Streitigkeiten in der Nachbarschaft: Welche Regeln gelten?

Streitigkeiten in der Nachbarschaft: Welche Regeln gelten?

Jedes Jahr beschäftigen sich die Zivilgerichte mit Streitigkeiten unter Nachbarn. Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Probleme mit Haustieren oder Heckenpflanzen sind dabei nur wenige Beispiele. Doch nicht alle Konflikte verletzen dabei auch das Gesetz – Manche Dinge müssen Sie als Nachbar einfach hinnehmen. Erfahren Sie von uns, welche Regelungen dies betrifft und bei welchen Streitigkeiten das Nachbarschaftsrecht auf Ihrer Seite ist:

Nachbarschaftsrecht: Auf welche Gesetzesgrundlage stützt es sich?

Da es keine bundeseinheitliche Rechtsvorschrift gibt, ist das Nachbarschaftsrecht eine Sache der Bundesländer. Das Prinzip der Rücksichtnahme steht allerdings an aller erster Stelle; nicht nur über den verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften. Damit ist gemeint, dass die Interessen der Nachbarn bei der Nutzung des Wohneigentums oder einer Mietimmobilie berücksichtig werden sollten. Dabei sind einige Aktivitäten Ihrer Nachbarn, die Sie als störend empfinden, einfach hinzunehmen – andere wiederum nicht. 

Auch, wenn es vielen Parteien oft schwerfällt, ist die Kommunikation der einfachste Weg, um Streitigkeiten vorzubeugen. Sofern die einfache Art nicht funktioniert oder die Parteien sich uneinig sind, können Streitereien vor dem Gericht ausgetragen werden. Hier greift dann das Nachbarschaftsrecht. 

Lärmbelästigung: Was muss ich ertragen und was nicht?

Es passiert nicht selten, dass Nachbarn wegen Ruhezeiten, Lärmbelästigungen oder Ruhestörungen in den Streit kommen. Oft ist es auch der von Kindern projizierte Lärm, der zu Rechtsstreitigkeiten führt. Auch, wenn das Nachbarschaftsrecht in den Bundesländern anders gehandhabt wird, gelten einige, allgemeine Regelungen:

  • Meist ist der von Kindern ausgehende Lärm, der beispielsweise beim Spielen entsteht, hinzunehmen.
  • Die Ruhezeiten in Wohnanlagen werden durch die Hausordnung geregelt. In Wohngebieten gilt allerdings eine Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr, sowie eine Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Die Nachtruhe ist jedoch stärker geschützt; zu dieser Zeit sollten sämtliche Ruhestörungen unterlassen werden.

Die Lärmbelästigung kann dabei von verschiedenen Faktoren ausgehen. Beispiele dafür sind die lautstarken Belästigungen durch:

  • Menschen, in Form von lauten Gesprächen oder Geschrei
  • Tiere
  • Laute Musik
  • Arbeiten, wie beispielswiese Baustellenlärm
  • Fahrzeuge

Es gibt mehrere Möglichkeiten auf eine Ruhestörung zu reagieren. Je nachdem wie es die Situation zulässt, können Sie Ihre Nachbarn selbst auf die Störung hinweisen. In akuten Fällen kann die Polizei als Ihr Ansprechpartner dienen. Die Beamten sind in der Lage, eine laute Partygesellschaft oder Ähnliches schnell zurechtzuweisen. In anderen Fällen müssen Gerichte oder Streitschlichter die Lage klären. Andauernde oder wiederholte Ruhestörungen sollten in jedem Fall dokumentiert werden, damit Sie die Belastung beweisen können. Protokolle, Zeugen oder auch technische Hilfsmittel eignen sich gut zur Dokumentation. Wenn der Hauseigentümer nicht effektiv gegen Ruhestörungen vorgeht, dann sind Sie als Mieter dazu befugt, die Miete zu mindern. 

Übrigens: Durch eine „Vorwarnung“ wird niemand von den bestehenden Regeln ausgeschlossen. Sie müssen also nicht die ganze Nacht den Lärm einer Party ertragen, nur, weil der Nachbar die Feier angekündigt hat. 

Probleme im Außenbereich: Welche Regeln gelten bei Grundstücksgrenzen?

Auch durch den Außenbereich von Immobilien kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den Nachbarn:

Grundstücksbegrenzung: Wer ist für den Bau und die Pflege eines Zauns verantwortlich?

Ein Zaun ist eine gute Möglichkeit, um ein Grundstück zu begrenzen. Allerdings kommt es immer häufiger zu Streitereien zwischen den Nachbarn, denn Diese sind sich oft uneinig, wer für den Bau und die Pflege des Zauns verantwortlich ist. In einigen Bundesländern ist Dies im Nachbarschaftsrecht geregelt. Beispielsweise ist es in Brandenburg so, dass sich der Eigentümer links vom Zaun um Diesen oder eine begrenzende Hecke kümmern muss. In anderen Bundesländern ist das Verhalten nicht geklärt; hier stehen beide Eigentümer in der Pflicht, sich um die Abgrenzungen zu kümmern. 

Grundstücksgrenze: Wie nah darf die Bepflanzung sein?

Ebenso wie die Pflege, ist in einigen Bundesländern auch geregelt, wie nah Pflanzen zur Grundstücksgrenze gesetzt werden dürfen. Dabei spielt auch die Wuchshöhe der Pflanzen eine große Rolle, denn es könnte zu einer Verschattungsgefahr für den Nachbarn kommen. Zu tolerieren ist der Blätterfall auf das Nachbarsgrundstück; überhängende Pflanzenteile sollten hingegen gekürzt werden. Sofern Obst vom Nachbarn auf Ihr Grundstück gelangt, dürfen Sie Dieses essen. 
Der Sicherheitsaspekt bei Pflanzungen sollte immer ernst genommen werden. Laut Nachbarschaftsrecht steht immer der Nachbar in der Pflicht, von dessen Grundstück eine Gefahr ausgeht. So ist es nicht nur im Nachbarschaftsrecht festgehalten, sondern auch im Verursacherprinzip in der Gefahrenabwehr. 

Gartenpflegegeräte: Wann dürfen sie zum Einsatz kommen?

Die Gartenpflegegeräte, wie Rasenmäher oder Kettensägen, dürfen immer außerhalb der Ruhezeiten zum Einsatz kommen. Hier gelten die allgemeinen Vorschriften zu den Ruhezeiten, welche im Nachbarschaftsrecht festgehalten werden, also Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr, sowie ab 17 Uhr und an Sonn- und Feiertagen.

Gerüche und Haustiere: Welche Regelungen gibt es?

Neben Lärmstörungen und Streitigkeiten um die Grundstücksgrenze gibt es weitere Streitthemen unter Nachbarn. Besonders die Geruchsbelästigung durch das Grillen ist ein typischer Streitpunkt im Nachbarschaftsrecht. Natürlich ist es grundsätzlich erlaubt zu Grillen; allerdings sollte niemand durch eine Rauchbelästigung oder Gestank gestört werden. Auch hier werden die Regelungen vom Bundesland festgelegt – Je nach Bundesland ist es also möglich, dass gewisse Bedingungen dazu kommen. Häufig wird das Grillen auch durch den Vermieter in der Hausordnung eines Mietshauses gänzlich verboten. 

Ein weiteres Kriterium sind Haus- und Nutztiere. Von Diesen dürfen, laut Nachbarschaftsrecht, weder Geruchs- noch andere Belästigungen ausgehen. Oftmals ist es aber so, dass der Einzelfall darüber entscheidet, was hinzunehmen ist – und was nicht. So sollte beispielsweise das Krähen eines Hahns in ländlichen Gebieten hingenommen werden. 

Der Nachbarschaftsstreit: Wie lässt er sich schlichten?

Streitigkeiten zwischen Nachbarn müssen nicht zwangsläufig vor dem Gericht geklärt werden. Im Gegenteil: Ein außergerichtliches Schlichtverfahren im Nachbarschaftsrecht wird von allen Bundesländern befürwortet. Selbst in Fällen, in denen es nicht vorgeschrieben ist, macht es Sinn einen Schlichter zu bemühen – Es geht schließlich um das weitere Zusammenleben. Oftmals ist es so, dass ein Gerichtsurteil im Nachbarschaftsrechts die Stimmung zwischen den Parteien so verschlechtert, dass ein harmonisches Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Ein Schlichter, der oft mehr leistet als den bloßen Rechtsfrieden, ist daher unbezahlbar.