Wenn Schnee auf dem Dach zur Gefahr wird.

Wenn Schnee auf dem Dach zur Gefahr wird.

Der Wintereinbruch kam dieses Jahr in vielen Regionen früher als sonst und hat selbst in Norddeutschland die Menschen mit relativ großen Schneemengen überrascht. Schnee kann nicht nur auf Straßen und Wegen gefährlich werden, auch für Gebäude können große Mengen der weißen Pracht ein Risiko darstellen. Wenn die Schneeflocken durch die Luft schweben, wirken sie locker und federleicht. Doch insbesondere nasser Schnee kann zur Belastungsprobe für Hausdächer werden. Auch einer Gefährdung Dritter durch Dachlawinen oder Eiszapfen gilt es vorzubeugen. Was sollten Hauseigentümerinnen und –eigentümer über die Gefahren von Schnee auf dem Hausdach wissen und beachten? Dazu mehr in diesem Beitrag.

Wie entsteht eine hohe Schneelast?

Schneeflocken, die aus kleinen, sich ineinander verhakten Eiskristallen bestehen, können bei starkem oder lang anhaltendem Schneefall zu enormen Dachlasten führen. Doch nicht  nur die Menge spielt dabei eine Rolle, sondern auch die Art des Schnees. Während Pulverschnee durch die Luft in den Zwischenräumen eine geringere Dichte hat, ist nasser Schnee deutlich schwerer und das Dach muss hier eine weit größere Last aushalten. Bildet sich durch wechselnde Temperaturen auch noch eine Eisschicht, kann ein Dach schnell an seine Belastungsgrenze kommen.

Um die unterschiedliche Belastung zu verdeutlichen, hier ein Gewichtsvergleich:

  • 10 cm Pulverschnee entsprechen einem Gewicht von etwa 10 kg/m².
  • 10 cm Nassschnee dagegen wiegen bereits das 4-fache, nämlich ca. 40 kg/m².
  • Bei einer 10 cm dicken Eisschicht nimmt das Gewicht ganz neue Dimensionen an. Ihr Gewicht beträgt rund 90 kg/m².

Doch die Höhe der Last hängt nicht allein von Schneehöhe und Schneeart ab. Die Tragfähigkeit einer Dachkonstruktion wird außerdem von der Neigung des Daches und auch von den örtlichen Wind- und Klimaverhältnissen beeinflusst.Welche Schnee­last ein Dach aushalten muss, ist in Deutschland in der Norm DIN EN 1991-1-3 (2010-12) geregelt.

Deutschland ist in fünf verschiedene Schneelastzonen unterteilt: 1, 1a, 2, 2a und 3. Die Einteilung in die grob abgegrenzten Klimazonen richtet sich nach Regionen, in denen gewöhnlich mehr oder weniger Schnee fällt. Die Schneelastzonen sind auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu finden. Für jede Zone gilt eine andere Berech­nungsformel der Schneelast. Da es auch innerhalb der Zonen regionale Unterschiede gibt, sollte man sich bei einem geplanten Neubau unbedingt vorab informieren.

Für Hauseigentümerinnen und –eigentümer ist es wichtig zu wissen, wie viel Schnee ihr Dach aushalten kann. Angaben zur Statik des Hauses findet man in der Regel in den Unterlagen, die das Bauunternehmen bzw. der Verkäufer übergeben hat. Fehlen diese Daten, kann ggf. das örtliche Bauamt Auskunft geben. Bei Unsicherheiten oder Zweifeln an der Belastbarkeit des Daches sollte ein Statiker zu Rate gezogen werden.

Gefahr durch Dachlawinen oder Eiszapfen.

Durch das hohe Gewicht können im schlimmsten Fall Dächer einstürzen und Menschen unter sich begraben. Doch nicht nur die Tragfähigkeit eines Hausdaches kann durch extreme Schneefälle gefährdet sein. Ebenso sind Dachlawinen oder herabfallende Eiszapfen für alle, die sich in der Gefahrenzone befinden, gefährlich. Auch Personen, die ohne Sicherungsmaßnahmen das Dach vom Schnee räumen, begeben sich in erhebliche Gefahr.

Missachten Hauseigentümerinnen und –eigentümer bei großen Schneelasten auf dem Dach die Warnzeichen sowie die vorhersehbaren Gefahren und Dritte kommen dadurch zu Schaden, können erhebliche Strafen drohen. Die Verantwortlichkeit von Eigentümern ist durch die sogenannte Verkehrssicherungsplicht geregelt.

Was besagt die Verkehrssicherungspflicht?

Für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden gilt grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem eigenen Grund und Boden niemand zu Schaden kommt. Daher müssen alle vorhersehbaren Gefahren für Dritte vermieden beziehungsweise umgehend beseitigt werden, sobald sie eintreten.

Um die Gefahr vom Dach herabstürzender Schneemassen abzuwehren, gelten je nach Region auch örtliche Bestimmungen zur Installation von Schneefanggittern. Um sicherzustellen, dass keine Personen zu Schaden kommen, sind ggf. zusätzlich Warnschilder anzubringen. Auch in schneearmen Gebieten ist je nach Dachform und individuellen Gegebenheiten durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen dafür zu sorgen, dass im Falle von extremem Schneefall kein Risiko vom Gebäudedach ausgeht.

Hauseigentümerinnen  und –eigentümer können die Verkehrssicherungspflicht auch auf im Gebäude lebende Mieter übertragen. Derartige Regelungen sollten im Mietvertrag genau festgelegt werden. Kommen Mieter ihren Pflichten allerdings nicht nach und es tritt ein Schadensfall ein, kann der Vermieter aufgrund seiner Kontrollpflicht mit haftbar gemacht werden. Die Verkehrssicherungspflicht ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den §§ 823 BGB führen kann.

Sicherheit beim Schneeräumen vom Dach. 

Ist durch starke Niederschläge zu erwarten, dass die Schneelast auf dem Dach zu einer Gefahr wird, sollte man sich auf das rechtzeitige Räumen einstellen - am besten, solange noch Pulverschnee auf dem Dach liegt. Diverse Sicherheitsvorkehrungen sind dabei zu beachten:

  • Das Dach nur betreten, wenn die Eindeckung es erlaubt.
  • Schuhwerk mit stabiler und rutschfester Sohle tragen.
  • Die Standsicherheit muss gewährleistet sein.
  • Sämtliche Personen, die das Dach betreten, mit Gurten oder Seilen sichern.
  • Schnee gleichmäßig abtragen, um einseitige Belastungen zu vermeiden.
  • Dachfenster beleuchten und im Vorfeld von innen weitgehend vom Schnee befreien.
  • Kritische Stellen wie Oberlichter oder Solarmodule vorher kennzeichnen.
  • Bei Solarmodulen den Schnee vorsichtig mit einem Gummibesen entfernen.

Grundsätzlich gilt: Wer selbst unsicher ist oder keine Erfahrung im Schnee­räumen hat, sollte ein spezialisiertes Unter­nehmen mit der Räumung des Daches beauftragen.

 

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