Neues Energielabel – Änderungen ab September 2021
Schon im März 2021 wurden die neuen Energielabel für einige Produktgruppen wie Waschmaschinen, Geschirrspüler und Fernseher etc. eingeführt, um Verbrauchern die Wahl von energiesparenden Elektrogeräten zu vereinfachen. Ab September 2021 werden die neuen Labels nun auch für Lichtquellen eingeführt. Was es mit dem neuen Energielabel auf sich hat, wie es zu lesen ist und welche Änderungen in Zukunft noch anstehen, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag.
Das neue Energielabel
Die Geschichte des EU-Energielabels beginnt 1995, als es mit den Klassifizierungen von A bis G eingeführt worden ist, wobei A die energiesparsamste Klasse ist und G die Klasse der Geräte, die am meisten Energie verbrauchen. Damit sollte nicht nur den Kunden die Einschätzung der Energieeffizienz erleichtert werden, sondern auch der Wettbewerb unter den Herstellern angekurbelt werden, ihre Geräte energetisch zu verbessern. Das große damit verfolgte Ziel war und ist der Klimaschutz durch die Reduzierung des Energieverbrauchs.
Mit der Zeit haben sich die Geräte insgesamt jedoch so verändert, dass selbst verschwenderische Geräte in die Klasse A fielen, weshalb die Skala um die Klassen A+, A++ und A+++ erweitert wurde und die Klassen E und G zum größten Teil weggefallen sind.
Im März 2021 wurde das Energielabel erneut verändert, um den Verbrauchern die Einschätzung ihrer Elektrogeräte zu erleichtern. So kehrt man nun zu der alten Skala von A bis G zurück, wobei die Parameter für jede Klasse von der EU neu gesteckt worden sind. Die neuen Klassen basieren auf strengeren Kriterien, was eine einfache Zuordnung der alten Klassen auf die neuen nicht möglich macht und daher alle Geräte neu bewertet werden müssen.
Warum wurde das Energielabel verändert?
Das neue Energielabel soll den Verbrauchern helfen, die Energieeffizienz eines Geräts besser einschätzen zu können. Die alte Skala, auf der sich die meisten Geräte zwischen A+++ und A++ bewegten, erweckte schnell den Anschein, dass alle Geräte energetisch eine gute Wahl seien, was letztlich nicht unbedingt der Fall war. Die neue Skala soll den Vergleich zwischen den Geräten erleichtern und auch weitere Informationen leichter erkennbar zur Verfügung stellen.
Außerdem soll der Wettbewerb zwischen den Herstellern, ihre Geräte weiter zu verbessern, erneut angekurbelt werden. Nicht nur energieeffizienter im Gebrauch sollen neue Produkte sein, auch reparaturfreundlicher sollen sie in Zukunft werden.
Welche Geräte tragen das Label bereits?
Während Händler ab dem 1. März 2021 noch 14 Werktage Zeit hatten, von den alten Energielabels auf die neuen umzustellen und beide Labels gleichzeitig verwenden durften, sind die neuen Labels seit dem 19. März 2021 verpflichtend. Diese Pflicht galt zunächst aber nur für folgende Geräte:
- Waschmaschinen
- Waschtrockner
- Geschirrspüler
- Kühl- und Gefrierschränke
- Lagerschränke für Wein
- Fernseher
- Monitore
Seit September 2021 ist das Label auch für Lichtquellen (Lampen, LED-Module und Leuchten), deren Lichtquelle nicht zerstörungsfrei entnommen werden kann, und die einen Lichtstrom zwischen 60 und 82.000 Lumen und OLED haben, verpflichtend. Für Lichtquellen, die noch das alte Label tragen, gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten, in denen Händler eine Umetikettierung durchführen dürfen. Bis zum 1. März 2023 müssen alle Lichtquellen mit dem neuen Energielabel ausgestattet sein.
In den kommenden Jahren werden noch mehr Elektrogeräte, beispielsweise Staubsauger, Backöfen sowie Heiz- und Klimageräte mit dem neuen Energielabel ausgestattet, was Ihnen als Verbraucher die Auswahl für die Einrichtung Ihrer Immobilie vereinfachen soll.