
Sturm- und Orkantiefs sorgen für Extremwetter: Was tun bei Sturmschäden?
Über Deutschland ziehen derzeit Tiefdruckgebiete mit Starkwind hinweg und verursachen nicht selten erhebliche Sturmschäden. Oft sind Hausbesitzer betroffen und haben Schäden an Gebäuden oder im Garten zu beklagen. Im nachfolgenden Beitrag können Sie lesen, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt und was Sie bei der Schadensmeldung beachten sollten. Außerdem erfahren Sie, ob auch Schäden im Garten versichert sind und was es mit der Verkehrssicherungspflicht auf sich hat.
Welche Versicherungen kommen für die Schäden auf?
Stürme oder gar Orkane mit hohen Windgeschwindigkeiten können ganze Dächer zerstören. Aber auch Bäume können auf Häuser kippen oder Fensterscheiben werden durch umherfliegende Teile beschädigt. Solche direkten und indirekten Unwetterschäden sind meistens durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Grundsätzlich ist also für Schäden am Haus (z.B. Dach, Fenster, Keller) die Wohngebäudeversicherung zuständig. Sie zahlt in der Regel auch Folgeschäden, etwa wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und dadurch Wände oder Fußböden Schaden nehmen. Auch Schuppen, Gewächshäuser oder Carports können mitversichert werden. Garagen auf dem Grundstück sind entsprechend mit versichert, denn sie gelten als Nebengebäude. Auch darin untergestellte Gegenstände wie Rasenmäher, Fahrräder und das Werkzeug sind versichert. Schäden am Hausrat sind ein Fall für die Hausratversicherung, vorausgesetzt, sie waren während des Sturmes in einem Gebäude untergebracht. Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen übernehmen Unwetterschäden allgemein aber nur, wenn in der Police Elementarschäden mit abgedeckt sind. Viele Versicherer bieten diesen Baustein bei Neuverträgen bereits inklusive an.
Übrigens gilt erst ab Windstärke 8 für Versicherungsgesellschaften der Begriff „Sturm“. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern. Hat der Sturm allerdings Schäden am Dach verursacht, muss die genaue Windstärke oft nicht nachgewiesen werden. Hier reicht des meist aus, dass es im Vorwege eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat und auch andere Häuser im Umfeld beschädigt wurden.
Was sollten Betroffene tun?
Schäden müssen der Versicherung umgehend gemeldet werden. Außerdem ist man verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens durch die Versicherung erschweren könnte – ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Gefahrenquellen müssen aber beseitigt oder so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Dies könnten zum Beispiel herabhängende Äste oder lose Dachziegel sein.
Empfehlenswert ist die Dokumentation der Schäden anhand einer Liste sowie Fotos und/oder Videos. Beschädigte Gegenstände sollten aufbewahrt werden, bis die Ansprüche mit dem Versicherer geregelt sind. Ob Sie bereits vor der Schadenfeststellung einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen können, bedarf einer vorherigen Abstimmung mit der Versicherungsgesellschaft.
Sind auch Schäden im Garten versichert?
Befindet sich der Garten direkt am Haus, ist er Bestandteil des Grundstücks. Alle mit dem Boden fest verbundenen Bestandteile wie Terrassen, fest installierte Leuchten oder Schaukeln sind damit in der Regel entsprechend abgesichert. Auch die Räumung sowie der Abtransport und die Entsorgung umgestürzter Bäume und deren Wurzeln sind versichert. Hier gilt, wem der Baum gehört, dessen Versicherung übernimmt die Kosten. Sind andere Pflanzen vom Sturm zerstört, hängt es vom jeweiligen Vertrag ab, ob und in welchem Umfang die Kosten von der Versicherung übernommen werden.
Verkehrssicherungspflicht beachtet
Kurz gesagt besagt die Verkehrssicherungspflicht die Verantwortung des Eigentümers für den ordnungsgemäßen und gefahrlosen Zustand des Gebäudes inklusive der Kontrollpflicht.
Hauseigentümer müssen also aktiv werden, um Gebäude- oder Personenschäden zu verhindern. Zur sogenannten Verkehrssicherungspflicht des Versicherten gehört beispielsweise die regelmäßige Kontrolle von Dächern und Fassaden. So können lose Dachziegel, aber auch morsche Bäume oder Äste, die einem Sturm nicht mehr standhalten, eine Gefahr für Menschen, andere Gebäude oder parkende Autos werden.
Weitere Blogbeiträge
- Kaufen und Verkaufen
Immobilien: Wann kann man als Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten?
01. Februar 2023Der Wunsch zum Rücktritt vom Immobilien-Kaufvertrag kommt eher selten vor - und wenn, dann sind es meistens die Käufer, die sich aus unterschiedlichen…
- Kaufen und Verkaufen
Immobilien: Ist für Käufer ein Rücktritt vom Vertrag möglich?
25. Januar 2023Der Entschluss, eine Immobilie zu kaufen, ist ein bedeutender Schritt im Leben. Dabei kann eine überstürzte Entscheidung oder zum Beispiel auch die…
- Kaufen und Verkaufen
Grunderwerbsteuer 2023: Sind flexible Lösungen in Sicht?
11. Januar 2023In Deutschland können sich immer weniger Menschen Wohneigentum leisten. Bei nach wie vor hohen Immobilienpreisen fehlt bei der Finanzierung oft das…