KfW-Förderung wieder möglich – aber Bauwillige sollten schnell sein!

KfW-Förderung wieder möglich – aber Bauwillige sollten schnell sein!

Anfang dieses Jahres wurden Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Förderbank kurz vor Ende der Antragsfrist gestoppt. Begründet wurde dies mit einer Antragsflut und entsprechend fehlender Mittel. Dieser überraschende Förderstopp sorgte für Unruhe unter Bauwilligen und für heftige Proteste. Die Ministerien einigten sich dann darauf, dass alle bis zum 24.01.2022 gestellten Anträge noch nach den alten Kriterien bearbeitet werden. Am 20.04.2022 startet nun die Neubauförderung der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) mit angepassten Konditionen wieder. Was es für Bauwillige dabei zu beachten gibt, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Was beinhaltet die künftige Neubauförderung?

Es ist eine stufenweise Umgestaltung der Förderung geplant, die in drei Schritten vollzogen werden soll.

  • In Schritt 1 ab 20. April werden wieder EH-40-Häuser, EH-40 plus Häuser und Neubauten der EH-40-Nachhaltigkeitsklasse gefördert. Für dieses Programm gibt es ein Budget von einer Milliarde Euro.
  • Für den Fall, dass dieser Topf schon im Laufe des Jahres leer sein sollte, ist in Schritt 2 geplant, die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortzuführen. Möglich ist eine Neubauförderung dann nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen. Diese Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 befristet sein.
  • Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen, dessen Inhalte noch erarbeitet werden müssen. Hier geht es um eine Weiterentwicklung des Qualitätssiegels für nachhaltiges Bauen und es wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus rücken.

Was ändert sich bei den Konditionen?

Die Änderungen der Förderung betreffen sowohl den Umfang als auch die Inhalte. Die Fördersätze wurden halbiert. Bei Wohngebäuden werden die Tilgungszuschüsse für die drei Effizienzhaus-Stufen wie folgt gestaffelt sein:

  • Effizienzhaus 40 („Erneuerbare-Energien-Klasse“): 10 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000  EuroKreditbetrag/förderfähige Kosten je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro
  • Effizienzhaus 40 („Nachhaltigkeits-Klasse“): 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag/förderfähige Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
  • Effizienzhaus („40 Plus“): 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag/förderfähige Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro

Gasheizungen werden nicht mehr gefördert

Der Ukraine-Krieg könnte die Umstellung auf alternative Heizsysteme in Deutschland beschleunigen. Denn neben der Klimakrise spielt nun auch der Wunsch, von Russland unabhängig zu werden, bei der Abkehr von fossilen Energien eine große Rolle. So kommt das Aus für Öl- und reine Gasheizungen wohl früher als geplant. Denn nicht wie zunächst geplant ab 2025, sondern bereits ab dem 01. Januar 2024 sollte möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Somit werden Gasheizungen nicht mehr gefördert. Auch politisch ist ein solches Vorgehen angezeigt, um zukünftig nicht von Gasimporten abhängig zu sein.

Mittel sind begrenzt – Schnelligkeit ist geboten

Die Neubauförderung, die am 20.04.2022 wieder startet, ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Da das Budget auf eine Milliarde Euro begrenzt ist, sollten Bauwillige mit ihrem Antrag nicht zu lange warten. Die Fördersätze wurden zwar reduziert, um möglichst vielen Antragstellern gerecht zu werden. Doch es wird trotzdem damit gerechnet, dass der Fördertopf in dieser Form schnell ausgeschöpft sein wird.