Die Gewittersaison ist da - muss man sein Haus vor Blitzeinschlag schützen?

Die Gewittersaison ist da - muss man sein Haus vor Blitzeinschlag schützen?

Pünktlich zum meteorologischen Sommeranfang steigt bei entsprechender Wetterlage auch wieder das Risiko für Unwetter mit Blitz und Donner. So faszinierend ein Gewitter für den Betrachter auch sein kann, so gefährlich können die Folgen von Blitzeinschlägen sein. Geht ein Blitz nieder, entlädt sich eine sehr hohe Energie – und schlägt er in ein Haus ein, können erhebliche Schäden entstehen. Doch Blitzableiter sieht man auf den Dächern neuer Häuser immer seltener. Warum das so ist und ob es nicht doch sinnvoll wäre, für äußeren und inneren Blitzschutz zu sorgen, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

Sind Blitzableiter vorgeschrieben?

Für Privathäuser ist eine Blitzschutzanlage nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Ausnahmen bilden da bestimmte Gebäudetypen, die mit Blitzschutzanlagen ausgestattet sein müssen, um die Sicherheit der Personen zu gewährleisten. Dazu gehören öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Sportarenen, Kinos und Theater. Auch industrielle Gebäude, in denen beispielsweise mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird oder in denen andere Sicherheitsrisiken bestehen, müssen Blitzschutzanlagen installieren.

Möglicherweise ist ein Blitzableiter auch für weitere Gebäudearten Pflicht, dies ist ist in der Bauordnung der jeweiligen Kommune festgelegt. Auskunft gibt das zuständige Bauamt.

Braucht man heute noch einen Blitzableiter?

Die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlages ist statistisch gesehen relativ niedrig. Dazu kommt, dass moderne Häuser in der Regel nicht so schnell Feuer fangen wie in der Vergangenheit zum Beispiel reetgedeckte Häuser oder Fachwerkbauten. Früher war die Gefahr also deutlich größer, dass bei einem Blitzeinschlag das ganze Haus abbrennt.

Aber auch heute kann in einem solchen Fall großer Schaden entstehen, denn es gibt deutlich mehr elektrische Geräte. So können nicht nur TV-Geräte, Computer sowie Telefon-  oder Musikanlagen dem Blitzschlag zum Opfer fallen, ein solches Ereignis kann auch die ganze Elektroinstallation lahmlegen. Auch andere typische Blitzschäden wie zerstörte Dachflächen, Türen oder Fenster können mit einem Blitzschutz verhindert werden. Grundsätzlich gilt: Je hochwertiger Hausausstattung und Technik sind, umso eher lohnt sich ein Blitzableiter. Wichtig ist, dass der Blitzschutz auch alle Dachinstallationen wie Satellitenschüsseln oder Photovoltaikanlagen umfasst. Alle Blitzschutzanlagen sollten aus Sicherheitsgründen von Fachleuten installiert werden.

Was versteht man unter dem äußeren und dem inneren Blitzschutz?

Die Aufgabe eines Blitzableiters besteht darin, die Energie eines Blitzeinschlags in das Erdreich abzuleiten. Blitzableiter bestehen aus Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlagen und gehören zum äußeren Blitzschutz. Der auftreffende Blitzstrom wird damit entlang einem vorgegebenen Pfad abgeleitet. So wird der Strom an dem zu schützenden Bereich vorbei in den Erdboden gelenkt. Wenn die Ableitungen in der Nähe von elektrischen Versorgungsleitungen verlegt werden, kann dies zum Problem werden, denn dann kann Energie auf andere Stromleitungen überspringen. Daher reicht der äußere Blitzschutz allein noch nicht aus.

Ebenso wichtig wie der äußere ist der sogenannte innere Blitzschutz. Er sorgt dafür, dass Blitze ihre elektromagnetischen Impulse nicht von außen in das Innere eines Gebäudes abgeben und damit insbesondere elektrische Systeme und Anlagen gefährden können. Nicht nur ein Blitz, der direkt ins Haus einschlägt, auch ein Einschlag in der Umgebung kann zu Überspannungen im Stromnetz führen und zum Beispiel Computer, Audio-, Video- oder Telefonanlagen beschädigen.

Welche Versicherung ist bei Blitzeinschlag zuständig?

Verursacht ein Blitzeinschlag Schäden am Haus, ist die Gebäudeversicherung zuständig. Sie tritt ein, wenn es um das Dach, die Mauern oder zum Gebäude gehörende Anlagen geht. Einige Versicherungen schreiben aber dafür einen Blitzableiter am Haus vor. Betreffen die Schäden dagegen das Inventar, die Möbel oder (durch Überspannungsschäden) elektronische Geräte, ist die Hausratversicherung zuständig. Es gelten jeweils die individuellen Vertragsbedingungen, die daher genau beachtet werden sollten.