KfW-Förderstopp: Welche Programme sind betroffen?

KfW-Förderstopp: Welche Programme sind betroffen?

Am 16.11.2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für nichtig. Ursprünglich war das Geld als Kredit für die Bewältigung der Corona-Pandemie bewilligt worden. Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro waren nun übrig, sollten umgewidmet werden und nachträglich in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Aus diesem Fond werden auch viele Förderprogramme für die Sanierung bezahlt. Das Karlsruher Haushaltsurteil hat demnach Folgen für viele Eigentümer, Handwerker, Baufirmen und die Wohnungswirtschaft. Erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag unter anderem, welche KfW-Förderprogramme aus dem Bereich Bauen und Wohnen vom Stopp betroffen sind.

Was ist die Ursache für den Förderstopp?

Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat den Bund in eine Haushaltskrise gestürzt. Denn die Richter haben entschieden, dass die Umwidmung der ursprünglich für Corona-Hilfen aufgenommenen 60 Milliarden Euro, die bereits im Jahre 2021 in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Haushalts gebucht wurden, verfassungswidrig sei.

Laut Bundesverfassungsgericht entspricht “...das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen. Der Senat stützt seine Entscheidung auf drei, jeweils für sich tragfähige Gründe: Erstens hat der Gesetzgeber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt. Zweitens widerspricht die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Drittens verstößt die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit aus Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG.“

In Folge dieses Urteils fehlen im laufenden Haushalt und denen der folgenden Jahre 60 Milliarden Euro. Die Sofortmaßnahme einer Haushaltssperre regelt, dass die Bundesbehörden bis auf weiteres keine Zahlungsverpflichtungen für die kommenden Jahre mehr eingehen dürfen. Hiervon sind einige Förderprogramme aus dem Bereich Bauen und Wohnen betroffen.

Welche Programme der KFW sind aktuell vom Förderstopp betroffen?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat vergangene Woche die Notbremse gezogen und vier Förderprogramme aus dem Bereich Bauen und Wohnen vorläufig gestoppt. Von diesem Antrags- und Zusagestopp sind folgende vier Programme betroffen:

  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)

Dieses Programm verfolgt das Ziel, genossenschaftliche Wohnprojekte zu unterstützen. Es bietet finanzielle Hilfen für die Errichtung, den Erwerb oder die Modernisierung von genossenschaftlichem Wohnraum.

  • Altersgerechtes Umbauen (455-B)

Das Programm 455-B bietet finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen, um Wohnungen altersgerecht und barrierefrei zu gestalten. Es soll dabei helfen, älteren Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen ein selbstständiges und sicheres Wohnen in den eigenen vier Wänden ermöglichen.

  • Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)

Das Programm 202 konzentriert sich auf die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Verbesserung der Energieeffizienz in städtischen Quartieren. Es unterstützt Projekte, die zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in städtischen Gebieten beitragen.

  • BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)

Dieses Programm ist speziell für Wohnungsunternehmen gedacht, die sich aufgrund gestiegener Energiekosten oder anderer außergewöhnlicher Umstände in einer finanziell schwierigen Lage befinden. Es dient dazu, diese Unternehmen in entsprechenden Härtefällen zu stabilisieren.

Für die genannten Programme können ab sofort bis auf weiteres keine Anträge auf Förderung mehr gestellt werden. Außerdem gilt ein Zusagestopp, das heißt, gestellte Anträge werden bis auf weiteres nicht beschieden. Nur wer bereits eine Förderzusage hat, kann sich darauf verlassen, die Mittel auch zu erhalten.

Könnten weitere Förderprogramme gestoppt werden?

Darüber hinaus könnten weitere Programme der Förderbank gefährdet sein. Die KfW teilte mit, dass sie im Austausch mit allen auftraggebenden Ressorts stehe, ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Programme anzuwenden ist. Derzeit prüften die beteiligten Ministerien, ob und welche Mittel, die sie für KfW-Förderung einsetzen, von der aktuellen Ausgabensperre betroffen sind.

Aktuell: Kabinett stimmt Nachtragshaushalt für 2023 zu.

Am 27.11.2023 hat das Kabinett dem Nachtragshaushalt für 2023 zugestimmt und damit Konsequenzen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November gezogen. Nun ist geplant, die Schuldenbremse erneut auszusetzen. Statt der ursprünglich geplanten 45 Milliarden Euro sollen es nun rund 70 Milliarden Euro Schulden sein. Dafür muss allerdings erneut eine außergewöhnliche Notlage durch den Bundestag festgestellt und final abgestimmt werden, was noch im Dezember geschehen soll.

 

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