Streitthema Treppenhaus – Was Sie im Hausflur beachten sollten

Streitthema Treppenhaus – Was Sie im Hausflur beachten sollten

Das Treppenhaus sorgt oft für Streit zwischen den Mietern. Oftmals geht es um Gegenstände, die ein anderer Nachbar als störend empfindet. So belästigen den einen Nachbarn die Blumentöpfe; der andere stört sich an abgestellten Fahrrädern oder Kinderwagen. 

Im Grunde ist ein Treppenhaus dazu da, den Mietern einen Zugang zu ihrer Wohnung zu ermöglichen. Alles, was über diese Grundnutzung hinaus geht, darf die anderen Mieter weder beeinträchtigen, noch stören oder sogar gefährden. Wollen Sie also Ihre Schuhe oder Blumen im Hausflur stehen haben, so müssen Sie beachten, dass der Gang nicht beeinträchtigt wird – auch, weil der Hausflur ebenso als Fluchtweg für Notfälle gedacht ist. Achten Sie also darauf, dass das Treppenhaus für alle Bewohner oder auch die Feuerwehr ungehindert begehbar ist.

Ausnahmen bestimmen die Regel: Rollator und Kinderwagen dürfen im Hausflur stehen bleiben
Natürlich muss ein freier Fluchtweg immer gegeben sein. Mittels der Hausordnung kann verboten werden, dass Gegenstände im Hausflur stehen dürfen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Gehhilfen, wie beispielsweise Rollatoren, dürfen im Hausflur stehen bleiben – auch, wenn ein Verbot besteht. Ebenso dürfen Kinderwagen im Treppenhaus stehen bleiben, sofern sie die anderen Mieter nicht beeinträchtigen.

Besonders im Flur stehende Kinderwagen sind ein häufiges Streitthema unter Nachbarn. Selbst bei einem expliziten Verbot dürfen Kinderwagen im Treppenhaus stehen bleiben, denn es ist nicht zumutbar, dass Eltern ihre Kinderwagen mehrere Etagen in die Wohnung tragen sollen. Solange die anderen Mieter das Treppenhaus nutzen können und Fluchtwege ermöglicht werden, dürfen Kinderwagen abgestellt werden. Sofern ein Aufzug vorhanden ist oder sich die Wohnung der Eltern im niedrigen Geschoss befindet, sollte der Kinderwagen aber mit in die Wohnung genommen werden. 

Weitere Gegenstände: Weitere Ausnahmen?

Fahrräder, Fußmatten, Schuhschränke – Auch das sind Gegenstände, die oft im Treppenhaus zu sehen sind. Doch dürfen Diese auch im Treppenhaus sein? In der Regel gilt, dass Fahrräder nicht im Hausflur abgestellt werden dürfen. Sofern Sie Ihr Fahrrad nur kurz abstellen wollen und keine Nachbarn gefährden oder behindern, dürfen Sie ihr Fahrrad für eine kurze Zeit im Hausflur stehen lassen.

Ebenso führen Fußmatten oft zu Streit, denn einige Mieter sind der Auffassung, dass Fußmatten vor den Wohnungstüren eine Gefahr darstellen und außerdem bei der Reinigung des Treppenhauses stören würden. Auch, wenn der Einzelne sich durch eine Fußmatte gestört fühlt, sind Fußmatten vor der Wohnungstür weiterhin zulässig – Es besteht kein Verbot.

Auch an Schuhen oder kleinen Schuhschränken ist nichts einzuwenden, sofern Flucht- und Rettungswäge nicht gesperrt werden. Wenn man den Vermieter in Kenntnis setzt und Dieser nichts dagegen einzuwenden hat, ist man auf der sicheren Seite. Einzelne Schuhe sollten aber nur kurzzeitig im Hausflur abgestellt werden.

Unangenehme Gerüche im Treppenhaus

Auch verschiedene Gerüche sorgen für Streit unter Nachbarn. Allerdings ist hier ganz klar zu unterscheiden, was zumutbar ist und was nicht. Wohingegen Essensgerüche hingenommen werden müssen, ist der Geruch von Rauch nicht zumutbar; das Rauchen im Treppenhaus ist zudem verboten. Auch Uringeruch muss nicht einfach hingenommen werden. Hier besteht die Möglichkeit der Mietkürzung, wenn dauerhaft ein unangenehmer Geruch verspürt wird. Sollte die Miete gekürzt werden, ist der Mieter allerdings in der Beweispflicht. Bevor mutwillig eine Mietkürzung unternommen wird, sollte der Vermieter allerdings die Möglichkeit haben, den Mangel zu beseitigen. 

Das Putzen: Ein beliebtes Streitthema unter Nachbarn

In vielen Mehrfamilienhäusern sorgt das Putzen des Treppenhauses für Streit und Unmut. Normalerweise wird durch die Hausordnung festgelegt, welche Mietpartei wann für die wöchentliche Reinigung des Treppenhauses verantwortlich ist. Doch kommt eine Mietpartei seiner Pflicht nicht nach, kann es nicht nur schnell zu Ärger mit den Nachbarn kommen, sondern auch mit dem Vermieter. Bei wiederholtem nicht-einhalten des Putzplans können die Mieter eine Kündigung riskieren, da der Hausfrieden erheblich gestört wird. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter die Reinigung in Auftrag gibt und die entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung stellt – Die eigene Reinigung ist natürlich um einiges kostengünstiger.

Sollten Sie Mieter in einem Mehrfamilienhaus sein, so denken Sie auch immer an Ihre Mitmenschen. In erster Linie gilt aber: Kommunikation ist die beste Form, um Probleme zu lösen.