Mit einem Kellerausbau zusätzlichen Wohnraum schaffen.

Mit einem Kellerausbau zusätzlichen Wohnraum schaffen.

In einer Zeit, in der Wohnraum immer knapper und teurer wird, stellt sich für viele Hausbesitzer die Frage, ob ein Kellerausbau für sie infrage käme. Den Wohnraum vergrößern, Platz schaffen für ein Arbeits- oder Gästezimmer oder ein Heimkino?  Möglicherweise den Keller sogar zu einer Einliegerwohnung ausbauen, die vermietet werden kann? Welche rechtlichen Vorschriften und baulichen Besonderheiten müssen eingehalten werden, wenn der Keller zum Wohnraum gemacht werden soll? Dazu und worauf man beim Kellerausbau außerdem achten sollte, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag mehr.

Ist für den Kellerausbau eine Baugenehmigung nötig?

Einfach mit dem Kellerausbau loszulegen und dabei nicht über eine Baugenehmigung nachzudenken, ist keine gute Idee! Hausbesitzer, die einen Ausbau des Kellers planen, sollten sich in jedem Fall vorab darüber informieren, ob in ihrem Fall eine Baugenehmigung erforderlich ist. So ist in der Regel beispielsweise die Einrichtung eines Hobbyraums oder eines Spielzimmers ohne Baugenehmigung möglich. Soll im Kellergeschoss allerdings eine abgeschlossene Wohnung entstehen, die man vielleicht sogar vermieten möchte, muss in jedem Fall eine Baugenehmigung beim örtlichen Bauamt beantragt werden. Eine derartige Nutzungsänderung ist nicht immer generell möglich und stellt auch besondere Bedingungen an die zukünftigen Wohnräume.

Eine Baugenehmigung ist zu beantragen, wenn

  • tragende Wände gebaut oder entfernt werden sollen,
  • der Keller ober- oder unterirdisch vergrößert werden soll,
  • der Keller tiefer gelegt und das Fundament unterfangen werden soll,
  • Sanierungsmaßnahmen von außen das Aufgraben des Kellers erfordern,
  • der Keller ganz oder teilweise zum Gewerberaum oder vermieteten Wohnraum umgebaut werden soll. In diesen Fällen ist eine Nutzungsänderung zu beantragen.

Nach einem positiven Bescheid vom Bauamt gilt es außerdem, die Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung und so können beispielsweise folgende Punkte ganz unterschiedlich geregelt sein: 

  • Deckenhöhe
  • Mindestbreite der Eingangstüren
  • Brandschutz, Fluchtwege
  • Fensterflächen
  • Be- und Entlüftung

Beim Umbau zum vollwertigen Wohnraum oder zur gewerblichen Nutzung muss auch die Geschossflächenzahl (GFZ) beachtet werden. Diese Zahl regelt, wie viele Quadratmeter Geschossfläche (Außenmaße des Gebäudes) maximal auf dem Grundstück zulässig sind. 

Heizung, Wasser und Strom im Kellergeschoss

Eine vorhandene Heizung ist in der Regel leistungsfähig genug, um auch den Keller zu beheizen. Es genügt deshalb in den meisten Fällen, im Keller neue Leitungen zu verlegen und Heizkörper anzubringen. Grundsätzlich ist auch eine Fußbodenheizung möglich, doch diese scheitert häufig aufgrund der knappen Raumhöhe an der dadurch fehlenden Aufbauhöhe für Heizung und Estrich. Eine gute Alternative können aber Wandheizungen sein. Für wohlige Wärme und Energieeinsparung ist außerdem eine gute Isolierung wichtig. Auch eine Bodendämmung trägt zu angenehmen Temperaturen bei und hilft insbesondere gegen Fußkälte. Die Decke der Wohnräume im Keller sollte mit einer Trittschalldämmung ausgestattet werden, um den Lärm aus den darüber liegenden Räumen bestmöglich zu reduzieren.

Wenn Sanitärräume im Keller vorgesehen sind, ist insbesondere darauf zu achten, auf welcher Höhe sich die Kanalisation befindet. Die sogenannte Rückstauebene liegt meistens auf Höhe der Straßenoberkante und damit oberhalb des tiefsten Wasserablaufs im Keller. Der Einbau einer Schmutzwasser-Hebeanlage verhindert, dass Abwasser durch die Leitungen zurückfließt und den Keller überflutet.

Bei einer geplanten Vermietung der Wohnräume im Keller ist der Einbau eines eigenen Wasserzählers zu berücksichtigen. Eine Einliegerwohnung muss außerdem vom Energieversorger mit einem separaten Stromkreis und Sicherungskasten ausgestattet sein.

Was tun bei Feuchtigkeit im Keller?

Bei feuchten Kellerwänden oder gar Schimmelbildung ist eine Kellersanierung unbedingt ratsam. Nicht nur die Trockenlegung feuchter Wände ist wichtig, auch die Ursache für die Feuchtigkeit sollte gefunden und behoben werden, bevor weitere Maßnahmen folgen. Bei der Umnutzung von Kellerräumen ist es wichtig, dass eine funktionstüchtige äußere Abdichtung seitlich und am Boden einen Schutz vor Feuchtigkeit sicherstellt. Die Außenabdichtung ist meist die sinnvollste und beste Methode, um feuchte Wände dauerhaft trockenzuhalten. Leider ist es aber auch die aufwendigste, teuerste und nicht bei allen Gebäuden mögliche Methode. Hierfür müssen nämlich die Kellerwände komplett freigelegt, also bis auf die Fundamentsohle abgegraben werden. Wird gleichzeitig eine umlaufende Drainage gelegt, wird Stauwasser zukünftig abgeleitet.

Auch das richtige Lüften kann Feuchtigkeit im Keller entgegenwirken. Doch Achtung: Den Keller lüftet man genau umgekehrt, als man es vermutet. Denn wenn man bei warmen Außentemperaturen frische Luft in den Keller strömen lässt, bildet sich an den kalten Oberflächen der Wände Kondenswasser. Im Sommer also am besten Querlüften, solange es draußen noch kühl ist.

 

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