Welche Vorteile bietet die Vermietung mit einem Makler?

Welche Vorteile bietet die Vermietung mit einem Makler?

Wer überlegt, seine Wohnung oder sein Haus zu vermieten, steht vor der Entscheidung für oder gegen die Beauftragung eines Maklers. Als erstes kommen vielen die Kosten in den Sinn, die durch eine solche Beauftragung für die Dienste des Maklers anfallen. Warum es sich dennoch lohnt, bei der Suche nach Ihren nächsten Mietern auf die Hilfe eines Maklers zurückzugreifen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Aufgaben abgeben und Zeit sparen

Oft wird vergessen, dass die Suche nach neuen Mietern eine zeitintensive Aufgabe ist. Beauftragt man einen Makler mit der Suche, kann man nicht nur die Aufgaben an ihn abgeben, meistens werden auch schneller Interessenten gefunden, als im Alleingang. Durch seine Ausbildung und seine gesammelten Erfahrungen kann ein Makler gut einschätzen, welche Zielgruppen Ihre Immobilie ansprechen könnte. Dank seiner vorhandenen Netzwerke kann Kontakt zu Suchenden oder Maklerkollegen aufgebaut und Ihre Immobilie schnell vermittelt werden. Makler können die Wohnungsinteressenten außerdem gut einschätzen und dem Vermieter so helfen, sich für die richtigen Mieter zu entscheiden.

Zusätzlich zur Erstellung und Pflege des Inserats für Ihre Immobilie, welches alle relevanten Daten enthält, kann der Makler für Sie zum Beispiel auch eine Bonitätsprüfung infrage kommender Interessenten durchführen. Benötigte Dokumente, wie etwa den Energieausweis, können ebenfalls vom Makler für Sie besorgt werden.

Fehler mithilfe des Maklers vermeiden

Durch die Beauftragung eines Maklers können Fehler wie ein falscher Mietpreis umgangen werden. Um weder einen zu niedrigen Mietpreis zu fordern und die Immobilie unter ihrem Wert zu vermieten noch einen zu hohen Mietpreis zu verlangen und damit die Suche zu verlangsamen, berät der Makler Sie bei der richtigen Preisfindung. Dafür bezieht er Faktoren wie die Größe, die Lage und den Zustand der Immobilie sowie die Nachfrage nach Immobilien in der Umgebung mit ein. Er hat ebenfalls Zugriff auf genügend Vergleichsobjekte, mit denen er einen angemessenen Preis für Ihre Immobilie errechnen kann. 

Ein Makler hilft Ihnen sicherzugehen, dass alle wichtigen Informationen zur Immobilie vorhanden sind und keine Fehler gemacht werden, die zu Streitigkeiten mit den Mietern oder sogar zur Nichtigkeit des Mietvertrags führen könnten. Er hilft, den Vermieter vor rechtlichen Konsequenzen zu bewahren. 

Zu beachten beim Maklervertrag

Beachten Sie, dass ein Maklervertrag nur wirksam ist, wenn er in schriftlicher Form abgeschlossen worden ist. Außerdem kann er verschiedene Einschränkungen beinhalten, die es Ihnen zum Beispiel verbieten können, einen weiteren Makler für die Suche einzuschalten, oder nach Beauftragung des Maklers weiterhin selbst bei der Suche aktiv zu werden.

Neben der Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit, das heißt, den Abschluss eines Mietvertrags zu vermitteln oder zumindest die Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrags nachzuweisen, ist der Makler zunächst zu keinen weiteren Aufgaben verpflichtet. Wenn Sie möchten, dass Ihr Makler beispielsweise auch die Besichtigungen für Sie durchführt, sollten Sie dies vorher im Maklervertrag festhalten.

Wer zahlt den Makler?

Im deutschen Maklerrecht gilt das sogenannte „Bestellerprinzip“. Das heißt, dass die Maklerprovision derjenige zahlt, der den Makler beauftragt. Als Vermieter kann man den Betrag im Rahmen der Vermietungseinkünfte steuerlich absetzen, weshalb besonders Vermieter von der Beauftragung profitieren können. Die Provision wird erst dann fällig, wenn der Makler seine Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit erfüllt hat.

Kommt der Makler von selbst auf den Vermieter zu, entsteht übrigens kein Maklervertrag und es ist bei Vermittlung keine Provision fällig. Dem Makler ist es nach Zustimmung des Vermieters lediglich erlaubt, die Wohnung anderen Kunden anzubieten, was er nicht ohne die vorherige Erlaubnis tun dürfte.