Weihnachtsbeleuchtung – Was ist erlaubt und was nicht?

Weihnachtsbeleuchtung – Was ist erlaubt und was nicht?

Weihnachten steht wieder vor der Tür und dafür darf für viele die weihnachtliche Dekoration ihrer Immobilie schon zur Adventszeit nicht fehlen. Was viele aber nicht wissen: auch beim Dekorieren gibt es einige Regeln zu beachten. Was erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Generelle Richtlinien

Egal ob Mieter oder Eigentümer – an einige Vorgaben sollten sich bei der Weihnachtsdekoration alle halten. Gerade bei Beleuchtung der Fassade oder im Garten gibt es einiges zu beachten.

Bei der Befestigung Ihres Weihnachtsschmucks sollten Sie darauf achten, Ihre Nachbarn mit der Beleuchtung nicht zu stören. Die Stärke Ihrer Beleuchtung darf die ortsübliche Beleuchtung nicht überschreiten. Fühlt sich Ihr Nachbar gestört, hat er laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch einen Unterlassungsanspruch gegen Sie. Dabei hängt vom Einzelfall ab wie stark die Beeinträchtigung eingestuft wird. Von dem Nachbarn kann jedoch nicht einfach verlangt werden, dass er seine Räumlichkeiten mithilfe von Rollläden oder Gardinen verdunkelt, um von Ihrer Beleuchtung nicht gestört zu werden.

Die gesetzlichen Ruhezeiten, die im Landesimmissionsschutzgesetz geregelt sind, sollten mit der Weihnachtsdekoration ebenfalls eingehalten werden. Dafür gilt nachts generell die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. Um nicht zu vergessen, die Dekoration während dieser Zeit auszuschalten, kann eine Zeitschaltuhr helfen. Diese hilft Ihnen nicht nur, die Ruhezeiten einzuhalten, sondern auch Strom zu sparen.

Worauf vor allem Mieter und Wohnungseigentümer achten müssen

Generell dürfen Sie als Mieter und Eigentümer einer Wohnung Ihren Wohnbereich nach Belieben dekorieren. Dazu gehört auch Ihr Balkon, solange Sie bei der Beleuchtung die Ruhezeiten beachten. Anders sieht es bei der Dekoration des Treppenhauses aus. Hier sollten Sie vor allem auf den Brandschutz achten sowie darauf, mit Ihrer Weihnachtsdeko keine Fluchtwege zu blockieren. 

Bei der Dekoration der Fassade müssen Sie den Vermieter beziehungsweise die Miteigentümer um Erlaubnis bitten, da hierbei die Fassade meist durch Bohrlöcher beschädigt werden muss, um eine sichere Installation zu gewährleisten. 

Um als Mieter auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie Ihre Deko-Pläne lieber mit Ihrem Vermieter absprechen. Teilweise stehen Regelungen zur Weihnachtsbeleuchtung bereits im Mietvertrag. Auch als Wohnungseigentümer sollten Sie, falls Sie eine Dekoration des Gemeinschaftseigentums planen, vorzugsweise vorher die restlichen Eigentümer nach ihrem Einverständnis fragen. Die Sicherheit der Bewohner und Dritter, die durch die Dekoration einen Schaden davontragen könnten, geht in jedem Fall vor.

Was Hauseigentümer zu beachten haben

Als Hauseigentümer haben Sie die Pflicht, andere Personen vor Gefahren, die von Ihrem Grundstück ausgehen könnten, zu bewahren. Daher sollten Sie vor allem bei der Außendekoration drauf achten, diese so sicher zu befestigen, dass sie auch einem Sturm standhalten kann. Im Schadensfall haften Sie als Hauseigentümer für den entstandenen Schaden. Gehen Sie auch bei von Ihnen vermieteten Objekten sicher, dass die von Ihren Mietern aufgestellte Weihnachtsdekoration nicht zur potenziellen Gefahr werden kann.

Wenn Sie als Hauseigentümer ebenfalls sichergehen wollen, dass Sie sich an die örtlichen Vorgaben halten, können Ihnen häufig die Städte- oder Gemeindesatzung Auskunft darüber geben. Dort finden Sie nicht nur Angaben zur erlaubten Helligkeit Ihrer Weihnachtsdekoration, sondern auch zur Dauer der Beleuchtung und zu Vorgaben bezüglich der Lautstärke von Dekoration mit Ton.