Photovoltaikanlagen – Aktuelles zu Förderung und Einspeisevergütung 2022

Photovoltaikanlagen – Aktuelles zu Förderung und Einspeisevergütung 2022

Die Lage auf dem Energiemarkt ist angespannt und von steigenden Kosten geprägt. Zusammen mit der Sorge um den Klimawandel trägt diese Situation dazu bei, dass die Suche nach Alternativen zur Energieversorgung zunimmt.  Hierzu gehören auch Photovoltaikanlagen, die zwar eine stattliche Investition erfordern, für die es aber eine Reihe von Fördermöglichkeiten gibt. Welche Entlastungen und neuen Anreize die Entscheidung für eine PV-Anlage erleichtern können, erfahren Sie im folgenden Bericht.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für PV-Anlagen?

Wer in 2022 eine Photovoltaikanlage plant, kann bei der Anschaffung auf verschiedene Fördermaßnahmen zurückgreifen.

Generell gilt, dass sowohl Bund, Länder als auch Kommunen aktuell Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen gewähren. Diese Zuschüsse im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme gelten in der Regel nicht nur für die PV-Anlagen selbst, sondern auch für die Anschaffung von Zubehör sowie für die Kosten der Planung, Projektierung und Installation der Anlage.

Zinsgünstige Kredite bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ für PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen. Dieser Kredit wird unter der Voraussetzung bewilligt, dass die PV-Anlage den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien entspricht.

Eine weitere Maßnahme zur Förderung von PV-Anlagen ist die im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelte Einspeisevergütung.

Sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene gibt es zahlreiche weitere Programme zur Förderung von Photovoltaik.

Außerdem stellen diverse Energieversorgungsunternehmen ihren Kunden Fördermittel für die Errichtung ihrer Photovoltaikanlage bereit. Einige Stadtwerke gewähren ihren Kunden zum Beispiel einen Aufschlag auf die gesetzliche Einspeisevergütung. Angeboten werden daneben teilweise einmalige Investitionszuschüsse zur neuen Anlage.

Wer also eine PV-Anlage installieren möchte, sollte sich im Vorwege über die folgenden Fördermöglichkeiten informieren:

  • Zinsgünstige Kredite der KfW-Bank
  • Gesetzliche Einspeisevergütungen
  • Regionale Förderungsmöglichkeiten
  • Kommunale Förderungsmöglichkeiten
  • Mögliche Zuschüsse von Energieversorgern

In jedem Fall gilt, dass der Antrag auf Zuschuss oder Förderung bereits im Vorwege gestellt werden sollte, am besten, sobald die Planung steht der Kostenvoranschlag für die Umsetzung vorliegt.

Neuerungen durch das „EEG Osterpaket“

Kürzlich wurde das von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, ausgearbeitete „EEG Osterpaket“ vorgestellt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland systematisch fördern. Bis 2030 soll die Leistung von Photovoltaikanlagen von 59 Gigawatt auf 215 Gigawatt gesteigert werden. Damit dies laut der Vorstellungen im Osterpaket auch gelingt, sollen Dächer und Freiflächen zu gleichen Teilen für die Energiegewinnung genutzt werden.

Als ein Anreiz dafür ist geplant, die Vergütung für diejenigen anzuheben, die ihren Strom aus der Solaranlage komplett ins Netz einspeisen und diesen nicht selbst verbrauchen. Die künftige Vergütung soll bis zu 13,8 Cent/kWh betragen. Geplant ist, dass bis Anfang 2024 die Degression dieser Vergütung ausgesetzt wird, eine Verringerung soll es bis dahin also nicht geben.

Damit das gesetzte Ziel erreicht werden kann, will die Bundesregierung außerdem bürokratische Hürden abbauen und Verfahren vereinfachen.

Wie hoch sind die Einspeisevergütungen?

Während für Volleinspeiser eine Vergütung von 13,8 Cent pro kWh vorgesehen ist, erhalten diejenigen, die einen Teil des Solarstroms selbst nutzen, derzeit deutlich weniger. Aber auch sie haben einen Preisvorteil gegenüber dem Strom aus dem Netz.

Die aktuellen Einspeisevergütungen (April 2022) betragen

  • 6,53 Cent pro kwH bei Anlagen mit weniger als 10 kWp.
  • 6,34 Cent pro kWh  bei Anlagen kleiner als 40 kWp.
  • 4,96 Cent pro kWh bei Anlagen größer als 40 kWp.

Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre lang gezahlt. Es gilt in diesen 20 Jahren der Einspeisevergütungssatz, der für den Monat der Inbetriebnahme festgelegt wurde. Ausschlaggebend ist hierfür das Inbetriebnahmeprotokoll.