Worauf Sie beim Verkauf eines geerbten Hauses achten sollten

Worauf Sie beim Verkauf eines geerbten Hauses achten sollten

Ein Haus zu erben hört sich im ersten Moment vielversprechend an. Doch nicht immer machen Sie mit einer Erbschaft einen Gewinn: Schulden und Verbindlichkeiten, Hypotheken, offene Forderungen von Handwerkern und vieles mehr machen die anfängliche Euphorie schnell nichtig.

Ein Haus zu verkaufen bringt in den meisten Fällen eine ordentliche Rendite. Doch bei geerbten Häusern kann es vorkommen, dass der Zustand so schlecht ist, dass zunächst umfangreiche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen. 

Mit den folgenden Punkten erläutern wir Ihnen, was Sie beim Verkauf eines geerbten Hauses beachten sollten:

Die Erbschaftssteuer: Mit welchem Betrag kann gerechnet werden?

In erster Linie ist die Höhe der Erbschaftssteuer vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Verwandte aus der ersten Linie, also Ehepartner oder Kinder, haben höhere Freibeträge, als andere Verwandte. Der Freibetrag für Ehepartner liegt bei circa 500.000 Euro; für Kinder bei circa 400.000 Euro. Wenn der Wert eines Hauses unter dem Freibetrag liegt, dann fällt bei einem Verkauf auch keine Erbschaftssteuer an. Das Finanzamt nimmt für die Bewertung der Immobilie den aktuellen Verkehrswert. Dabei ermittelt das Finanzamt den Wert entweder selbst oder greift auf das Gutachten zurück, welches eine professionelle Firma im Auftrag erstellt hat. Sofern das Haus vermietet ist, werden vom Finanzamt zehn Prozent des Verkehrswertes abgezogen. Die Ermittlung eines Verkehrswertes liefert außerdem eine gute Orientierung für einen erzielbaren Verkaufspreis. 

Welche Beträge sind für die Erbschaftssteuer entscheidend?

Nicht nur der Verkehrswert einer Erbimmobilie ist für die Erbschaftssteuer wichtig: Der Gesamtwert des Erbes gibt Auskunft über die Höhe der Steuer. So stellen weitere Vermögensgegenstände eine wichtige Rolle dar. Sollte die Erbimmobilie über bestimmte Verbindlichkeiten verfügen, werden diese vom Verkehrswert abgezogen. Sollte der Gesamtwert des Erbes den Freibetrag übersteigen, so beträgt die Erbschaftssteuer folgende Werte:

  • 7 Prozent Erbschaftssteuer: Bis 75.000 Euro
  • 11 Prozent Erbschaftssteuer: Ab 75.000 bis 300.000 Euro
  • 15 Prozent Erbschaftssteuer: Ab 300.000 bis 600.000 Euro
  • 19 Prozent Erbschaftssteuer: Ab 600.000 bis 6.000.000 Euro

Was sollte vor dem Verkauf beachtet werden?

Wenn die Rechtslage des Erbes klar ist, dann muss vor dem Verkauf einer Erbimmobilie ein Erbschein beantragt werden. So weist sich der potenzielle Verkäufer als Erbe und Eigentümer der Immobilie aus und bekommt Einsicht in das Grundbuch. 

Für einige Grundbuchämter reicht ein notariell-beglaubigtes Testament aus, wenn die Erbfolge aus diesem klar hervorgeht. Erst, wenn das Grundbuchamt den Grundbuchauszug berichtigt hat und der Erbe als neuer Eigentümer eingetragen worden ist, kann der Verkauf des geerbten Hauses erfolgen. 

Wenn die Änderung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers erfolgt, ist sie gebührenfrei. Sollten mehrere Personen die Immobilie erben, so muss sich im Vorfeld darüber geeinigt werden, ob die Immobilie verkauft werden soll. Auch der Verkauf muss dann gemeinsam durchgeführt werden. 

Außerdem muss die Spekulationssteuer berücksichtigt werden. Wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre im Besitz des Erblassers gewesen ist, fällt diese an. Sollte die Immobilie länger als zehn Jahre im Besitz gewesen sein, so entfällt die Spekulationssteuer.

Sie sehen: Wenn einige Punkte beachtet werden, kann sich der Verkauf einer Erbimmobilie lohnen. Im Zweifelsfall können Sie sich bei Fragen gerne bei uns melden – Wir helfen Ihnen bei Immobilienfragen aller Art gerne weiter!