Zwischenmiete – So vermieten Sie Ihre Wohnung auf Zeit

Zwischenmiete – So vermieten Sie Ihre Wohnung auf Zeit

Sie müssen aus beruflichen oder privaten Gründen für eine bestimmte Zeit umziehen, wollen Ihre Wohnung aber weder ganz aufgeben noch mehrere Monate doppelt Miete zahlen? Dann könnte die Zwischenmiete die richtige Lösung für Sie sein. Was mit dem Vermieter abgesprochen werden muss und was sonst noch zu beachten ist, erklären wir im folgenden Beitrag.

Was ist die Zwischenmiete?

Die Zwischenmiete ist eine Mietform, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Hauptmieter die Wohnung wieder selbst beziehen. Die Dauer des Mietverhältnisses kann dabei individuell abgesprochen werden und über einige Wochen oder mehrere Monate gehen. Ob nur ein einzelnes Zimmer, zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft, oder eine ganze Wohnung zur Zwischenmiete bereitgestellt wird, ist ebenfalls flexibel.

Ein großer Vorteil der Zwischenmiete ist, dass Möbel und Gerätschaften meist mit vermietet werden und nicht von den Zwischenmietern für den kurzen Aufenthalt an dem jeweiligen Ort angeschafft werden müssen. Für den Hauptmieter ergibt sich daraus der Vorteil, nicht nach einem Stellplatz für seine Möbel suchen zu müssen, während jemand anders die Wohnung nutzt. Lediglich persönliche Gegenstände müssen dann anderweitig verstaut werden.

Brauche ich eine Erlaubnis?

Die Zwischenvermietung Ihrer Wohnung sollte in jedem Fall mit Ihrem Vermieter abgesprochen werden. Gegebenenfalls können Sie auch Ihrem Mietvertrag schon Informationen dazu entnehmen, ob Ihnen eine Zwischenvermietung gestattet ist oder nicht. Es ist dem Vermieter durchaus gestattet, eine Zwischenvermietung der Wohnung zu verbieten. Auch in dem Falle, dass Ihnen die Zwischenvermietung laut Mietvertrag erlaubt ist, ist es jedoch ratsam, Ihren Vermieter über Ihr Vorhaben zu informieren. 

Der Zwischenmietvertrag

Das Hauptmietverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und dem Vermieter bleibt während der Zwischenvermietung bestehen, was heißt, dass Ihre Haftung gegenüber Ihrem Vermieter weiterhin bestehen bleibt. Bei einer Zwischenvermietung schließen Sie selbst einen Vertrag mit dem Zwischenmieter und sind für Ihn verantwortlich.

Um kein Risiko einzugehen und eine Absicherung zu haben, sollten Sie daher einen Zwischenmietvertrag aufsetzen. Infos über die vermieteten Räume, die Dauer des Zwischenmietverhältnisses, den Mietpreis sowie Betriebskosten, die der Zwischenmieter zu übernehmen hat und, im Falle einer möblierten Wohnung, welche Möbel Sie zur Nutzung bereitstellen und welche Mehrkosten dadurch entstehen, sollten im Vertrag vorhanden sein. Ebenfalls aufzuführen sind eventuelle Regeln, die Sie aufstellen möchten, wie beispielsweise ein Rauchverbot. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kaution, mit der Sie sicherstellen, dass Sie nicht auf durch den Zwischenmieter verursachten Schäden sitzen bleiben. Auch die Höhe der Kaution sollte im Zwischenmietvertrag festgehalten werden. Es ist außerdem ratsam zu prüfen, ob der Zwischenmieter über eine Haftpflichtversicherung verfügt, die Mietsachen miteinschließt.