Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, bedeutet für viele Menschen die Umsetzung eines Lebenstraums. Doch aufgrund der Immobilienpreise, die nach wie vor auf hohem Niveau bleiben, und der Bauzinsen, die seit 2022 spürbar gestiegen sind, ist dieser Wunsch oft schwer zu realisieren. Und wer sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, der muss neben dem Kaufpreis auch für die anfallenden Nebenkosten tief in die Tasche greifen. Diese sind mit etwa 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises nicht unerheblich und sollten deshalb für den Erwerb einer Immobilie immer mit in die Planung einbezogen werden. Welche Nebenkosten bringt ein Immobilienkauf mit sich? Erfahren Sie dies und mehr in unserem nachfolgenden Beitrag.

Welche Nebenkosten gibt es beim Immobilienkauf?

Spricht man von Kaufnebenkosten, sind damit Anschaffungskosten gemeint, die zusätzlich zum Kaufpreis einer Immobilie anfallen. Dabei unterscheidet man in unverzichtbare Nebenkosten und solchen, die individuell anfallen können. Die folgenden Posten zählen zu den klassischen Nebenkosten, die bei jeder Kaufpreis-Kalkulation berücksichtigt werden sollten - sie betragen jeweils einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises.

  • Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist obligatorisch und fällt einmalig beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks an. Es handelt sich dabei um eine einmalig anfallende Steuer, die vom jeweiligen Bundesland erhoben wird. Die Grunderwerbsteuer ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch und variiert zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des im Notarvertrag festgelegten Kaufpreises. Jedes Bundesland kann zu Beginn eines neuen Jahres die Grunderwerbsteuer anheben. Immobilieninteressierte sollten mögliche geplante Änderungen daher im Auge behalten.

Um mehr Menschen den Kauf einer Immobilie zu ermöglichen, prüfen die Finanzministerien von Bund und Ländern aktuell eine Reform der Grunderwerbsteuer, die es den Ländern durch einen großen Spielraum erlauben würde, den privaten Immobilienerwerb besser zu stellen. Ein Immobilienkauf zur Selbstnutzung könnte dadurch deutlich günstiger werden.

Von der neuen Eigentümerin oder dem neuen Eigentümer muss die Grunderwerbsteuer spätestens einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids bezahlt werden. Bestimmte bewegliche Gegenstände der Immobilie können von der Grunderwerbsteuer befreit sein. Daher sollten im Kaufvertrag festgelegte Summen für Küchen, Möbel, Markisen oder ähnliches aufgeführt werden.

  • Notarkosten und Grundbucheintragung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden muss. Erst dann ist er rechtswirksam. Neben dem Vertragsentwurf und dieser Beurkundung sorgt der Notar auch für die Eintragungen ins Grundbuch. Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich ausschließlich nach dem Kaufpreis. Zusammen mit den Gebühren für den Grundbucheintrag muss der Käufer mit 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises rechnen.

  • Maklerprovision

Wird ein Makler bei der Suche nach einer Immobilie oder vom Verkäufer eingeschaltet, ist bei einer erfolgreichen Vermittlung eine Maklerprovision fällig. Da die Höhe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, lässt sich die Frage nach den anfallenden Gebühren nicht pauschal beantworten. Je nach Marktlage, Bundesland und Verhandlung kann mit einer üblichen Provisionshöhe zwischen 2 und 4 Prozent des Verkaufspreises plus Mehrwertsteuer für jede Partei gerechnet werden.

Im Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ (§§ 656 a – 656 d BGB) in Kraft getreten. Danach teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision und jeder übernimmt in der Regel 50 Prozent. Vereinbaren Makler und Verkäufer beispielsweise eine Provision in Höhe von drei Prozent des Kaufpreises, muss der Käufer ebenfalls maximal drei Prozent zahlen.

Welche Nebenkosten können beim Immobilienkauf außerdem anfallen?

Neben den genannten klassischen Nebenkosten beim Immobilienkauf können weitere individuelle finanzielle Belastungen hinzukommen. Dazu zählen beispielsweise

  • Kosten für Immobiliengutachter
  • Renovierungs- und Sanierungskosten
  • Kosten für Versicherungen
  • Umzugskosten

Gut planen und Fördermöglichkeiten nutzen!

Die Chance auf eine Baufinanzierung verbessert sich, wenn zumindest die Nebenkosten aus Eigenkapital beglichen werden können. Eine realistische finanzielle Planung sorgt dafür, teure Nachfinanzierungen zu vermeiden. Auch alle Fördermöglichkeiten sollten genutzt werden. Daher gilt: Informieren Sie sich über die aktuellen Förderprogramme, um keine finanzielle Unterstützung ungenutzt zu lassen.

 

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