
Eigentumswohnung kaufen – Mit diesen Tipps wird die Wohnungssuche zum Erfolg
Sie planen eine Eigentumswohnung zu kaufen, wissen aber nicht so recht, wo Sie anfangen und worauf Sie achten sollen? Von der Wohnungssuche bis zum Abschluss des Kaufvertrags gibt es einiges zu beachten. Im folgenden Beitrag erklären wir, wie der Wohnungskauf für Sie zum Erfolg wird.
Angebote finden
Der erste Schritt bei der Wohnungssuche ist, die passenden Angebote ausfindig zu machen. Dafür sollten Sie sich Ihrer Ansprüche an die Wohnung und die Lage bewusst werden und Ihre Suche nach diesen Ansprüchen eingrenzen. Auf welchem Kanal Sie letztlich suchen, bleibt Ihnen überlassen. Auch ob Sie auf eigene Faust oder mit Hilfe eines Immobilienmaklers nach der passenden Immobilie suchen, entscheiden Sie selbst. Die Expertise und die Kontakte eines Immobilienmaklers können dabei helfen, schneller die passende Wohnung zu finden und auch Angebote zu bekommen, an die Sie selbst nicht gelangt wären.
Besichtigungstermine ausmachen
Haben Sie eine oder mehrere interessante Wohnungen gefunden? Dann stehen nun die Besichtigungstermine an. Vereinbaren Sie mehrere Besichtigungstermine verschiedener Wohnungen, um diese besser miteinander vergleichen zu können. Vermeiden Sie Besichtigungen an Wochenenden oder Feiertagen, da Sie sich so zum Beispiel kein Bild der tatsächlichen Lärmbelästigung in der Wohnung machen können. Es empfiehlt sich auch, Besichtigungen tagsüber durchzuführen, da Sie so den Lichteinfall in die Wohnung besser einschätzen und eventuelle Mängel leichter ausfindig machen können.
Schauen Sie genau hin
Nehmen Sie die Wohnung genau unter die Lupe, um Mängel, die im Exposé nicht deutlich geworden sind, frühzeitig aufzudecken. Entdecken Sie Mängel erst nach dem Kauf, sind Sie selbst für ihre Beseitigung verantwortlich, solange es sich nicht um Mängel handelt, die der Verkäufer willentlich vor Ihnen versteckt hat. Achten Sie dabei nicht nur auf Mängel in der Wohnung, betrachten Sie auch den baulichen Zustand des Gemeinschaftseigentums genau und holen Sie sich bei Bedarf professionelle Unterstützung dafür. Lassen Sie sich unbedingt auch den Energieausweis zeigen und über eventuelle von der Eigentümergemeinschaft geplante Optimierungen hinsichtlich des Energieverbrauchs des Objekts aufklären.
Achten Sie aber, je nach Marktlage in Ihrer Umgebung, auch darauf, nicht zu wählerisch zu sein. Dinge wie die Ausstattung in einer Wohnung können bei Bedarf noch verändert werden. Was sie nicht ändern können, ist die Lage der Wohnung. Machen Sie die Lage also zu einem der wichtigsten Kriterien und schauen Sie, wie die Infrastruktur um die Wohnung herum aussieht.
Eigentümergemeinschaft
Bei dem Kauf einer Wohnung werden Sie nicht nur Eigentümer, sondern auch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, woraus sich für Sie sowohl Rechte als auch Pflichten ergeben. Gerade bei gemeinschaftlich genutzten Objekten mit mehreren Parteien ist es wichtig, sich die Teilungserklärung anzuschauen. In ihr ist festgehalten, wie sich die gemeinschaftlichen Kosten auf die einzelnen Eigentümer aufteilen, wie die Flächen im Objekt genutzt werden dürfen, sprich welche Räume von allen Eigentümern gemeinschaftlich genutzt werden dürfen, und auch Hausregeln sind der Teilungserklärung zu entnehmen. Ihnen sollte bewusst sein, dass Sie ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einige Änderungen, vor allem solche, die nicht Ihr Sondereigentum, also Ihre Wohnung, betreffen, nicht vornehmen dürfen. Genauere Regelungen sind in der Gemeinschaftsordnung zu finden, die in jedem Fall an den Kaufvertrag angehängt wird und mit der Sie einverstanden sein sollten, wenn Sie sich für den Kauf entscheiden.
Abschluss des Kaufvertrags
Sollten Sie Ihre Traumwohnung gefunden haben, geht es nun an die Kaufabwicklung. Prüfen Sie den Vertrag, die Verweisungsurkunde, in der zum Beispiel auch die Gemeinschaftsordnung festgehalten ist, und die Teilungserklärung genau und unterschreiben Sie nur, wenn Sie mit allem einverstanden sind. Sprechen Sie Änderungswünsche mit dem Verkäufer ab und lassen Sie diese und den gesamten Kaufvertragsabschluss von einem Notar beurkunden.
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