Immobilienkauf – Bedeutung der Auflassungsvormerkung

Immobilienkauf – Bedeutung der Auflassungsvormerkung

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Immobilie zu erwerben, werden Sie während des Prozesses mit einer Vielzahl von verschiedenen Dokumenten zu tun bekommen. Früher oder später könnte Ihnen auch der Begriff „Auflassungsvormerkung“ begegnen. Was es mit dem Dokument auf sich hat und welche Vorteile die Auflassungsvormerkung für Sie als Käufer bereithält, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Was ist die Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist ein Dokument zur rechtlichen Absicherung von Immobilienkäufern. Da der Kauf einer Immobilie zu einem sich lang hinziehenden Prozess werden kann, kann es eine Weile dauern, bis der Käufer zum rechtlichen Eigentümer der Immobilie wird. Nach dem Unterschreiben des Kaufvertrags ist das Eigentum des Käufers an der Immobilie noch nicht gesetzmäßig begründet. Zum rechtlichen Eigentümer des erworbenen Hauses oder der erworbenen Wohnung wird der Käufer erst mit der Eintragung in das Grundbuch.

Um den Käufern und seine Rechte zwischen dem Unterschreiben des Kaufvertrags und der offiziellen Eintragung in das Grundbuch gesetzlich abzusichern, kann der Notar, nachdem beide Parteien den Kaufvertrag unterschrieben haben und dieser notariell beglaubigt wurde, eine Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt beantragen.

Was bewirkt die Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung wird in die Abteilung 2 des Grundbuchs eingetragen. Die Rechtsgrundlage für die Auflassungsvormerkung bildet der §883 BGB, welcher die Voraussetzungen und Wirkungen von Vormerkungen regelt. Im Grunde bewirkt die Auflassungsvormerkung eine Reservierung der Immobilie für den Käufer, bis er letztlich als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden kann. Der Käufer bekommt ein Vorrecht auf das Objekt und anderen Interessenten oder Gläubigern wird der Anspruch auf die Immobilie genommen.

Auflassung vs. Auflassungsvormerkung?

Vielen ist wahrscheinlich der Begriff der Auflassung bekannt. Sie ist allerdings nicht mit der Auflassungsvormerkung zu verwechseln. Während es sich bei der Auflassungsvormerkung wie bereits erwähnt um die Reservierung der Immobilie für den Käufer handelt, die ihm das Recht auf die Übertragung der Immobilie zuspricht, ist die Auflassung der letzte Schritt zum Eigentümerwechsel. Die Auflassung bezeichnet die rechtsgültige Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer in das Grundbuch.

Wie lange ist die Auflassungsvormerkung gültig und wie teuer ist sie?

Die Auflassungsvormerkung ist so lange gültig, bis der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird. Mit der Eintragung in das Grundbuch – der Auflassung – erlischt die Gültigkeit der Vormerkung und sie wird schließlich gelöscht. Gewöhnlicherweise vergehen bis zur Auflassung ein bis zwei Monate.

Die genauen Kosten der Auflassungsvormerkung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Generell kann als Richtwert aber die Hälfte der Gebühr genommen werden, die für die spätere Grundbucheintragung fällig wird. Die Kosten für die Grundbucheintragung belaufen sich in der Regel auf ca. 0,5% des Kaufpreises der Immobilie. Die Kosten für die Auflassungsvormerkung werden zu den Kaufnebenkosten gezählt und daher von dem Käufer übernommen.