Probleme mit der Grundsteuererklärung: Wird es eine Fristverlängerung geben?

Probleme mit der Grundsteuererklärung: Wird es eine Fristverlängerung geben?

Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen alle Immobilien-Eigentümerinnen und -Eigentümer in Deutschland Daten ans Finanzamt melden, die für die Neuberechnung der reformierten Grundsteuer nötig sind. Doch wenige Wochen vor Ablauf dieser Frist hat ein Großteil der Steuerpflichtigen die Grundsteuererklärung noch nicht gemacht. Wo gibt es Probleme und ist eine mögliche Fristverlängerung in Sicht? Einige Antworten hierzu finden Sie im folgenden Beitrag.

Welche Probleme sind bei der Grundsteuererklärung aufgetreten?

Die Grundsteuererklärung 2022 fürs Finanzamt stellt viele Immobilien-Eigentümer vor eine Herausforderung. Einige fühlen sich von der umfassenden Materie überfordert, die als zu aufwändig und kompliziert kritisiert wird. 

Andere schreckt die digitale Erklärung über das „Elster“-Portal ab. Nicht jeder verfügt über einen PC und hat somit die Möglichkeit der digitalen Abgabe. Auch die auftretenden Probleme mit der Datenübermittlung über dieses Steuerportal sorgten für Verunsicherung. Doch nur in Bayern und Niedersachsen ist auch eine Abgabe in Papierform möglich, in allen anderen Bundesländern ist dies nur in Härtefällen zulässig.

Wie man an den aktuellen Zahlen sieht, haben viele Immobilienbesitzer diese für sie lästige Aufgabe der Grundsteuererklärung hinausgeschoben. So wurde bis Mitte September erst eine Abgabequote von rund 20% erreicht.

Welche Daten werden für die Grundsteuererklärung benötigt?

Welche Daten bzw. Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Denn nicht alle Länder haben sich dem sogenannten „Bundesmodell“ angeschlossen. So haben Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Hamburg und Niedersachsen eigene Verfahren etabliert. Auch das Saarland und Sachsen haben das Bundesmodell in Teilen modifiziert. Daher gilt es, die für das zuständige Bundesland getroffenen Regelungen zu beachten.

In den 11 Ländern, die sich dem Bundesmodell angeschlossen haben, sind bei Wohngrundstücken in der Regel folgende Angaben erforderlich:

  • Größe des Grundstücks
  • Lage des Grundstücks (einschließlich Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Bei Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück
  • Steuernummer oder Aktenzeichen des Grundstücks
  • Bodenrichtwert
  • Genaues Baujahr des Gebäudes (wenn nach 1949)
  • Wohn- bzw. Nutzfläche
  • Anzahl der Garagenstellplätze
  • Steuer-Identifikationsnummer aller Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Kontaktdaten der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren Anteile am Eigentum

Gibt es neben der Abgabe per „Elster“ andere digitale Möglichkeiten?

Alternativ zur Steuerplattform Elster steht seit Anfang Juli 2022 ein zusätzliches Portal zur Verfügung. Dieser kostenlose Online-Service richtet sich speziell an Privatpersonen, deren Eigentumsverhältnisse als einfach gelagerter Sachverhalt eingestuft werden können. Dazu zählen Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke.  

Mit dieser neuen Plattform "Grundsteuererklärung für Privateigentum" des Finanzministeriums (https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/) können Privateigentümer in den elf Bundesländern, die derzeit am Bundesmodell teilnehmen, ihre Grundsteuererklärung abgeben. Folgende Bundesländer nehmen an dieser Plattform teil: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Neu seit Ende August ist, dass auch Immobilien-Eigentümer mit ELSTER-Konto die im Rahmen der Grundsteuerreform erforderliche Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ abgeben können. Damit konnte die geplante Integration dieser Identifikationsmöglichkeit früher als geplant umgesetzt werden.

Wer über kein Elster-Konto verfügt, identifiziert sich auf dieser Plattform weiterhin über einen individuellen Freischaltcode, der auf dem Postweg in der Regel innerhalb von drei bis vier und maximal vierzehn Tagen zugestellt wird. 

Wird es eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung geben?

Verbände und Experten warnen aufgrund der knappen verbleibenden Frist vor der Belastung für Unternehmen und Engpässen in den Finanzämtern. Aufgrund der schleppenden Abgabe von Erklärungen und technischer Schwierigkeiten, die Mitte Juli auf der Plattform „Elster“ auftraten, forderten bereits mehrere Verbände und einige Landespolitiker eine Verlängerung der Abgabefrist. Diese Option hat Bundesfinanzminister Lindner (FDP) nicht ausgeschlossen. Entschieden ist es bisher noch nicht, doch noch in dieser Woche - am 22. September - wollen die Finanzminister der Länder darüber beraten.

 

Haftungsausschluss: Die Blogartikel von Jensen & Doering besitzen lediglich einen informativen Charakter und stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar.