Hecke, Zaun oder Mauer: Worauf muss man bei der Eingrenzung seines Grundstücks achten?

Hecke, Zaun oder Mauer: Worauf muss man bei der Eingrenzung seines Grundstücks achten?

Der Begriff „Einfriedung“ steht für die Abgrenzung eines Grundstücks nach außen. Diese ist nicht nur für den Sichtschutz und das lauschige Gefühl der Anwohner wichtig, sondern erfüllt auch andere Funktionen. Eine Eingrenzung kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Doch es gilt, einige Regeln zu beachten, denn auch hier hat die Gestaltungsfreiheit ihre Grenzen. Lesen Sie im nachfolgenden Beitrag mehr dazu, welche Möglichkeiten der Einfriedung es gibt und was bei der Errichtung zu beachten ist.

Ist der Verlauf der Grundstücksgrenze genau bekannt?

Bevor es an die Errichtung oder Bepflanzung geht, sollte man sich der genauen Grundstücksgrenze sicher sein. Im Zweifelsfall kann man sich an das Katasteramt wenden, wo in der Regel aktuelle Unterlagen zum Grundstück vorliegen. Eine weitere Möglichkeit ist die Beauftragung eines Vermessungsdienstes, wobei Eigentümer darauf achten sollten, dass das Unternehmen vom Katasteramt zugelassen ist.

Welche Funktionen hat eine Grundstücks-Eingrenzung?

In erster Linie dient eine Einfriedung dazu, die Grundstücksgrenzen zu markieren und optisch sichtbar zu machen. Aber sie schützt auch vor unerwünschten Blicken sowie vor Witterungseinflüssen wie Wind und Sonne. Auch Straßenlärm und Staub werden von einer Begrenzung abgehalten. Daneben verhindert sie das Betreten des Grundstücks durch unbefugte Personen oder hält  – je nach Art – auch Wildtiere oder andere unerwünschte tierische Besucher fern. Gleichzeitig kann man mit einer Einfriedung aber auch eigene Tiere eingrenzen und ihnen trotzdem einen Freiraum bieten. 

Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht müssen Eigentümer auch Gefahrenquellen absichern, also beispielsweise den freien Zugang zu einem Swimmingpool oder Teich mit einer Einfriedung des Grundstücks verhindern.

Welche verschiedenen Arten der Einfriedung gibt es?

Zu den beliebtesten Grundstückseingrenzungen gehören Hecken. Neben der Funktion der Abgrenzung sind sie dekorativ und dienen – je nach eingesetzten Pflanzen – Vögeln als Rückzugsort und Nistmöglichkeit sowie Bienen und anderen Insekten als Nahrungsquelle. Die beste Pflanzzeit ist im Oktober und November sowie im Februar und März.

Hecken gehören wie Bäume, Sträucher und sonstige geeignete Pflanzen zur „Lebenden Einfriedung“. Dagegen handelt es sich bei der „Toten Einfriedung“ zum Beispiel um blickdichte Zäune. Die „Offene Einfriedung“ ist dagegen lichtdurchlässig, Beispiele hierfür sind Draht- bzw. Metallzäune oder offen gestaltete Holzzäune mit „Durchblick“. Als „Geschlossene Einfriedung“ bezeichnet man beispielsweise Mauern.

Welche baurechtlichen oder zivilrechtlichen Regelungen gibt es?

In einigen Fällen können Mauern und Zäune im Sinne des deutschen Baurechts als bauliche Anlagen gelten. So gilt beispielsweise in Hessen oder Nordrhein-Westfalen eine Einfriedung als bauliche Anlage, wenn sie eine „mit dem Erdboden verbundene und aus Bauprodukten hergestellte“ Abgrenzung ist. Da die Vorschriften der Bundesländer variieren und für bauliche Anlagen in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich ist, sollte die genaue Definition dieses Begriffes der jeweiligen Bauordnung entnommen werden.

Eine zivilrechtliche Pflicht zur Einfriedung eines Grundstücks besteht grundsätzlich nicht. Dem Eigentümer steht es frei, mit seinem Grundstück im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften so zu verfahren, wie er möchte. Allerdings sieht das BGB laut § 919 vor, dass der Nachbar einen Anspruch auf Mitwirkung bei der Errichtung oder Wiederherstellung von Grenzzeichen hat. Dafür ist allerdings nicht die gesamte Einfriedung des Grundstücks notwendig.

Welche Abstände von der Grundstücksgrenze sind einzuhalten?

Wer eine neue Einzäunung anlegen möchte, sollte auch auf die Abstandsregeln achten, die einzuhalten sind. Auch wenn sich diese in vielen Kommunen ähneln, gibt es doch regionale Unterschiede. Meist gilt aber, dass Hecken

  • bis zu 1 Meter Endhöhe einen Abstand von 25 cm zur Grundstücksgrenze haben müssen.
  • bis zu 1 ½ Metern muss der Abstand 50 cm betragen,
  • bis zu 2 m dann örtlich schon 60 cm, und
  • Bäume, die eine Höhe von 2 m oder mehr erreichen, müssen mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt stehen.

Für Mauern und Zäune gilt in den meisten Kommunen eine Abstandsregel von 50 cm zum angrenzenden Grundstück.

Wer sichergehen möchte, sollte sich vor der Anlage der Einfriedung an das örtliche Bauamt wenden, um die geltenden Regeln zu erfragen. Grundsätzlich ist auch die Errichtung einer Eingrenzung auf der Grundstücksgrenze möglich, hierzu wird aber die Zustimmung des Nachbarn benötigt.

 

Haftungsausschluss: Die Blogartikel von Jensen & Doering besitzen lediglich einen informativen Charakter und stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar.

Übrigens: Wer eine Hecke pflanzt, muss sie auch pflegen. Das heißt, auch die dem Nachbarn zugewandte Seite muss regelmäßig geschnitten werden. Im Sinne guter nachbarschaftlicher Beziehungen sollte vereinbart werden, dass zu diesem Zweck das Nachbargrundstück betreten werden darf.