Mit einem Sanierungsfahrplan clever modernisieren
Steht eine Sanierung an, stellt sich für Immobilieneigentümer oft die Frage, womit sie anfangen sollen. Ist es die Wärmedämmung und der Austausch von Türen und Fenstern? Oder hat - gerade momentan besonders aktuell - die neue Heizanlage oder gar eine Umstellung auf eine andere Heizmethode Priorität? Eine Entscheidungshilfe ist in solchen Fällen der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Was man darunter versteht und welche Vorteile dieser Plan bietet, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist eine Strategie zur schrittweisen Gebäudesanierung, wobei die individuellen Anforderungen der Immobilieneigentümer berücksichtigt werden. Gemeinsam mit einem Energieberater oder einer Energieberaterin legen die Eigentümer die Strategie fest, die aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte beinhaltet und bei der die geplanten Maßnahmen ökonomisch und energetisch optimiert sind. Dabei kann es sich sowohl um einzelne Modernisierungsschritte handeln als auch um komplette Gebäudesanierungen.
Was beinhaltet der Sanierungsfahrplan im Einzelnen?
Zunächst wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes erfasst und beschrieben. Dieser wird unterteilt in einzelne Bereiche wie zum Beispiel Warmwasser-Aufbereitung und Dämmwirkung des Daches. Im Fahrplan wird dann der optimale Weg dargestellt, der zu einem Gebäude mit höchstmöglicher Effizienz führt. Er beschreibt, welche Maßnahmen anstehen, welche Einsparungen diese bringen und wie sie sich optimal kombinieren lassen.
Zu jeder Sanierungsmaßnahme wird aufgeführt, wie erneuerbare Energien eingesetzt werden und wie sich die Maßnahme auf die Einsparung von Co2-Emissionen auswirkt. Die Energieberatung enthält verpflichtend auch die Einarbeitung möglicher förderfähiger Maßnahmen und den Hinweis auf entsprechende Fördermittel.
Zusätzlich können auch weitere positive Effekte der Sanierung in den Fahrplan aufgenommen werden, wie zum Beispiel Raumklima, Hitzeschutz, Schallschutz, Wert des Gebäudes oder Sicherheit.
Aus dem Sanierungsfahrplan geht auch hervor, welche finanziellen Investitionen für die Umsetzung zu erwarten sind.
Welche Voraussetzungen müssen für einen iSFP erfüllt sein?
Der Sanierungsfahrplan kann für Modernisierungsmaßnahmen von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern genutzt werden, die mindestens zehn Jahre alt sind und vorwiegend als Wohngebäude dienen.
Einen Förderantrag können neben den Eigentümern auch Mieter, Pächter oder Energiedienstleister stellen, wobei diese bei Beantragung die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers benötigen.
Der oder die von Ihnen Beauftragte muss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA ) als Energieberater oder Energieberaterin für Wohngebäude zugelassen sein. Entsprechende Personen findet man in der so genannten Energieeffizienz-Expertenliste.
Der Sanierungsfahrplan kurz gefasst
Ist der iSFP fertig, bekommt man als Eigentümer oder Eigentümerin zwei Dokumente für die Realisierung: „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“.
Das Dokument „Mein Sanierungsfahrplan“ enthält eine Fahrplanseite, auf der der Zustand des Gebäudes während des Verlaufs der Sanierung symbolisch dargestellt wird. Auf einer Seite beschreibt er damit übersichtlich die vereinbarten Schritte mit zeitlichem Ablauf, baulichen Maßnahmen, Kosten und Einsparpotentialen.
In der „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ finden sich detailliertere Informationen zu den einzelnen Sanierungsschritten sowie technische Daten. Damit können auch Angebote für das individuelle Vorhaben gezielter eingeholt werden.
Welche Fördermittel gibt es für den individuellen Sanierungsfahrplan?
Der Sanierungsfahrplan wird in der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA ) anerkannt. Damit können Eigentümer einen Zuschuss für die Energieberatung erhalten.
Gebäudeeigentümer können bis zu 80 Prozent des Beratungshonorars als Zuschuss erhalten, wobei der maximale Zuschuss für Ein-und Zweifamilienhäuser bei 1.300 Euro liegt. Für größere Wohnkomplexe liegt der maximale Zuschuss hierfür bei 1.700 Euro. Auch für Eigentumsgemeinschaften (WEGs) oder ähnliche Gruppen ist ein Zuschuss für die Energieberatung vorgesehen, dieser beträgt maximal 500 Euro.
Zuschüsse für die Beratung und den iSFP werden direkt an den Energieberater ausgezahlt. Die möglichen Fördermittel für einzelne Sanierungsmaßnahmen können später wie gewohnt vom Eigentümer direkt beantragt werden.
Wie geht man vor, um einen Sanierungsfahrplan zu bekommen?
Erster Schritt ist der Auftrag an einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassenen Energieberater. Dieser erfasst nach der Energieberatung empfehlenswerte Sanierungsmaßnahmen, die dann in dem individuellen Fahrplan dargestellt werden.
Dies geschieht innerhalb einer Frist von neun Monaten und ist offiziell abgeschlossen, wenn der Plan in Form der beiden o.g. Dokumente und einer Erläuterung des Energieberaters vorliegt.
Einzelheiten zum Ablauf sind in einer Kurzanleitung zu finden, die von der Deutschen Energie-Agentur (dana 2021) herausgegeben wurde und deren Veröffentlichung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgte. Detailliertere Informationen zur Vorgehensweise und zum Ablauf erhalten Sie auch bei den Verbraucherzentralen.
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