Wie läuft eine Grundstücksteilung ab?
Viele ältere Einfamilienhäuser wurden auf Grundstücken errichtet, die nach heutigen Maßstäben sehr groß sind. Heutzutage reicht vielen Bauwilligen ein kleineres Grundstück aus, da sie zum Gärtnern keine große Fläche benötigen. Da bietet es sich an, einen Teil des Grundstücks abzutrennen, um es beispielsweise den Kindern zu vermachen oder es zu verkaufen. Auch beim Neubau kann ein entsprechend großes Grundstück für zwei Einfamilienhäuser oder ein Doppelhaus ausreichen. Wie läuft eine Grundstücksteilung ab und was ist dabei zu beachten? Erfahren Sie dies und mehr im nachfolgenden Beitrag.
Welche Gründe gibt es für eine Grundstücksteilung?
Für eine Grundstücksteilung gibt es die unterschiedlichsten Motive. Gute Grundstücke sind insbesondere in Ballungsgebieten sehr knapp. Außerdem sind die Preise stark gestiegen. So kann ein großes Grundstück bei Neubauten für zwei Einfamilienhäuser oder die Errichtung eines Doppelhauses geteilt werden. Damit wird das Grundstück erschwinglicher. Wer ein großes Grundstück erbt, kann mit dem Teilverkauf den Hausbau mitfinanzieren. Vielleicht möchte man mit der Teilung auch den Kindern oder Enkeln Baugrund zur Verfügung stellen oder das Grundstück unter den erwachsenen Kindern aufteilen. Für einige Hauseigentümer ist das Grundstück auch einfach aufgrund seiner Größe mit einem zu hohen Pflegeaufwand verbunden. Welches auch immer der Grund ist: Auf jeden Fall muss eine Grundstücksteilung vorschriftsgemäß durchgeführt und ins Grundbuch eingetragen werden. Fehler, die dabei passieren, können zu Problemen führen.
Welche Arten der Grundstücksteilung gibt es?
Bei der Teilung von Grundstücken unterscheidet man diese beiden Arten:
- Realteilung (gemäß § 19 Baugesetzbuch): Das Grundstück wird in mindestens zwei neue Grundstücke geteilt. In diesem Fall ist die Grundstücksteilung dem zuständigen Grundbuchamt zu melden. Über die neuen Grundstücke lässt sich nach der Teilung unabhängig voneinander verfügen.
- Ideelle Teilung (gemäß Wohneigentumsgesetz): Das ursprüngliche Grundstück bleibt bestehen. Nach der Teilung kommt ein Miteigentümer am Grundstück hinzu. Über das Grundstück können die Eigentümer nur gemeinschaftlich verfügen.
Wie läuft die Grundstücksteilung ab?
Die Vorschriften für eine Grundstücksteilung können von Bundeland zu Bundesland verschieden sein. Für den Ablauf der Grundstücksteilung sind diese Schritte nötig:
- Der erste Schritt ist der Weg zum Bauamt. Dort erfahren Sie, welche baurechtlichen Vorschriften für das Verfahren vor Ort gelten. Hier kann auch abgeklärt werden, ob die Bau- und Teilungspläne mit dem geltenden Bebauungsplan im Einklang sind. In einigen Bundesländern wird außerdem eine Teilungsgenehmigung benötigt.
- Anschließend erfolgt die Beauftragung eines zertifizierten Vermessungsingenieurs. Entsprechende Adressen erhalten Sie beim Katasteramt. Der Vermessungsingenieur weiß, welche Dokumente das Bauamt benötigt und beschafft auch die erforderlichen Daten wie den Grundbuchauszug. Das Grundstück wird dann von ihm vermessen, die neuen Grundstücksgrenzen werden festgelegt und mit Grenzsteinen oder –punkten gekennzeichnet.
- Im folgenden Schritt übergibt der Ingenieur alle Daten an die Genehmigungsbehörde und beantragt für Sie eine neue Flurkarte. Das zuständige Amt stellt Ihnen einen Veränderungsnachweis aus, die sogenannte Fortführungsmitteilung. Darin sind alle Änderungen dokumentiert, die sich aus der neuen Vermessung des Grundstücks ergeben haben.
- Der nächste Weg führt zum Notar, und zwar mit der Fortführungsmitteilung und der Teilungsgenehmigung, sofern diese im betreffenden Bundesland erforderlich ist. Der Notar beantragt dann die Änderungen im Grundbucheintrag. Erst mit dem entsprechenden Grundbucheintrag wird die Grundstücksteilung dann rechtswirksam.
- Wenn die Teilung des Grundstücks im Zusammenhang mit einem Verkauf steht, wird der Grundstückskaufvertrag ebenfalls beim Notar abgeschlossen. Auch der Eigentümerwechsel wird dann im Grundbuch festgehalten.
Welche Kosten entstehen bei einer Grundstücksteilung?
Wie bei der Erschließung oder Vermessung eines Grundstücks fallen auch bei der Teilung Kosten an. Diese richten sich unter anderem nach der Teilungsart und dem Wert des Grundstücks. Die Gebühren für die amtliche Vermessung bei der realen Teilung werden nach der im jeweiligen Bundesland geltenden Vermessungsgebührenverordnung festgelegt. So lässt sich nicht pauschal sagen, welche Kosten anfallen, aber mit mehreren tausend Euro ist zu rechnen.
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