Mutter-Natur: Wann muss ein Hausbesitzer bei Wetterschäden haften?

Mutter-Natur: Wann muss ein Hausbesitzer bei Wetterschäden haften?

Grade im Winter, wenn Wetterumschwünge an der Tagesordnung liegen, sollten Hausbesitzer ein besonderes Auge auf ihre Immobilie haben. Wenn Dritte durch herabstürzende Dachlawinen oder Eiszapfen getroffen werden, liegt die Schuld beim Hausbesitzer. Aus dem missachten der Verkehrssicherungspflicht können erhebliche Strafen folgen. Es ist daher ratsam, seiner Verantwortung penibel nachzugehen.

Der Hausbesitzer haftet

Der Hauseigentümer ist in der Pflicht alles zu tun, was vorhersehbare Gefahren für Dritte vermeiden kann. Das bedeutet, dass er auffallende Schäden und Gefahren vermindert und beseitigt, sobald sie ihm bekannt sind. Bei Schneedecken auf Dächern, und der daraus folgenden Dachlawinengefahr, müssen Passanten gewarnt werden. Hierzu ist ein Warnschild sinnvoll, welches am Gehweg platziert wird. Dennoch muss das Dach schnellstmöglich von Schnee und Eis befreit werden. Aus Sicherheitsgründen sollte der Hauseigentümer allerdings einen Dachdecker beauftragen, damit die Schneeräumung fachmännisch erfolgen kann und nicht noch weitere Personen zu Schaden kommen.  Sollte der Hausbesitzer seinen Pflichten nicht nachkommen, ist er für alle aufkommenden Schäden haftbar. Besonders Unfälle mit Personenschaden können sehr teuer werden und den Eigentümer in eine finanzielle Krise ziehen. 

Vorbeugende Sicherheit

Dass die vorbeugende Sicherheit notwendig ist, sollte nach der vorherbeschriebenen Haftpflicht verständlich sein. Grade an sicherheitsrelevanten Bereichen des Daches, wie frei zugänglichen Wegen oder Verkehrsflächen, sollten sogenannte Schneefangsystem installiert werden. Durch die angebrachten Systeme bleibt der Schnee nicht nur auf dem Dach – sie mindern ebenso das Risiko von Dachlawinen. Im Süden Deutschlands sind solche Schneefangsysteme in den kommunalen Bauverordnungen in der Regel vorgeschrieben. In anderen Teilen von Deutschland sind Hausbesitzer, dessen Dächer eine Neigung von mindestens 45 Grad haben, dazu verpflichtet, Schneefangsysteme zu installieren. Mit dem provisorischen Anbringen dieser Systeme sind allerdings alle Hauseigentümer auf der sicheren Seite.

Schneefangsysteme – unterschiedliche Ausführungen

Wie für ziemlich alles, gibt es auch für Schneefangsysteme verschiedene Ausführungen auf dem Markt. Besonders bekannt sind die Schneefanggitter und die Schneestopper, welche vor allem in Gebieten verwendet werden, die sehr schneereich sind. Bei einem anderen System werden Rundhölzer in Haken an der Dachkante eingehängt. Ähnlich wie bei den Schneegittern wird der Schnee, falls er ins Rutschen kommt, auf dem Dach festgehalten. 

 Durch die Schwerkraft verdichtet sich die Schneedecke besonders bei geneigten Dächern an der Dachkante. Bei dieser schweren Belastung kann es zu starken Schäden kommen. Der sogenannte Schneestopper kann hier Abhilfe verschaffen. Das System besteht aus mehreren Metallbügeln, die in regelmäßigen Abständen auf dem Dach angebracht werden. Dadurch wird verhindert, dass der Schnee weiter Richtung Dachkante abrutschen kann. Durch die Schneestopper wird nicht nur das Rutschen des Schnees vermindert, sondern ebenso eine gleichmäßige Verteilung der Traglast über die gesamte Dachfläche geschaffen. Neben der Gefahrminderung kann mit der gleichmäßigen Schneedecke sogar noch Energie gespart werden, da Diese das Dach gut isoliert.

Tragkraft des Daches

Auch, wenn verschiedene Systeme die Gefahr mindern, sollte die weiße Schneedecke auf dem Dach nicht unterschätzt werden. Die Tragkraft des Daches ist hier entscheidend und sollte nicht außer Acht gelassen werden. Dabei kommt es nicht nur auf die Dicke der Schneedecke an, sondern auch auf die Zusammensetzung des Schnees. Besonders nasser, schon angetauter Schnee ist schwer, weswegen eine erhöhte Vorsicht geboten ist. Zehn Zentimeter Nassschnee können bis zu 40 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen – Eis hingegen sogar bis zu 90 Kilogramm. Die schnelle Beseitigung der Schneedecke kann gefahren deutlich vermindern.

Im Standsicherheitsnachweis des Daches finden die Hausbesitzer Angaben zu der Traglast ihres Daches. Auch das örtliche Bauamt ist in der Lage, Auskünfte zu der Traglast zu geben. Wichtig ist, dass das Dach vor Erreichen der zulässigen Schneelast geräumt wird – und das von einem Fachmann, um Unfallgefahren auszuschließen. Dachdeckerbetriebe und die Feuerwehr sind hierfür die geeigneten Ansprechpartner.