der Eigentümer lässt sich nicht daran festmachen, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, sondern wer im Grundbuch steht. So kann es auch vorkommen, dass beide Partner im Grundbuch eingetragen wurden, aber nur einer der Beiden den Kreditvertrag unterschrieben hat. Beide Partner sind dann Eigentümer und haben ein Recht auf ihre Hälfte des Hauses. Es ist aber ebenso möglich, dass sich nur ein Ehepartner im Grundbuch eintragen lässt und somit alleiniger Eigentümer des Hauses ist.
Es sollte unbedingt im Vorfeld geklärt werden, wer Eigentümer des Hauses wird. In den aller meisten Fällen wird es allerdings so geregelt, dass beide Partner zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen werden.
Grundbuch: Bringt der gemeinsame Eintrag Vorteile?
Der gemeinsame Eintrag im Grundbuch dient in erster Linie der Vorsorge im ehelichen Krisenfall. Der alleinige Kreditnehmer kann so seine Ansprüche auf die Immobilie absichern. Der wirtschaftlich schlechter gestellte Partner hat dafür die Möglichkeit zum Verhandeln, damit das Haus erhalten bleibt und beispielsweise weiterhin als Zuhause der Kinder dienen kann. Ohne einen Grundbucheintrag ist eine Verhandlungsoption außerordentlich schwierig.
Gemeinsamer Grundbucheintrag: Unbedingt notwendig?
Ein gemeinsamer Grundbucheintrag ist nicht zwingend notwendig. Sofern zwischen den Ehepartnern kein Ehevertrag existiert, leben die Parteien in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinnergemeinschaft. Falls die Partner sich trennen, wird das Vermögen ausgeglichen. Der Betrag, der von dem Ehepartner gezahlt werden muss, welcher über einen höheren Vermögenszuwachs während der gesamten Ehe profitiert hat, beläuft sich auf die Hälfte der Differenz.
Außerdem wird dabei auch der Wert berücksichtigt, den die Immobilie während der Ehe hatte. Ob nur ein Ehepartner als Eigentümer gilt, ist hierbei egal – der andere Ehepartner profitiert in jedem Fall von der Immobilie. Sofern die Immobilie vor der Hochzeit gekauft wurde, wird nur der zwischenzeitliche Wertzuwachs berücksichtigt.
Es ist also ratsam, sich vor dem Hauskauf über die Nutzungsrechte und die Kostenteilung im Trennungsfall einig zu werden. Auch sollte man die Vereinbarungen immer wieder prüfen und kontrollieren, ob sie zur jeweiligen Lebenssituation passen. Wenn man die angesprochenen Fragen und Vereinbarungen im Vorfeld klärt, kann viel Stress und Zeit eingespart werden.