Neue Eigenheimförderung für Familien seit 1. Juni 2023

Neue Eigenheimförderung für Familien seit 1. Juni 2023

Viele Familien haben den Wunsch nach einem eigenen Haus, das ganz ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Oft spielt auch der Gedanke eine Rolle, den Kindern ein schönes und kindgerechtes Umfeld zu bieten und das Aufwachsen in einer lebenswerten Umgebung zu ermöglichen. Nicht zuletzt ist ein Eigenheim auch eine gute Altersvorsorge. Am 1. Juni 2023 ist nun ein neues Förderprogramm an den Start gegangen: „Wohneigentum für Familien (WEF)“ heißt dieses Programm der KfW, das Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen unterstützen und auch dem Klimaschutz helfen soll. Familien mit einem Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro können zinsverbilligte Kredite bekommen. Welche Voraussetzungen dafür gelten, welche Gebäude gefördert werden und was die neue Förderung vom bisherigen „Baukindergeld“ unterscheidet – erfahren Sie dies und mehr im nachfolgenden Beitrag.

Wer kann die neue Eigenheim-Förderung beantragen?

Die neue Eigenheim-Förderung bekommen Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von maximal 60.000 Euro. Für jedes weitere Kind steigt die Verdienstgrenze um jeweils 10 000 Euro. Folgender Voraussetzungen müssen außerdem erfüllt sein: Es wird ein  klimafreundliches Wohngebäude neu erbaut oder ein klimafreundlicher Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erworben. Die Familie wird selbst in dem Eigentum wohnen, verfügt nicht über anderes Wohneigentum und hat kein Baukindergeld (KfW-Zuschussprogramm 424) erhalten.

Welche Gebäude werden gefördert?

Das neue Förderprogramm "Wohneigentum für Familien (WEF)" hat bei der KfW die Programmnummer 300. Daher findet man auch oft die Bezeichnung WEF 300. Damit diese Förderung beantragt werden kann, muss das Gebäude bauliche Kriterien nach hohem energetischen Standard erfüllen.

So müssen Neubauten als Mindeststandard den Effizienzhaus 40 (EH 40) erfüllen und darüber hinaus nachweisen, dass der maximale Treibhausgasemissionsbetrag im Lebenszyklus des Gebäudes eingehalten wird. Eine höhere Förderstufe kann erreicht werden, wenn der Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erbracht werden kann. Es sind zwei Förderstufen vorgesehen:

  • Klimafreundliches Wohngebäude
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude wird erreicht, wenn das Wohneigentum im Standard Effizienzhaus 40 errichtet wird und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllt. Die Wärmeerzeugung darf dabei nicht auf Basis fossiler Energie oder Biomasse erfolgen. Ein QNG-Zertifikat ist hingegen nicht erforderlich.
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Gefördert wird maximal eine Wohneinheit. Förderfähig sind die Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung sowie die Materialkosten für Eigenleistung.

Wie hoch ist die Förderung im Programm "Wohneigentum für Familien"?

Der Zinssatz des KfW-Darlehens liegt zum Programmstart bei 1,25 Prozent effektivem Jahreszins für einen Kredit mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung, wobei Anpassungen im Programmverlauf möglich sind. Dieser ermäßigte Zinssatz liegt etwa drei Prozentpunkte unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen und ist zudem unabhängig von der Bonität der einzelnen Kundinnen und Kunden (Stand 1. Juni 2023).

Folgende Kredithöchstbeträge sind festgelegt:

Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 140.000 Euro
3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 165.000 Euro
ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 190.000 Euro

Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:

1 oder 2 Kinder: bis zu 190.000 Euro
3 oder 4 Kinder: bis zu 215.000 Euro
ab 5 Kinder: bis zu 240.000 Euro

Das maximal zu erreichende Kreditvolumen beträgt demnach 240.000 Euro.

Was unterscheidet die neue Förderung vom ehemaligen „Baukindergeld“?

Mit dem ehemaligen „Baukindergeld“ hat die neue WEF-Familienförderung nicht viel gemeinsam - außer, dass die Förderung mit der Anzahl der Kinder in Haushalt steigt. Der größte Unterschied zwischen Baukindergeld und WEF ist, dass es sich bei der neuen Förderung nicht um einen Zuschuss handelt, sondern um einen zinsgünstigen Kredit.

Wie funktioniert die neue Förderung - wie ist der Ablauf?

Für die Planung und Baubegleitung müssen qualifizierte Spezialisten hinzugezogen werden:

  • eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klima­freund­liches Wohn­gebäude – mit QNG“)

Die Expertin oder der Experte für Energieeffizienz prüft die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Diese Bestätigung wird benötigt, um den Förder­kredit zu beantragen. Das Geld für den vergünstigten Kredit kommt offiziell zwar von der staatlichen Förderbank KfW, die Abwicklung läuft aber über die eigene Hausbank. Der Kredit wird vor Beginn des Vorhabens beim Finanzierungspartner beantragt und der Kreditvertrag geschlossen.

Nach Beginn des Vorhabens prüft der Energieeffizienz-Experte oder die Expertin die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“, die dann umgehend beim Finanzierungspartner einzureichen ist.

 

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