Was ist das Grundbuch? – Diese Informationen können Sie dem Dokument entnehmen

Was ist das Grundbuch? – Diese Informationen können Sie dem Dokument entnehmen

Jeder, der schonmal eine Immobilie gekauft hat oder dies noch vorhat, wird in Deutschland zwangsläufig mit dem Grundbuch und dem Grundbuchamt zu tun haben. Was das Grundbuch ist und was seine Einträge für Informationen beinhalten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Das Grundbuch

Das vom Grundbuchamt geführte, öffentliche Register verzeichnet alle Grundstücke innerhalb eines bestimmten Bezirks. Als Grundbuchamt fungiert das Amtsgericht des jeweiligen Bezirks. Jedes einzelne Grundstück wird genau nach Lage und Größe gemäß der Katasterdaten verzeichnet und erhält im Grundbuch ein eigenes Grundbuchblatt. Neben den Eigentumsverhältnissen werden im Grundbuch ebenfalls alle mit dem Grundstück verbundenen Rechte und Lasten aufgeführt.

Aufteilung des Grundbuchs

Die Informationen jedes Grundbuchblatts sind gleich aufgeteilt. Zunächst folgt die Aufschrift, welche als Deckblatt bezeichnet werden kann. Sie gibt Auskunft über das zuständige Amtsgericht, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des jeweiligen Grundbuchblatts. Auch ein Schließungs- oder ein Umschreibungsvermerk können in der Aufschrift zu finden sein, wenn das Grundstück neu aufgeteilt und somit verschiedenen Grundbüchern zugeordnet oder als ganzes auf einem neuen Grundbuchblatt vermerkt ist. 

Angaben des Katasteramts über das Grundstück sind im Bestandsverzeichnis zu finden. Es informiert zum Beispiel über den Vermessungsbezirk, das Flurstück, also dem vermessenen Landstück, auf dem sich das Grundstück befindet, die zugehörigen Katasterbücher und Anschrift und Größe des Grundstücks.

Die Grundbuchblätter sind in drei Abteilungen gegliedert. Abteilung 1 deckt aktuelle Eigentumsverhältnisse sowie Gründe für Eigentumsübergänge auf. In Abteilung 2 sind Lasten und Beschränkungen, die mit dem Grundstück verbunden sind, dokumentiert. Darunter fallen zum Beispiel Wegrechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte, die Personen beim Verkauf einer Immobilie in eine bevorzugte Position setzen können, oder Auflassungsvormerkungen, die den Käufern einer Immobilie vor dem eigentlichen Eintrag ins Grundbuch Rechtssicherheit bieten und als eine Art Reservierung der Immobilie dienen. Abteilung 3 gibt schließlich Auskunft über die Grundpfandrechte, mit denen Banken vergebene Kredite sichern können und im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie berechtigt sind. 

Wann erfolgt ein Eintrag ins Grundbuch?

Die Aufteilung des Grundbuchs lässt bereits deutlich werden, wann ein Eintrag ins Grundbuch erfolgt. Der bekannteste Grund ist der Eigentümerwechsel. Die neuen Eigentümerverhältnisse durch Verkauf, Schenkung oder Erbe werden in das Grundbuch eingetragen. Auch die Grundschuld bei einer Finanzierung der Immobilie durch eine Bank wird ins Grundbuch eingetragen. Außerdem werden Nutzungsrechte des Grundstücks durch die Gemeinde oder andere Dritte notiert. Bei einer Veränderung an der Grundstücksaufteilung erfolgt ebenfalls ein Eintrag ins Grundbuch.

Auszug aus dem Grundbuch

Als Eigentümer benötigen Sie keinen besonderen Grund, um einen Blick in das Grundbuch werfen zu dürfen. Ansonsten wird aber nur denjenigen, die über ein berechtigtes Interesse verfügen, eine Einsicht in das Grundbuch gestattet. Dazu wird zum Beispiel ein bestätigtes Kaufinteresse gezählt, aber auch Gläubiger, Mieter und Erben haben unter anderem das Recht auf Einsicht des Grundbuchauszugs.

Kosten rund um das Grundbuch

Der Grundbucheintrag und die Löschung der Grundpflicht sind mit Kosten verbunden, welche unter anderem vom Kaufpreis der jeweiligen Immobilie abhängig sind. Da bei Abschluss eines Kaufvertrags ebenfalls ein Notar benötigt wird, kommen die Kosten für seine Arbeit hinzu.

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch, fallen auch für diesen Kosten an. Diese variieren je nach beglaubigter oder unbeglaubigter Kopie bzw. Online-Auszügen zwischen 10€ und 50€. Hinzukommen können bei Online-Auszügen noch Kosten für den jeweiligen Anbieter.