Wird es Entlastungen für Immobilienkäufer geben?

Wird es Entlastungen für Immobilienkäufer geben?

Durch die in den letzten Jahren stark gestiegenen Immobilienpreise brauchen Kaufinteressenten deutlich mehr Eigenkapital, um günstigen Kreditkonditionen zu erhalten. Aktuell steigen auch die Zinsen wieder, ebenso wie die Kaufnebenkosten, die prozentual vom Kaufpreis abhängig sind. So wird der Erwerb einer Immobilie für viele immer schwerer. Bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wurden Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer vereinbart. Aktuell gibt es konkrete Vorschläge aus dem Finanzministerium, die zum Ziel haben, Familien und andere private Immobilienkäufer finanziell zu entlasten. Erfahren Sie nachfolgend mehr zu diesem Thema.

Die Grunderwerbsteuer verteuert den Immobilienkauf

Zu den Kaufnebenkosten gehört die Grunderwerbsteuer, über deren Höhe die einzelnen Bundesländer entscheiden. Bis zum Jahr 2006 betrug der Steuersatz bundesweit 3,5 Prozent. Damals lag die Steuerkompetenz noch beim Bund, seitdem dürfen die Länder ihn selbst festlegen. Je nach Bundesland beträgt diese Steuer aktuell 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises und ist damit ein beträchtlicher Kostenfaktor beim Immobilienkauf.

Am niedrigsten ist der Grunderwerbsteuersatz 2022 in Bayern und Sachsen mit 3,5 Prozent des Kaufpreises. Am höchsten ist die Grunderwerbsteuer aktuell in Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und im Saarland mit 6,5 Prozent.

In Nordrhein-Westfalen ist man jetzt schon einen Schritt in Richtung Entlastung gegangen. Seit dem 1. Januar 2022 gilt dort, wer ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft hat, bekommt vom Land als Entlastung bei der Grunderwerbsteuer zwei Prozent des Kaufpreises erstattet. Bedingung dafür ist, dass es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Die Erstattung ist außerdem auf einen Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt.

Die Pläne der Bundesregierung – Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will es den Ländern nun ermöglichen, mit dieser Steuerart flexibler umzugehen. Aktuell geht aus einem Papier des Bundesfinanzministeriums hervor, dass konkrete Steuererleichterungen für Immobilienkäufer angestrebt werden. So soll eine neue Öffnungsklausel den einzelnen Bundesländern mehr Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Der Steuersatz könnte demnach sogar auf Null heruntergefahren werden. Laut Ministerium erhalten die Länder die Befugnis, einen ermäßigten Steuersatz bei unmittelbaren Grundstückserwerben einzuführen, wenn der Erwerber des Grundstücks eine oder mehrere natürliche Personen sind und das Grundstück nach dem Erwerb den eigenen Wohnzwecken dienen soll.

Außerdem sollen die Länder nach diesem Papier weitere Einschränkungen für die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes festlegen dürfen. Hier geht es nicht nur um den Kreis der berechtigten Personen, sondern zum Beispiel auch um die Fragen, wie lange eine Immobilie selbst genutzt werden muss, ob die Ermäßigung nur für das erste gekaufte Haus gilt oder ob es eine Beschränkung der Maßnahme bis zu einer bestimmten Kaufsumme geben soll.

Mit  diesem vorgestellten Modell könnten laut Bundesfinanzministerium die Länder ihre Regelung an die regionalen Besonderheiten auf den Immobilienmärkten anpassen. Da diese geplante Reform sich in das bisherige System der Grunderwerbsteuer einfüge, sei eine Änderung des Grundgesetzes hierfür nicht notwendig.

Von dieser geplanten Grunderwerbsteuer-Entlastung würden nur Privatbürger profitieren, für gewerbliche Immobilieninvestoren gelte eine mögliche reduzierte Steuer nicht.

Weitere Maßnahmen zur Eigentumsförderung sind im Gespräch

Weitere Maßnahmen zur Eigentumsförderung nennt Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) in einem Interview mit der Wirtschaftswoche. 

Konkret kündigte die Ministerin an: „Ich möchte eigenkapitalersetzende Darlehen zur Bildung von Wohneigentum einführen.“ Mit solchen nachrangigen Krediten „könnten die Landesförderbanken wirtschaftlich nicht ganz so gut gestellten Menschen dabei helfen, trotzdem einen Kredit für ihre Traumimmobilie zu erhalten“, so Geywitz, die damit erstmals Pläne des Koalitionsvertrags ausführte. Das Programm könnte dem Vernehmen nach bereits 2023 starten.