Staatliche Förderung – Was Sie über das Baukindergeld wissen sollten

Staatliche Förderung – Was Sie über das Baukindergeld wissen sollten

Seit dem Jahr 2018 ist es für Familien möglich, Baukindergeld zu beantragen. Die staatliche Förderung unterstützt Familien dabei, ihr Eigenheim zu planen und zu bauen. Wir stellen Ihnen die staatliche Unterstützung vor.

Höhe, Laufzeit, Voraussetzungen: Das müssen Sie zum Baukindergeld wissen

Die Idee des Staates war es, Familien, im Rahmen der Wohnraumoffensive, bei dem Erwerb oder Bau eines Eigenheims zu unterstützen. Das Baukindergeld, welches seit 2018 existiert, stelle eine erste Maßnahme dar. 

Familien sollen jährlich 1.200 Euro pro Kind beim Bau oder Kauf einer Immobilie vom Staat bekommen; so sieht es der Koalitionsvertrag vor. Die Laufzeit für die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf zehn Jahre. Außerdem kann das Baukindergeld rückwirkend zum ersten Januar 2018 beantragt werden. 

Doch nicht jedem ist es möglich, das Baukindergeld zu bekommen: Das zu versteuernde Einkommen der Familien darf pro Jahr maximal 75.000 € sein. Allerdings steigt diese Obergrenze pro Kind um 15.000 Euro. Heißt: Familien mit zwei Kindern dürfen nicht mehr als 105.000 Euro brutto pro Jahr verdienen, damit sie noch von dem staatlichen Zuschuss profitieren können. 

Das Baukindergeld ist für eine Immobilie gedacht, die von der Familie selbst genutzt wird. Ob es sich um ein Haus, eine Wohnung oder ein Reihenaus handelt, ist dabei egal. Wichtig ist, dass es sich bei der gewählten Immobilie um einen Ersterwerb handelt. 

Alle Fakten für Sie zusammengeführt:


  • Der Betrag beläuft sich auf 1.200 Euro pro Kind pro Jahr
  • Die Laufzeit ist auf zehn Jahre festgesetzt
  • Es gibt keine maximale Anzahl von Kindern
  • Sie haben bis zum 31.12.2020 die Möglichkeit, das Baukindergeld rückwirkend zu beantragen

Voraussetzungen:

  • 1. Die Kinder müssen minderjährig sein, im selben Haushalt leben und es muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen
  • 2. Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 75.000 Euro sein, plus weitere 15.000 Euro pro Kind
  • 3. Ein Anspruch auf Baukindergeld ist nur für den Ersterwerb einer Immobilie möglich
  • 4. Die Immobilie darf nur selbst genutzt werden


Wie reagiert die Bevölkerung auf das Baukindergeld?

Durch eine Civey-Umfrage im Jahr 2018 konnte festgestellt werden, dass sich die Freude über das Baukindergeld in Grenzen hielt. Die Befragten befürchteten, dass das Baukindergeld auf den Kaufpreis von Immobilien draufgerechnet werden könnte. Das wiederum hätte die Folge, dass der positive Effekt nichtig gewesen wäre. Als professioneller Immobilienpartner stellen wir fest, dass das Baukindergeld keine negativen Auswirkungen auf die Immobilienpreise hat. 

Der Einwand, dass das Baukindergeld die Startkapitalbeschaffung nicht erleichtert, ist dafür berechtigt: Noch immer bilden besonders die Baunebenkosten eine große, finanzielle Hürde bei der Verwirklichung des Eigenheims. Das Baukindergeld ist gewiss keine Lösung für alle Probleme, die beim Hausbau oder Hauserwerb aufkommen können. Doch handelt es sich um eine staatliche Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie also mindestens 120.000 Euro vom Staat geschenkt. Besonders für Familien, die den Traum vom Eigenheim aufgrund ihrer finanziellen Situation beiseite gelegt haben, ermöglicht das Baukindergeld eine neue Dimension: Sie können sich dem Thema der Hausfinanzierung zuversichtlicher nähern.