Heizen mit Holz – Welche neuen Vorschriften für Schornsteine gibt es?

Heizen mit Holz – Welche neuen Vorschriften für Schornsteine gibt es?

Heizen mit Holz ist wieder mehr denn je im Trend. Die in letzter Zeit sprunghaft gestiegenen Gas- und Heizölpreise verursachen Unsicherheit bei den Verbrauchern und viele haben die Sorge, dass ihre Heizung schon im kommenden Winter kalt bleiben könnte. Wer bisher noch keine Möglichkeit zum Heizen mit Holz hat, trägt sich möglicherweise mit dem Gedanken, sich einen Kamin- oder Holzofen zuzulegen. Auch bei Neubauprojekten rückt das Thema Holzofen und damit auch Schornsteinbau wieder verstärkt in den Fokus. Die Nachfrage nach Öfen ist immens. Für den Bau von Schornsteinen gelten seit 2022 neue Vorschriften - was hier beachtet werden muss, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Neue Vorschriften sollen für bessere Luftqualität sorgen

Auch wenn Kamin- und Holzöfen Gemütlichkeit ausstrahlen und eine wohlige Wärme abgeben – sie gelten aufgrund ihres hohen Ausstoßes von Feinstaub als sehr umweltschädlich. Neben Rauch und unangenehmen Gerüchen entstehen beim Verbrennen von Festbrennstoffen wir Holz oder Kohle auch geruchlose und für das menschliche Auge unsichtbare Emissionen. Diese gesundheitsgefährdenden Schadstoffe  - wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Dioxine und Furane – gelangen durch den Schornstein in das Umfeld, was insbesondere in eng bebauten Wohngebieten zum Problem wird.

Im vergangenen Jahr haben Bundestag und Bundesrat eine Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) beschlossen. Diese lässt die vorherigen Bestimmungen in großen Teilen bestehen, doch es gibt konkretere Angaben. So wurden die Ableitbedingungen für Abgase aus dem Verbrennen der Feststoffe vom Gesetzgeber neu festgelegt und präzisiert.

Die Höhe und genaue Lage der Schornsteine auf dem Dach eines Gebäudes wurde hier festgelegt und soll dafür sorgen, dass die Abgase von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden. Denn dort, wo kaum natürliche Luftströmung herrscht, sammeln sich Luftschadstoffe in Bodennähe und können die Gesundheit beeinträchtigen.

Welche Feuerungsanlagen sind betroffen?

Die "Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" ist am 1. Januar 2022 in Kraft  getreten und gilt für alle neu errichteten Feuerungsanlagen sowie Anlagen, die wesentlich geändert werden. Die neuen Vorschriften für die Errichtung von Schornsteinen betreffen Feuerstätten, die mit festen Brennstoffen wie Holz betrieben werden. Dazu zählen sowohl Pellet- als auch Holzheizungen.

Die neue Regelung gilt für den Neubau oder wenn bei einem bestehenden Gebäude nachträglich ein neuer Kamin- oder Holzofen eingebaut werden soll. Wenn ein Bauantrag bereits genehmigt wurde, darf noch nach dem alten Recht gebaut werden. Auch wenn ein alter Ofen durch einen neuen, modernen Kamin-oder Kachelofen ersetzt werden soll, muss die neue Verordnung nicht berücksichtigt werden.

Beachtet und umgesetzt werden müssen die neuen Vorschriften also in der Planungs- und Errichtungsphase eines Gebäudes sowie bei der Neuerrichtung von Schornsteinen bei bestehenden Gebäuden.

Für Feuerungsanlagen, die vor Inkrafttreten der neuen Verordnung installiert wurden, ändert sich nichts. Es gelten hier die zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Vorschriften.

Was bedeutet das konkret für den Schornsteinbau?  Höher und firstnah!

Bei neu errichteten Schornsteinen müssen die Austrittsöffnungen firstnah angebracht sein. Der Schornstein muss den First um mindestens 40 cm überragen. Haben die Dachflächen eine Neigung von weniger als 20 Grad, wird ein fiktiver Dachfirst mit 20 Grad Dachneigung für die Berechnung zugrundegelegt.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Wenn bei einem bestehenden Gebäude nachträglich ein Ofen samt Schornstein eingebaut werden soll, gestaltet sich das in einigen Fällen als problematisch. Denn häufig ist es schwierig, den Schornstein in der Nähe des Dachfirstes herauszuführen und sich damit an die neuen Vorgaben zu halten.

Für spezielle Sonderfälle und ggf. auch Ausnahmen, kann die VDI-Richtlinie 3781 zu Rate gezogen werden. Abweichungen sind nur gestattet, wenn die Anforderungen dieser Richtlinie, die genauere Berechnungen der Schornsteinhöhen z.B. in Hanglagen enthält, eingehalten werden.