Immobilie verrenten – Möglichkeiten mit der Immobilie Ihre Rente aufzustocken

Immobilie verrenten – Möglichkeiten mit der Immobilie Ihre Rente aufzustocken

Sie besitzen eine Immobilie, sorgen sich aber um Ihre finanzielle Lage während der Rente? Wenn der Verkauf Ihres Eigenheims keine Option für Sie ist, weil Sie nicht aus Ihrer Immobilie ausziehen wollen, könnte die Verrentung eine interessante Möglichkeit für Sie darstellen. Was die Immobilien-Verrentung ist und welche Möglichkeiten es gibt, seine Immobilie zu verrenten, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Was ist die Immobilien-Verrentung?

Die Verrentung einer Immobilie bietet Personen während der Rente eine Möglichkeit, Gewinn aus ihrem Eigenheim zu ziehen, während sie selbst in ihm wohnen bleiben dürfen. Es handelt sich dabei um eine Alternative zum klassischen Immobilienverkauf. Zwar wird auch bei der Verrentung ein Kaufvertrag geschlossen, dieser unterscheidet sich aber insofern vom Kaufvertrag beim normalen Hausverkauf, als dass die Verkäufer die Geldsumme für ihre Immobilie meist monatlich als „Zusatz“ zu ihrer Rente ausgezahlt bekommen und Ihnen ebenfalls ein Wohnrecht in der Immobilie eingeräumt wird, auch wenn sie nicht mehr Eigentümer der Immobilie sind.

Die Verrentung ermöglich es, das in die Immobilie gesteckte Kapital wieder zu verfügbarem Kapital zu machen und so die Altersvorsorge zu sichern. Die Möglichkeit, das Eigenheim nach seinem Ableben an Nachkommen zu vererben, entfällt bei der Verrentung, da der Verkäufer nicht mehr Eigentümer ist.

Modelle der Immobilien-Verrentung

Es gibt verschiedene Modelle der Verrentung einer Immobilie. Im Folgenden stellen wir Ihnen fünf davon vor.

  • Leibrente:

Bei dem Modell der Leibrente geht das Eigentum an der Immobilie unmittelbar auf den Käufer über. Dem Verkäufer wird jedoch bis zu seinem Lebensende das Recht eingeräumt, in der Immobilie wohnen zu bleiben. Außerdem bekommt der Verkäufer bis zu seinem Lebensende eine monatliche Zahlung, mit der die Immobilie abbezahlt wird. Unter Umständen kann sich auch auf eine Einmalzahlung geeinigt werden.

Die Höhe der monatlichen Zahlung hängt von verschiedenen Faktoren, wie dem Verkehrswert der Immobilie und dem Alter des Verkäufers, ab.
Nachteil der Leibrente ist, dass das Einkommen aus der Verrentung versteuert werden muss.

  • Nießbrauch:

Der Nießbrauch ist eine Alternative zum Wohnrecht, welches man bei der Verrentung vereinbaren kann. Der Verkäufer erhält die volle Summe für seine Immobilie mit einem Mal, verfügt jedoch auch nach dem Verkauf noch über besondere Nutzungsrechte seines ehemaligen Eigenheims. So kann er die Immobilie beispielsweise sogar vermieten und Einnahmen aus dem Mietverhältnis ziehen. Allerdings muss der ehemalige Eigentümer dann auch die Instandhaltungskosten tragen.

  • Teilverkauf:

Wie der Name schon andeutet, wird beim Teilverkauf nur ein Teil der Immobilie veräußert. Die Entscheidung, wie groß der zu verkaufende Teil sein soll, liegt beim Verkäufer, darf aber maximal 50% betragen. Die Entscheidungsgewalt über die Immobilie bleibt beim Verkäufer und auch die Instandhaltungskosten hat er selbst zu tragen. Für die Weiternutzung der Immobilie wird dem Verkäufer jedoch ein Entgelt berechnet. Die verkauften Anteile können die Verkäufer nach Bedarf und Möglichkeit auch wieder zurückkaufen, Erben wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt.

  • Umkehrhypothek:

Beim Verrentungsmodell der Umkehrhypothek wird die Immobilie mit einem Kredit belastet. Das Geld aus dem Kredit kann der Eigentümer sich in monatlichen Raten oder auf einen Schlag auszahlen lassen. Das geliehene Geld muss jedoch zu einem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt wieder zurückgezahlt werden. Während die Kreditnehmer zunächst Eigentümer ihrer Immobilien bleiben, bleibt ihnen für das Zurückzahlen des geliehenen Geldes häufig am Ende doch keine andere Option, als ihr Eigenheim zu verkaufen.

  • Rückmiete:

Bei der Rückmiete verkaufen Eigentümer ihre Immobilie komplett, bleiben aber als Mieter in ihr wohnen und zahlen eine monatliche Miete an den neuen Eigentümer, ihren Vermieter. Das Wohnrecht wird den Verkäufern per Vertrag zugesprochen und ist nicht kündbar. Eine Ausnahme ist, wenn der Verkäufer sein Recht auf Eigenbedarfskündigung geltend machen möchte.

Verrentung gut durchdenken

Ob die Verrentung eine gute Option für Sie darstellt im Alter an Geld zu kommen, müssen sie für sich persönlich entscheiden. Gehen Sie die verschiedenen Modelle durch und holen Sie sich mehrere Angebote ein, die Sie miteinander vergleichen können.